Grenzstreitigkeiten zwischen Wittenberg und Wiesigk

Zwischen Wittenberg und Wiesigk gab es häufig Grenzstreitigkeiten.

Bericht über Gränzstreitigkeiten zwischen der Gemeinde Wiesigk und dem Rath der Stadt und der Wittenberger Bürgerschaften
Aus verschiedenen Protokollen erfährt man von andauernden Grenzstreitigkeiten zwischen der Stadt Wittenberg und der Gemeinde Wiesigk.
Man beschuldigt sich gegenseitig die Grenzgräben beseitigt oder verändert, Holz und Obst gestohlen zu haben und anderer Dinge.

Die Wiesigker Bürger wurden von den Wittenberger Bürgern beschuldigt, unberchtigt auf vermeintlich Wittenberger Gebiet Obstbäume gepflanzt zu haben. Anfangs sollten sie wieder rausgerissen werden, es kam aber dann doch zu einem Vergleich.
Wie aber spätere Protokolle zeigen, war man sich nicht lange einig.

Auf 34 Seiten wird von einer Klage der Wittenberger Bürger gegen die Gemeinde Wiesigk berichtet. Der Ausgangspunkt waren gegensätzliche Ansichten über den Verlauf der Gemeindegrenzen. Da sich dieses Protokoll nur schwer übersetzen läßt, will ich wenigstens das Wesentlichste des Inhaltes schildern:

Mariae 1780 ....Wiesigker Bauern hatten „reihenweise Obstbäume gepflantzt an Orten wo vorher keine gestanden....ganze Flecke verzäunet....Lust-Häuser (Lauben) gebaut....dem Förster das Gras mähen erlaubt....Vieh gehütet.....von wilden Obstflächen fuhrenweise Obst geholt usw.
Darum diese Verhandlung am 9. Oktober 1780.

Nach einer langen Rede, gespickt mit lateinischen Ausdrücken, erfolgt die Benennung der Anwesenden Personen. Es muß eine richtige Vollvesammlung gewesen sein, denn mit Vorstehern, Rath und Viertelmeistern, Viertelleuten, Hufenrichtern, Raths-Richtern, Gerichts-Schöppen und rechlichem Beystand waren etwa 60 Personen daran beteiligt. Zuerst sollten die von den Wiesigker Bürgern gepflanzten Obstbäume wieder beseitigt werden, man kam aber dann nachdem beyde Partheyen unter sich berathschlaget hatten, zu einem Vergleich.
a Das Obst soll zum Nutzen der Bürgerschaft verpachtet werden. Das Raths-Collegium soll aber keine Vorteile haben. Gab es damals auch schon Koruption?
b Die Pächter sollen bei der Bewachung des Obstes keine Hunde mitbringen, da diese weidendes Vieh verscheuchen könnten.
c Es sollen keine weiteren Bäume gepflanzt werden. Nur abgebrochene Bäume können ersetzt werden.

Wie aus den Ausführungen zu entnehmen ist, standen vom Luthersbrunnen bis zur Elbe
4 Reihen Obstbäume.- 4 Schock und 12 Stück = 252 Stück
d Das Gebiet zwischen Luthersbrunnen und Wittenberg wird „Horst“ genannt.
e Das Vieh kann weiter unter der Allee weiden. Der Hirthe muß aber acht geben, daß es keine Schäden anrichtet.
f Wird von dem Vieh das Fallobst aufgefressen, haften die Viehbesitzer für den Schaden.
g Die Holznutzung soll bei der Stadt Wittenberg bleiben.
h Der Förster vom Luthersbrunnen soll festlegen, wieviel Stück Vieh mit Nachzucht bis zu einem Jahr dort gehütet werden können.

Aus einem amtlichen Schreiben des Churfürstlichen Sächsischen Superintentenden vom 30.8.1806, betreffs der Lieferung von Schulholz an die Schule Euper ist ersichtlich, daß Wiesigk zu diesem Zeitpunkt 9 Gehöfte besaß. 7 Hüfner und 2 Cossäthen.

Mir ist unverständlich, daß sich Leute dieses doch armen Ortes schon 1790 im Lug eingezäunte Lusthäuser gebaut hatten. Was verstand man damals unter Lusthäuser?
1846, nur 66 Jahre später, erklären die Wittenberger Stadtväter in der hochamtlichen Darstellung der Sachlage, ..........die Obstalleen allein angelegt und den zeither bezogenen Obstpacht zur Kämmerei-Kasse eingezogen habe, .........
Wir sehen, daß es die damaligen Politiker mit der Wahrheit auch nicht so genau nahmen.
1792 kam es zu weiteren Grenzstreitigkeiten zwischen Wiesigk und Wittenberg.

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