Schulgeschichten
Von einem leider schon verstorbenen Freund, erhielt ich mehre Bündel Originalakten aus der Zeit von 1750 bis 1823.
Alle Schulprobleme liefen beim Superindentenden zusammen. Von dort stammen auch die Akten.
In ihnen wird von Schulproblemen in Wittenberg und den umliegenden Dörfern berichtet.
Mein Bericht darüber soll keine wissenschaftliche Arbeit sein, aber da mir die damalige Schreib- und Ausdrucksweise sehr interessant erscheint, will ich einiges im Original wiedergeben. In ihnen wird die damalige soziale Lage der Lehrer beleuchtet. Ich denke, es wäre schade wenn es der Nachwelt nicht erhalten bliebe.
Umfangreiches Material befaßt sich mit Lehrerproblemen der Gemeinden Hohndorf, Gallin und Prühlitz.
Die schlechte soziale Lager der damaligen Lehrer ist verschiedenen Schreiben zu entnehmen.
Die Originaltexte habe ich in der damaligen Schreibweise wiedergegeben.
Nicht klar lesbare Texte habe ich durch ..... ersetzt.
Schulmeisterprobleme in der Zeit von 1731 bis 1823 in den Dörfern Gallin, Prülitz und Hohndorf.
Mit diesem Brief beginnt die Geschichter der Prühlitzer Lehrer.
Hochwürdiger, Hochgelahrter Herr General-Superintendent; Hoher Gönner,
Es ist mein lieber Vater Christian Andreas Eigendorff, gewesener Schulmeister zu Hohendorf, Prülitz und Gallien, vergangenen 24sten Augusti als ein von Schwindel beladener Mann in Wasser bey Gallien, zu unsern größten Leydwesen ertrunken, und uns dadurch in einen höchst betrübten Zustand gesetzet, auch dadurch die Schul-Stelle verledigt worden. .............
..... Als Bitte Ewr: Hochwürdige Magnificenz und Herrlichkeiten unterthänigst und Demütigst, sich über die arme Wittwe und Wäysen zuerbarmen, und durch Dero hohen Vorspruch mich bey ...... hochwweisen Rathe hochgeneigt diesfals zu recommantiren, damit ich zu gedachten Schuldienst nach Hohndorf an meines frh. Vaters Stelle möge vocizet werden, ich getröste mich gnädigster Erhörung, und verbleibe mit allen unterthänigen Dank und Gehorsam ...........
Eine Lehrerprüfung:
Im September soll dann ein neuer Lehrer eingesetzt werden.
Den 16. September 1742
........ Gen. Superint: Dr. Hofmann ... Deputati des Raths, .....Wagner und....Hennig nebst mir in Hohndorf, und zwar in des dasigen Schulzen Wohnung zu mittage gegen 1 Uhr, zusammen, um von dem Schulmeister Henne, die Probe abzunehmen. Nachdem nun von den 3 Gemeinden Gallien Prühlitz und Hohndorf anwesenden, in die Stube gelassen worden.
1. So fängt Henne anzusingen
Nun lobt meine Seele dem Herrn pp
2. alsdann liest er das 49. Capitel .......
3. und so dann das B...Stunden Gebot, hierauf, als das Vater Unser gebethet worden, wird
wieder .........
4. Es .oll uns Gott gnädig seyn pp.
5. endlich muß Henne catechiren von ....abendmahl auch Buchstabiren lassen, aus m Buch
und ohne daselbe und folgt darauf der Schluß mit dem Vers
6. Sey Lob und Ehr mit hohem Preis pp.
welches alles ......... Superint. angeordnet bey seiner Ankunft.
Sodann nimmt der Schulmeister ......... seinen Abtritt, den Anwesenden proponiert .... Superint. es sey auf dieser a enatu, bey Besetzung des vacanten Schul-Dienstes ihrer Orter, hauptsächlich ............ worden, wenn sie ihre Genehmhaltung ertheilen würden, sollten also sagen ob sie wider ihn und dessen ...führung etwas zu erinnern hätten? Die 3 Schulzen aber antworten sie wären mit diesem subjecto gar wohl zu frieden, daher die Gemeinde dimit..zert worden, hingegen Henner auf Erfordern erscheint und eröffnet ihm .......Superint. daß zwar die Gemeinden mit ihm zufrieden, er vor seiner Person aber gar nicht, indem er beym katecheziren sehr einfältige Dinge mit vorgebracht, als zum 7. der ..... Jesus ....... bey Aus.....rung des Heil. Abendmahls, das ....... und die Hände der Prediger, ungz. das Brodt und der Wein, bey diesem Heil. Sacrament wären eben das, .........................ferner der Beyfall so zum Glauben erfordert werde, sey nicht also zu verstehen, als wenn man bey reinen, darauf der Erde läge, hin falle pp. gibt ihm anbey die ............ und Lehre, von göttl. und ........Dingen nicht anders als mit der größten Ehrerbietung zu reden und bei den Bauern nicht zum Bauer zu werden, womit sich dieser actus ...... und verfügen sich ..... nach geendigter Mahlzeit wieder nach Hause.
Friedrich Christoph Pfotenhauer Ss (Stadtschreiber?)
Am 30. Juni 1759 schreibt der
unterthänig gehorsamster Diener Johann Heinrich Henne
an Ihro Magnificenz des Herrn General-Superintendenten:
Dem von Ihro Magnificenz an mich .... Unterschriebenen, durch meinen Sohn, gegebenen mündlichen Befehl nachzukommen, nehmlich aufzusetzen, was es gekostet, wie ich von einem Hochfrl. Hoch- und Wohlweisen Rath der Chur-Stadt Wittenberg zum Schulmeister sey vociert und angenommen worden: So ist mir nichts bewußt, als daß die 3 Gemeinen in Hohendorf, Prülitz und Gallien, 8 Thl. und 6 Gr. haben ausbringen und und geben müssen, womit die gehabte und aufgewandte Mühe und Unkosten sind bezahlet worden; Uberdiß habe ich dem jetzigen annoch lebenden Herrn Stadtschreiber 1 Thl. vor die Vocation zu schreiben, abgeben müssen, welches sich der Herr Pfotenhauer noch wohl wird zu erinnern wissen. Ein ..... ist mir nicht bewußt. Solches hat sollen und wollen melden..............
Probleme bei der Naturalversorgung
Der wohl größte Teil der Entlohnung der Lehrer bestand aus Naturalien. Scheinbar wurden diese auch nicht immer pünktlich, manchmal auch gar nicht angeliefert.
Am 19. Oktober 1763 beklagt sich der Schulmeister Johann Christoph Henne bei
Magnificenz, Hoch-Ehrwürdiger, Hochachtbarer und Hochgelahrter Herr pp.
Ew. Magnificenz geruhen sich unterthänig vortragen zu lassen, welcher Gestalt ich allezeit 1 Thaler, wenn sich jemand verheyrathet, bekomme, es auch meine Vorfahren alle Zeiten erhalten, es hat sich auch noch niemand von den Gemeinen geweigert, sondern alle Zeit ungefordert solches gegeben, allein vor etlichen Wochen hat sich .... Johann Gottfried Schwitzschke, Papiermacher auf der Rothenmühle verheyrathet, als ich nun dieses nachgehend erfuhr, ging ich zu ihm, bat ihn, er möchte doch so gut seyn, und mir den Thaler geben, weil ich vorjetzo Geld benöthigt wäre, er aber sprach: er wäre mir nichts schuldig, ich solle nach Koslo gehen und sollte mirs da holen, dazu könnte er den Schulmeister was oder nichts geben, er währ an keinen Schulmeister gebunden; Bitte Ihro Magnificenz gantz unterthänig und gehorsamst um Rath und Hülfe, sonst hat man von den Mühlen so gar nichts, wenn man das Wenige auch noch verlieren sollte, so gäben die Mühlen dem Schulmeister garnichts mehr.
Hier auf Ihro Verordnung erwartend, vor .... in schuldigen Respect
Ew. Magnificenz gantz unterthänig gehorsamer Diener
Joh. Christoph Henne Schulmeister in Gallien p.
Die Gemeinden unterstützen den Schulmeister und verfaßten folgendes Schreiben:
Wir Indes unterschreiben und bekennen hiermit daß wir unsern Schulmeister von eine Hochzeit, es mag die Braut oder der Bräutigam, oder alle beyde aus unsern Dörfern seyn, sie mögen sich öffentlich, oder in geheim, in unsern Dörfern, oder woanders copoliren lassen, allzeit und ein .... Krantz und Band, oder auch ....... dafür geben, davon darf sich niemand aus schließen, es gehet einen wie den andern, ferner auch, wenn der Schulmeister nicht zur Hochzeit gebeten wird, so ist derjenige schüldig, ihn dafür 6 gr. zu erlegen, es mag die Hochzeit ausgerichtet werden wo sie will, wenn aber der Schulmeister ztur Hochzeit gebeten wird, und er wollt nicht hin zur Hochzeit gehen, sondern danken, und wollte sich die 6 gr. geben lassen, so sind sie ihn dafür nichts schüldig,
dieses zu bescheinigen, haben wir neben unsern Dorfpetschier aus eigenhändig unterschrieben.
Hohendorf,den 16. Oktobr 1763 Heinrich Gottlob Freygang Richter
Andreas Gallien Schöpfen
Gallien, den 16. Oct. 1763 Andreas Wer........ Schöpfen
Johann Gottfried Rühlicke Richter
Andreas Höntze Schöppen
Prülitz, den 16. Oct. 1763 Johann Christoph Röthe Schöppen
Andreas Hennig Richter
Johann Christoph Rößel Schöppe
Dazu noch die Dorfsiegel von Gallien und Prülitz.
Auch der General-Super-Intendent fordert den Papiermüller Johann Gottfried Schwitzschke in einem Schreiben vom 6. Febr.1764 auf, den Schulmeister zu befriedigen.
Der Schulmeister war für die drei Gemeinden Gallin, Prühlitz und Hohndorf zuständig. Wie man den Unterlagen entnehmen kann, gab es in jedem Ort eine Schule, eine Lehrerwohnung und einen Garten für den Lehrer. Es wechselte jährlich, in welchem Ort der Unterricht durchgeführt wurde. Dorthin mußten dann auch die Kinder der anderen Gemeinden.
In einem Schriftstück beklagt sich auch eine Gemeinde im Frühlahr, daß der Schulmeister noch nicht angereist ist.
Wie mögen die Kinder bei Hochwasser von Hohndorf nach Prühlitz-Gallin oder auch umgekehrt gekommen sein?
Am 14. Mart. 1783 wendet sich der Schulmeister Henne wieder an
Dem Magnifico, Hoch-Ehrwürdigen Hochgelahrten und Hochachtbaren Herrn, Herrn General-Superintendenten, mein hochvermögender Gönner und Patron
Ew. Magnificenz werden sich geruhen zu entsinnen, daß letzhin bey Ihnen gewesen und mich erkundiget, wie ich mich verhalten soll mit den Prühlitzer Schiffmüller, wegen der ....... Jahrs Brodt; welcher sich weigert von der Mühle zu geben, so habe ihm gütlich gefraget,ob er mir die Brodte geben wolle, so gab er mir zur Antwort, ehe er sich mir mir klagete, so wolle er sie mir geben, aber jetz und nicht, bis seine Mühle wieder ginge, sie würden aber sehr klein fallen, weil er aus ein Brodt wohl könne 2. 3. oder mehr backen, und das mit einer höhnischen Miene, Da nun seine Mühle wieder gehet und er auch gebacken hat, schickte ich meine Tochter hin, dasselbe zu fordern, so hat er zur Antwort gegeben, er hätte noch nicht gebacken, Da nun meine Tochter fortgeht, so ......... hinter drin, sage es nur deinem Vater, er kriegt kein Brodt, so hat ers die drey Jahr gemacht, verbleibe aDero
unterthänig gehorsamer Joh. Christoph Henne
Im Juli 1789 schließen Henne sen. und Henne jun. einen
Vergleich
Weil mein Sohn, Johann Christoph Henne noch unverheyrathet, auch 4. bis 5. Jahre also bleiben will, so haben wir uns verglichen; Also: Daß er mit an unsern Tisch ißet, und das halbe Schulgeld, die halbe Hochzeit-, Kindtauf- und Begräbnis-Gebühren bekommt. Sollte er sich aber nach der Zeit verheyrathen, so soll und will er mit dem dritten Theil vom gantzen Dienst zufrieden seyn. Und wenn meine Ehefrau nach Gottes Willen eher mit dem Tode abgehen sollte als ich, so soll er mit seiner Ehefrau die gantze Hauswirtschaft annehmen und mir die Hälfte von alle dem Vorgesetzten Einkommen, und noch 9 Scheffel Korn Wittenbergisches Maaß, auch wöchentlich .... Butter zu meiner Nothdurft geben, auf solche Weise haben wir uns verglichen und eigenhändig unterschrieben Prühlitz den 4. Juli 1789
Unterschriften
Ein Protokoll vom 22. Juli 1792
Erschienen in der Rathsstube, Johann Gottlob Rühlicke, Schulze zu Gallien und Andreas Röthe, Hüfner daselbst, Martin Schulze, Schulze zu Prühlitz und Martin Pannier von daher ingleichen Gottfried Wägner und Gottfried Matthies beyderseits von Hohndorf, als Abgeordnete von vorgedachten 3 Dörfern, eines und
Johann Christoph Henne als bisheriger Schulmeister Substitute, andern Theils;
es wird mit ihnen dasjenige, was der Schulmeister zu besagten 3 Dörfern, nach Maasgabe der Fol. 26.Acta befindlichen Registratur vom 3. April 1731 an Besoldung und Accidentien zugewiesen, durchgegangen, auch dabey folgendes abgeändert und festgesetzt:
ad. Num. 5. sey das hier angegebene Schulgeld wöchentlich zu verstehen,
ad. Num. 6. solle dem Schulmeister außer den beyden Kühen noch ein Stück Zuchtvieh zu halten, und wenn der Wind das wilde Obst geschüttelt, ihm solches mit zu lesen erlaubt seyn, dahingegen aber solches nicht selbst schütteln.
ad. Num. 8. wären die hier angesetzten 8 gr. für das parentiren oder Aufsetzung des Lebenslaufes zu entrichten
ad. Num. 9. falls er und seine Frau jedes eine Portion Essen erhalten, und wenn die Hochzeitsleute den Krantz, das ..and und ........ nicht in natura geben wollen, dafür 12 gr. erhalten,
Uiberdies vereinigen sich die Parteyen dahin, daß die 3 Gemeinden, wie bishero üblich gewesen, die Confirmations-Kosten tragen wollen, ....... in dem 1731 getroffenen Abkommen davon nichts enthalten sey,
Endlich bewilligen die Gemeinden dem Schulmeister Henne, daß er künftighin zur Unterhaltung seiner Kühe sich das Graß auf den Bunen oder Scheitefahren, ingleichen an den Gräben, wo die Bauern grasen erhalen, dahingegen, derselbe sich des Grasens auf den Wiesen und in den Heegern enthalten solle, ist abgelesen und dabey anzumerken, daß es außerdem bey dem unterm 3. April 1731 getroffenen Abkommen verbleibet, insoferne solches nicht durch die in gegenwärtiger Registratur enthaltene Anmerkungen abgeändert worden.
So ..... Johann August Richter ..........
Angaben des Schulmeisters Henne über seinen Jahresverdienst
Thl. gr. ch
Fixe Besoldungen - - -
Legate, das Steuer-Beneficium 3 8 -
Accidentien, als Raufen, Trauungen 4 - -
und Leichen
Schulgeld ca 70 - -
Neujahrsumgang 6 - -
Korn, 15 ½ Scheffel 46 12 -
Brodte: 26 Stück a 6 gr 6 12 -
Eyer: 6 Mdl. a 2 gr 6 ch - 15 - 1 Mandel = 15 Stück
Vieh: 2 Kühe und ein Aufzug, dessen Nutzung aber nicht gerechnet werden kann, weil das Futter dazu gekauft werden muß. Zum Herbst-Futter gibt zwar jeder Hüfner einen Tragekorb voll weißer Rüben; da ich aber das Ziehen selbst besorgen und die dieselben nach Hause fahren lassen muß, so bleibt davon nichts übrig.
Holz: 4 Klafter Schulholz
Gesammter Betrag der ganzen Einkünfte 136 Thl. 23 gr.
Wenn man das übrige Aktenmaterial durchsieht erkennt man daß damals 136 Taler scheinbar ein Guter Verdienst war, denn laut der Akten des Superindentenden gab es viele Lehrer deren Jahresverdienst unter 80 Taler lag.
Daß man auch damals schon auf die Altersversorgung bedacht war, zeigt folgendes Beispiel:
Der Schulmeister Emeritus J. Christoph Henne verlangt von seinem Nachfolger, dem Schulmeister Substituten J. Carl Gottlob Henne, seinem Sohn
...... jährlich 30 Thaler baares Geld, und außerdem noch freie Beköstigung, freie Wäsche und im Falle einer Krankheit freie Wartung und Pflege.
Sollte aber der Fall eintreten, daß der Sohn früher als der Vater sterben sollte, so soll der nachfolgende Substitut gesetzlich von allen Einkünften den 3. Theil abgeben. Die angepflanzten Bäume im Garten so wie auch ein Theil desselben, behält sich Emeritus vor.
Daß dieß der Wille des Vaters und des Sohnes ist, zeigt ihre eigenhändige Unterschrift
Johann Christoph Henne Sen.
J. Carl Gottlob Henne Subst.
Mittelst hoher Verordnung der Kirchen- und Schulcommission zu Merseburg
am 10. April 1823 von Dr. Nitzsch bestätigt.
In diesen Akten finden wir auch Bewerbungen für den Schuldienst aus den Jahen 1751 bis 1819.
Die Anrede- und Ausdrucksform der damaligen Zeit ist für uns heute ein Genuß der besonderen Art.
ein allerunterthänigster Diener Daniel Gottlieb Schupelius schreibt an
Dem Magnifico, Hochwürdigen, in Gott Andächtigen, und hochgelahrten Herrn,
Herrn Carl Gottlob Hofmann
Der heiligen Schrift hochberühmten Doctori, der Gottes-Gelehrtheit vornehmsten öffentlichen ordentlichen Lehrer, des geistlichen Consistorü hochansehnlichen Assessori, des Churkreyses wie auch zu Wittenberg Hochverdienten General- Superintendenten p.p.
Meinem Hochgebiethenden Gönner und Patron.
Magnifice Hochwürdiger, in Gott Andächtiger Hochgelehrter Herr General Superintendens
Hochgebietenter Gönner und Patron!
Der göttlichen Vorsorge und meines höchst zu verehrenden Beförderers Huld und Gewogenheit danke ich, durch welcher geschehen, daß mir als einen Fremdling die Stelle des Collegae quarti bey hiesiger Stadtschule gütigst zugetheilet worden.
Wie ich nun nach denen von Gott verliehenen Kräften in Erziehung der Jugend und derselben Unterrichtungallen bestmögliche von Fleiß ..... mich bestreben werde; so hoffe Ew. Hochwürdigen Magnificentz werden diese meine demütigste Bittschriftin Obbacht zu nehmen,zu beherzigen, und nach diesem mir einige Hülfe angedeihen zu lassen gütigst geruhen. Es ist eine alte Obfernantz, daß der Wittib eines verstorbenen Schul-Collegen die Besoldung und Accidentia eine zeitlang post obitm mariti genießet. So löblich diese ist, so willig unterwerfe ich mir derselben, und gönne meines Antecessoris hinterlassenen Wittib diese ihnen zugeshriebenen Vortheile herzlich gerne. Es ist aber auch Ew. Hochwürdigen Magnificentz sehr wohl bekannt, daß ich bey Antritt meines Amts wenig ia nichts gehabt, sondern mich bey hiesiger Academie auf das Kümmerlichste behelfen müssen; daher Ew. Hochwürdigen Magnificentz wohl abnehmen werden, wie sehr mich auch mir durch den Zustand auf die nothdürfstigen Lebens-Mittel und Herbeyschaffung der erforderlichen Bekleidung in Schulden vertiefen müssen, welches zu meinem Künftigen Auskommen auf etliche Jahr ohnfehlbar einigen Einfluß haben wird. Ich nehme also zu Ew. Hochwürdigen Magnificentz ganz besondern Huld und Gütigkeit meine Zuflucht, und bitte allerunterthänigst, Dieselben wollen mich dieser gemäßen zu lassen, und also zu meinem kümmerlichen Unterhalte und einigen Soulagement mir etwas beneficü nomine ex aerario ecclefiaftico nach Dero Huld Semel pro Semper zu ertheilen hochgeneigt geruhen. Diese sonderbare Gütigkeit werde ich Zeit Lebens dankbarlichst zu erkennen und zu verehren wissen, und vor Dero hohes Wohlseyn fleißig zu Gott bethen nicht ermangeln,der ich mit aller denotion beharre.
... Hochwürdigen Magnificentz
allerunterthänigster Diener Daniel Gottlieb Schupelius am 9. August 1751.
Schupelius war damals der Lehrer der Lehrer der IV. Klasse der Wittenberger Schule.
Ein Lehrplan aus der Zeit um 1750
Interessant ist der Stundenplan einer V.Klasse aus der Zeit um 1750
Lektionen in der Vten Klasse
Früh Montags und Donnerstags
I/ Gesang, Gebeth, Lesen in der Bibel
II/ Katechetischer Religonsunterricht, und Ueberhören aus dem Seilerschen Religonsbuche
III/ Aufsagen einiger, die noch nicht lesen können, und Schreibübung.
IV/ Lateinische Sprache nach Ged. lat. Lesebuche, wobei Vocabellernen, Decliniren und
Coniugiren mit vorkommen.
Dienstags und Freitags
I/ Gesang, Gebeth, Lesen in der Bibel
II/ Katechetischer Religonsunterricht, und Ueberhören aus dem Dresdner Katechismus.
III/ Aufsagen einiger, die noch nicht lesen können und Schreibübung.
IV/ Lateinische Sprache nach Bed. lat. Lesebuche, wobei zugleich die gelernten Vocabeln,
Declinationen und Coniugationen stets mit hergesagt werden.
Mittwochs
I/ Gesang, Gebeth, Erklärung eines gelesenen Stückes aus der Bibel.
II/ Katechet. Religonsunterricht und Ueberhören eines Hauptstückes.
III/ Aufsagen einiger, die noch nicht lesen können, und Schreibübung.
IV/ Lateinische Sprache nach Ged. lat.Lesebuche, verbunden mit Vocabelüberhören,
Decliniren, und Coniugiren.
Sonnabends
sind dieselbenLektionen, außer daß an Statt der Erklärung einer biblischen Stelle, das
jedesmalige Sonntagsevangelium, und die Epistel erklärt werden.
Nachmittage
Montags und Donnerstags
II/ Diktiren bis zu ¾ aus 3 Uhr, dann wird korrigirt bis voll, und das uebrige wird zu Hause
korrigirt. Mit dieser Uebung ist insonderheit deutsche Sprachlehre praktisch zuverbinden
I/ Gesang, Gebeth, Lesen und Erklären der biblischen Historien.
III/ Politische Geschichte. Vor wenig Wochen wurde noch Erfahrungsseelenkunde, dafür
gelehrt, welche aber bald nach der Naturbeschreibung wieder vorkommen wird.
Dienstags und Freitags
I/ Gesang, Gebeth, Lesen eines kurzen Kapitels aus der Bibel, und Rechnen, sowohl in Gedanken mit dem innern Sinn allein, als auf der Tafel in der Anschauung. II/ Geographie - aber nach Landkarten.
III/ Naturbeschreibung, verbunden mit Naturwissenschaft
B. Die Briefe werden von inder Woche zu Hause korrigirt, so wie auch die Speccius
Remsa; wovon aber die öffentliche zurückgabe dann geschieht, wenn herausgehen ist,
damit bald wieder gekommen wird. Uebrigens werden die zu Hause korrigirten
Diktirbücher unter eben diesen Umständen zurückgegeben.
Mir fällt hierbei auf:
a. Täglich wird 2x gesungen und gebetet, aber in der ganzen Woche gibt es nur eine
Rechenstunde.
b. Obwohl es noch Schüler gibt die nicht lesen können, hat man 5x Latein.
Die V. Klasse waren wahrscheinlich die Schulanfänger.
Verdienste der Schulmeister um 1800
Ein umfangreiches Aktenstück beschäftigt sich mit dem Einkommen der Lehrer in der Zeit um 1800. Die Schreiben laufen alle beim Superintendenten Dr. Nitzsch zusammen und sind nur noch schwer zu übersetzen.
Ich will versuchen, einige Seiten zu übersetzen.
Apollensdorf den 6. Oktober 1806
Magnifice, Hochwürdiger und Hochgelahrter Höchstzuvor.... Herr General Superintendent.
Dem von E... Magnificenz erhaltenen Auftrage gemäß, habe ich hiesige Gemeine durch den Schulzen... fragen lassen, ob dieselbe nicht Etwas zur Verbesserung des hiesigen Schuldienstes beytragen wollte ? Vor einigen Tagen erhielt ich durch den Schulzen die Antwort, daß sich die Gemeine zu nichts verstehen könne. Es wurden die an der Kirchrechnung eingebrachten Einwendungen wiederhohlet. Bey der hiesigen Schulstelle würde es eine merkliche Verbesserung seyn, wenn der Schulmeister bey der Theurung des Holzes, jährlich einige Klafter Holz erhalten könnte, da derselbe gar kein Holz bekömmt, auch kein Leseholz holen kann und darf.
Mit respectsvoller Hochachtung habe d... Ehre zu seyn.
E... Hochwürdigen Magnificenz ganz gehorsamster M. Johann Christian Lader... .
Oder folgendes Schreiben an:
Dr. Hochwürdige Magnificenz, Herrn
D. Carl Ludwig Nitzsch
der heil. Schrift Doctor und Pastor
primasiv der Wittenberger Dioec.s
hochverordneten Superintendenten und des Cosistorrü Assessori in Wittenberg
welches die soziale Lage der Schulmeister sehr gut schildert.
Besoldung des Schul-Lehrers zu Patzschwig und Kleinkorgau in Korn (Getreide).
In Patzschwig gibt ein 1 ½ Hüfner 1 Scheffel,
ein ¾ Hüfner 8 Mezen
und ein Cossäthe auch 8 Mezen
Es sind 6 anderthalb Hüfner, sind 6 Scheffel
auch 6 ¾Hüfner sind 3 Scheffel
10 Cossäthen, sind 5 Scheffel, zusammen 14 Scheffel.
Ferner gibt jedes Haus 2 Mezen ....korn, macht 2 Scheffel 12 Mezen welches anno 1712 den 30. August auf der Probstey Clöden verwilligt worden, wie auch ..... von einer Leiche zu Belauten.
In Kleinkorgau sind 10 Hüfner und 4 Cossäthen, gib jeder 4 Mezen macht 3 Scheffel 8 Mezen, Summa 20 Scheffel 4 Mezen alt Pretzscher Maaß. welches 24 Scheffel Wittenberger Maaß beträgt,
den Scheffel im Mittelpreis zu 1 Thl. macht 24 Thaler, ferner sind 48 Schüler, macht die Woche 12 gr und also jährlich 22 Thl 12 gr Schulgeld, der Neujahr und Gregori Umgang, 2 Thl 4 gr Darzu ist jedes Haus 1 gr gerechnet, Esclusife die Ergetzlichkeit der Schüler, ferner 3 Thl 8 gr .........., und 1 Thl 8 gr aus der Pretzscher Kirche.
daß also der ganze Betrag ist,
24 Thaler das Schulkorn
22 Thaler 12 gr Schulgeld
2 Thaler 4 gr Neujahr und Gregori Singen
1 Thaler 8 gr aus die Pretzscher Kirche.
Summa 53 Thaler 8 gr auf das genaueste gerechnet worauf man nicht jederzeit Rerchnung machen kann,
ferner gehöret zur Schule ein Pflanz... ent im Pflanz-garten welches aber sehr geschmälert ist, und ein kleiner Garten am Hause,
Patzschwig den 2ten November 1805 Christian August Rippricht, Catechete
P.P.
1. Ob ich gleich dem H. Oberpfarrer zu Pretzsch, die Vorschläge, daß auch der Schuldienst etwas verbessert werden kennte übergeben, so habe doch an wohlmeinenten Absichten, Ew. hochwürden Magnificenz beizufügen nicht unterlassen wollen.
2. Ist das Nothwendigste, eine bessere und bequäme Wohnung, da denn die Stuben größer werden müssen, und der Ofen beide Stuben heitzen soll ein Beitrag vo .... 7/4 Holz nöthig,
3. alles Holz so wohl das welches als Beitrag gegeben wird, als auch das welches ich selbst kaufen muß, ohne entgelt anzufahren, auch das Kleinmacherlohn, von 6 Thl zu geben,
4. in Stä...gen Schaafe zu halten, und solche frei und ohne Schut, auf die Weide, wo die Hüfner ihre hüten, treiben zu dürfen,
5. die zu meinem Viehe erforderlichen Ställe zu Bauen und solche im Bau erhalten,
6. da jeder Hürte hier eine Wiese hat, so kennte zur Winterfütterung der Fischteich oder die Gemeindewiese gegeben werden,
7. kennte auch jeder Hüfner ein Brod geben, weil Priesitz, Sachau und Merschwitz auch Brodte giebt und auch hier vor 100 Jahren Butter und Bodte gegeben worden sind.
8. da die Kleinkorgauer Hüfner jeder nur 4 Mezen Schulkorn geben, so kennte etwas mehr gegeben werden.
Probleme mit dem Schulholz in Euper
Diese Akte berichtet über Streitigkeiten bei der Belieferung der Schule in Euper mit Feuerholz.
Um 1800 gehörten zum Einzugsbereich der Schule in Euper die Kinder der Dörfer Euper, Wiesigk, Labetz, Thiesen und Absdorf.
Euper war ein Wittenberger Amtsdorf. Wiesigk und Labetz waren Seydaer Amtsdörfer. Thiesen und Absdorf waren Ratsdörfer.
Je nach Anzahl der Häuser waren die Dörfer beauflagt, für die Eupersche Schule jährlich 4 Klafter Brennholz anzufahren. Insgesamt mußten sich 37 Partner in dieser Summe teilen.
Für uns ist überhaupt nicht vorstellbar, was ein Schulmeister anstellen mußte, um das Holz für die Beheizung der Schule zu bekommen. Das mußte er dann auch noch sägenund hacken.
In der Akte befindet sich folgende Aufstellung:
Ort
Hüfner
Cossäthen
Betriebe insgesamt
zu lieferndes Holz (Klafter)
Euper
9
2
11
1 1/37 Klafter
Wiesig
7
2
9
36/37 „
Labetz
6
3
9
36/37 „
Thiesen
5
-
5
20/37 „
Absdorf
2
1. Mühle
3
12/37 „
,Abgerundet sah es dann so aus:
Euper 1 ¼ Klafter = ca 4,13 Raummeter
Wiesig 1 " = ca ¾ "
Labetz 1 " = ca 3.4 "
Thiesen ½ " = ca 1,7 "
Absdorf ¼ " = ca 0, 85 "
Die Streigkeiten um die Holzlieferungen zogen sich von1806 bis 1812 hin.
In einem Schreiben vom 30. August 1806, Teilt der Churfürstl. Sächsische Superintendent den Gemeinden mit:
Es ist bereits im verwichenen Jahre den Landgemeinden der hiesigen Diöces, in Gemäßheit der auf Landesherrlichen höchsten Befehl unterm 20. Januar 1805 ergangenen Consistorialverordnung, auferlegt worden, daß sie dem Schulmeister, in dessen Schule ihre Kinder gewiesen sind, alljährlich das zur Heizung der Schulstube benöthigte Holz, und zwar von wenigstens vier Klaftern, unentgeldlich liefern und anfahren sollen.
Da man nun dieser Verordnung, dem Vernehmen nach, nicht überall nachgekommen, so wird den unten benannten Gemeinden, von Inforctions wegen, mittelst Inquisition der respectiven wohllöbl. Gerichtsobrigkeiten, hierdurch auferlegt, daß sie ihrem Schulmeister noch vor dem 1. Oktober dieses Jahres, das gedachte Schulholz an 4 Klaftern 6/4 ... harte , oder 8/4 ... kieferne Scheidten gehörig abliefern und sich über den jeder einzelnen Gemeinde obliegenden Beytrag mit einander nächsten Sonntag, in dem Dorfe wo die Schule ist, vernehmen und vereinigen sollen; da es dann rathsam seyn dürfte, daß das Ganze dieses jährlichen Schulholzes, heuer von der einen Gemeinde allein, und übers Jahr von einer anderen allein, und so fort, geliefert werde; wobey jedoch den
Wohllöbl. Gerichtsobrigkeiten eine andere Einrichtung nach befinden zu treffen, und mich gefälligst zu benachrichtigen, überlassen bleibt.
Würden gedachte Gemeinden auch dieser Verordnung noch nicht nachkommen: so haben sie nach Michaelis Berichterstattung an das hochlöbliche Consistorium, und mehrere Unkosten, auch daß für das Schulholz nebst Fuhrlohn in Gelde dem Schulmeister ersetzen müssen zu gewärtigen; da sie hingegen nichts weiter als das Botenlohn und die jeden Orts durch den Boten abzugebende Abschrift dieser Auflage zu bezahlen haben.
Wittenberg, den 30. August 1806.
Churfürstl. Sächsischer General-Superintendent:
Dr. Carl Ludwig Nitzsch.
Verschiedene Aktennotizen besagen, daß sich nicht viel getan hat.
In einem Bericht des Keis-Amtes Wittenberg vom 4. November 1808 heißt es:
Der vorstehenden Ladung gemäß sind heute nachstehende Gemeindeglieder aus Euper,
Gottfried Lehmann, der Richter
Christian Pannik, Gerichtsschöppe,
Gottfried Körnicke,
Andreas Möbius,
Christian Schulze,
Gottfried Lipsdorf,
Christian Matthieß,
August Pannik und Christian Kühn, ein Cossäthe,
an Amtsstelle persönlich erschienen, und haben sich insgesammt, einer für alle , und alle für einen, dahin erklärt, daß sie zwar dem Schulmeister in Euper Ein und ein viertel Klafter Holz alljährlich unentgeldlich anfahren, dem selben auch von Zeit des eingegangenen Höchsten Befehls an, das rückständige Holz mit 1 ¼ Klafter Holz jährlich nachgeben wollen: bestehen aber darauf, daß der Schullehrer kein Leseholz aus ihren Gebüschen holen, sich auch allen Harkens und eintragens der Streue für sein Vieh aus den Gemeindebüschen gänzlich enthalten solle. Obschon, des letztern Umstandes wegen, der Gemeinde die Vorstellung geschieht, daß sie ihren Schulmeister vom Streuharken nicht ausschließen könne, indem derselbe dazu berechtigt sey; so will selbige von ihrem Verlangen doch nicht abstehen, und es geschiehet ihr daher von Seiten des Kreis-Amtes die Weisung, daß bey ihrer Erklärung sein bewenden haben solle von ihr aber der Schulmeister, des Streueharkens wegen, wenn sie sich mit einer Klage gegen ihn fortzukommen getraute, belangt werden könne.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Ein gesiegeltes Schreiben vom 17. März 1815
Da der Schulmeister zu Euper verlangt, daß zu Folge der neueren Schulmandate vom 4. März 1805 u. d. 23.Nov. 1811 ihm für jedes Schulkind vom Anfang des Schuljahres an bis zu Ende
vierteljährlich Sechs Groschen entrichtet werden; wofür an dem auch verbunden ist, die Schulkinder alle in Schreiben und Lesen zu unterrichten; Dieses Verlangen auch völlig gegründet u. jede Obrigkeit verpflichtet ist, ihm dazu, erforderlichen falls, durch Zwangsmittel behülflich zu seyn: so wird solches hierdurch den Gemeinden zu Euper, Thiesen, Wiesigk undd Labez zur .....ung durch dieses Patent bekannt gemacht, und es werden dieselben gewarnt, sich durch Weigerung sich nicht unnöthige Kosten zu zu ziehn.
Siegel und Unterschrift Nitzsch,
Schulgeldprobleme
Auch die Königlichen Beamten befassen sich mit den Schulgeldproblemen
Von Gottes Gnaden, Friedrich August König von Sachsen p. p. p.
Lieber getreuer, Nachdem über einige, in dem untern 5. März 1805 ergangenen Generali wegen des Anhaltens der Kinder zur Schule und wegen der Bezahlung des Schulgeldes, und zwar §is 7.13.14. und 15 enthaltene Anordnungen zeither verschiedentlich Zweifel entstanden und selbige zu unserer Entscheidung gebracht worden sind; So haben Wir, zu deren Erledigung, nachstehende erläuternde Vorschriften und Bestimmungen hierdurch festzusetzen, der Nothdurftt ermessens.
Wir wollen nämlich
I.
Zur Erläuterung der in obgedachtem Generali §o 7. enthaltenen Disposion, vermöge welcher die Eltern, Vormünder, Dienst- und Lehrherren derjenigen Kinder welche, im Laufe eines Quartals über 8 Tage hinter einander ohne hinlängliche Entschuldigungsursache die Schule versäumt haben, mit den vorgeschriebenen Strafen belegt werden sollen, hiermit verordnen, daß obbumeldte Strafen auch in denjenigen Fällen eintreten sollen, wenn Kinder während des Laufes eines Quartals überhaupt nicht wirklich, obgleich nicht unmittelbar auf einander folgende Schultage aus der Schule ohne hinlängliche Entschuldigungsursachen weggeblieben sind.
Demnächst können Wir
II. geschehen lassen, daß bis zu weiterer Anordnung, an denjenigen Orten wo zeither verschiedene Sätze, des Schulgeldes, je nach dem verschiedenen Unterrichte, welchen die Kinder um...fangen,gewöhnlich oder vorgeschrieben sind, und bey entstehenden Differenzien zu ewiner gütlichen Uibereinkunft unter den Interessenten nicht zu gelangen ist, das sofort vom Eintritte des Kindes in die Schule zu erlangende Schulgeld nach dem zeithero gewöhnlichen oder vorgeschriebenen höchsten Satze reguliert werden möge,
Endlich wollen Wir
III. hierdurch fest, daß in denjenigen Gemeinden. welche eigene Kinderlehrer zu halten nicht berechtiget, sondern die Kinder zu den confirmirten, dem geistlichen Foro allein untergebenen Schullehrer ihrer .............. zu schicken verbunden sind, die Bestellung und Verpflichtung den Schulgelden-Einnehmer, neben den Superintendenten oder den geistlichen Inspectoren, lediglich von den die Coinspection über die Kirche und Schule führenden weltlichen Gerichtsobrigkeit, mit Ausschluß der übrigen, bloß eingepfarrten Gerichtsobrigkeiten erfolge, es auch in Absicht der Gerichtsbarkeit, welche die Schulgelder Einnahmen in ihren Dienstverrichtungen untergeben sind, ferner bey der in vor angezogenen Generali §o 15. deshalb enthaltenen Disposition bewende.
Es mag aber im Gegentheil in den Gemeinden, wo die Schule nicht durch confirmirte Schullehrer, sondern durch den weltlichen Foro untergebenen sogenannten Katecheten und Kinderlehrer, gehalten wird, die Bestellung und Verpflichtung der Schulgelder-Einnehmer durch diejenige Obrigkeit geschehen, welche der ordentliche Richter des Kinderlehrers ist, und welcher der Schulgelder- Einnehmer, so wie überhaupt, also auch in seinen Dienstverrichtungen, untergeordnet bleibt.
Uibrigens hat es zwar an den Orten, wo die Bestellung und Verpflichtung der Schulgelder-Einnehmer, nicht bereits Vorstehendem gemäß, erfolgt sein sollte, in so ferne oder sonst gegen diese Schulgelder- Einnehmer etwas nicht zu erinnern ist, bey deren Bestellung sein Bewenden: es sind jedoch selbige nunmehr an die dasigen Kirchen- und Schul-Inspectionen, als die in Amtsangelegenheiten ihnen vorgesetzten Behörden, zu verweisen.
Wir begehren demnach hierdurch, Du wollest Dich in vorkommenden Fällen gebührend darnach achten, auch die einbezirkten Schrifts- und Amtsachen von Ritterschaft und Städten zur gleichmäßigen Beobachtung, resp. Kraft dieses und sonst gewöhnlichermaaßen, behörig anweisen.
Daran geschiehet unsere Meinung.
Dectum Dresden, am 28. April 1807
Geschau
Friedrich Moßdorf S.
Die Wittenberger Armenschule
Am 22. April 1811 erläßt Dr. C. L. Nitzsch ein Schreiben
An die sämtlichen Herren Schullehrer der Stadtschule zu Wittenberg und teilt ihnen mit, daß er vom Raths-Collegium mit der Erstellung eines Gutachtens, zwecks Einrichtung einer Armenschule, beauftragt worden sei.
An dieser neuen Schulanstalt würden alle diejenigen Knaben und Mädchen, für welche bisher das Schulgeld aus der hiesigen Armencasse und anderen milden Stiftungen bezahlt worden ,
ist, freien Unterricht erhalten.
Da gegenwärtig aus hiesiger Armencasse, der Zimmermannschen milden Stiftung und der Waisenhauscasse das Schulgeld für beinahe 200 Kinder bezahlt wird, so dürfte die Zahl der an dieser neuen Armenfreischule zu unterrichtenden Kinder höchstens auf 200 festzusetzen, und deshalb nie zu überschreiten seyn, weil sonst
1.) der Drang zu dieser Schule zu stark werden, und die Lehrer eine größere Anzahl von Schulkindern zu übersehen nicht im Stande seyen;
2. auch dadurch den Lehrern an der hiesigen Stadt-Knabenschule und Mädchenschule ein zu großer Eintrag .... werden würde.
Die Lehrer werden aufgefordert genaue, durch Unterschrift zu bestätigende Angaben zu machen, wieviele Kinder aus Geldern der entsprechenden Kassen unterrichtet werden.
Es folgt eine Aufstellung, für wieviel Kinder, in welchen Klassen aus welchen Kassen, das Schulgeld gezahlt wurde.
Das Ergebnis der Beratungen wird von Nitzsch zusammengefaßt.
Er stellt fest: In Leipzig gibt es viel mehr Armenschulen, aber die Lehrer werden weit besser besoldet.
Für 200 Kinder ist ein Lehrer erforderlich,
die Kinder sollten 5 ½ bis 14 Jahre alt sein,
besser nach Alter als nach dem Geschlecht getrennt sein,
die größeren Kinder sollten vormittags 2 Sunden und nachmittags 1 Stunde,
die kleineren Kinder vormittags und nachmittags je eine Stunde Unterricht haben.
1826 hat die Wittenberger Schule 1041 Schulkinder, 454 jungen und 587 Mädchen.
Ein Lehrer Scheffler unterrichtet 316 Mädchen und Dr. Nitzsch fragt sich, - ob er der Pflicht hat Genüge leisten können?
Mit folgendem Protokoll schließt die Akte ab:
Wittenberg, den 28. Februar 1827.
Fanden sich zu der auf heute bestimmten Konferenz wegen der Deli..... über die Errichtung einer Armenschule bei dem Herrn Superintendent Dr. Nitzsch in dessen Studierzimmer,
der Herr Bürgermeister Giese,
der Herr Senat. Richter,
der Herr Senat. Lobedamm,
der Herr Kämmerer Kel...., sind
Nach vorgegeangener Beratung über diesen Gegenstand wurde beschlossen,
1. daß versuchsweise eine Armenschule eingerichtet,
2. das zeitherige Local der alten Mädchenschule dazu genommen,
3. dem anzustellenden Lehrer in diesem Locale
a, freie Wohnung,
b, eine jährliche Besoldung von 200 Thalern, welche von der Heldschen und
Bergschmidschen Stiftung sowie aus der Zimmermannschen pia causa entnommen
und verabreicht,
c, 12 Scheffel Korn von der Kapelle, und
d, 5 Klaftern Holz und zwar......... uns, und den ...... wovon der Lehrer die Klasse mit zu
heizen verbunden gegeben werden sollen.
Es wurden dagegen nunmehro auch die 12 Scheffel .... Korn, welche den Herrn Conrector des Lycei zugesichert worden, dem Ostern dieses Jahres nun anzustellenden Conrector nicht ferner zu gewähren sein, womit die sämmtlichen Herren Anwesenden einverstanden waren.
Uibrigens wurde bestimmt, daß diese Schule nicht Armen sondern Freischule benannt werden solle.
So nach....... und vorgelesen Carl Christian Lichtenstein, Stadtschreiber
Unterschriften: Dr. Nitzsch, Giese, Richter, Lobedam, Kel....
Bisher fehlte mir leider die Zeit, dass sehr umfangreiche Aktenmaterial weiter aufzuarbeiten.
Weiterlesen: Aus dem Protokollbuch der Kabelhüfner