Aus alten Zeitungen
In der Mitte des
18. Jahrhunderts war das Wittenberger-Kreisblatt die amtliche Zeitung des Wittenberger
Kreises.
In ihm veröffentlichten der Landrat und die Kommunen ihre Verordnungen.
Die Zeitung besaß 8 Seiten in der etwaigen Größe unseres heutigen DIN A4-Formates und erschien wöchentlich.
Titelseite , Redaktion, Druck und Verlag blieben in den Jahren unverändert.
Auf diesen Seiten wurde alles geboten.
Man findet neben den amtlichen Bekanntmachungen Anzeigen der Kaufläden, Bäcker, Gastwirte und anderer Gewerbe.
Es gab Ausschreibungen, Reiseangebote, Steckbriefe, Polizeiberichte, kulturelle Nachrichten und noch vieles andere.
Auffallend sind die vielen verwendeten Fremdwörter.
Interessant sind auch die damalige Schreib- und Ausdrucksweise.
Nachdem ich schon einige Zeitungsexemplare von 1858/62 besaß, bekam ich von einem Freund aus dem Heimatverein - Otto Blütgen -im gegenseitigen Tausch den Jahresband von 1843 des Wittenberger Kreisblatts zum Studium.
Diese war für mich so interessant, daß ich beschloß wesentliche Teile zusammenzustellen, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über die damaligen Verhältnisse zu informieren.
Da man viele Passagen frei gar nicht so wiedergeben kann, habe ich das Meiste im Originaltext und in Kursivschrift geschrieben. Um dem Leser einen möglichst großen Überblick zu verschaffen, habe ich versucht, von allen Arten der Inserate etwas zu bringen und ich denke man kann sich ein Bild von den damaligen Verhältnissen machen.
In der damals noch kleinen Stadt kannte scheinbar jeder jeden, denn nur in ganz wenige Anzeigen sind Adressen angegeben.
Dahlenberg mit itterg.Leipnitz |
37 |
27 |
5 |
Mahlitzsch |
15 |
23 |
3 |
Schönefeld |
22 |
21 |
3 |
Danna |
19 |
15 |
9 |
Mellnsdorf |
16 |
2 |
9 |
Schwabeck |
15 |
29 |
2 |
Dietrichsdorf |
17 |
8 |
3 |
Melzwig |
28 |
28 |
- |
Seegrehna mit Heinrichswalde |
64 |
21 |
10 |
Dobien |
14 |
15 |
- |
Merkwitz |
9 |
23 |
- |
Selbitz |
40 |
25 |
9 |
Dorna |
27 |
4 |
- |
Merschwitz |
26 |
3 |
- |
Splau |
14 |
- |
3 |
Eckmannsdorf |
26 |
22 |
- |
Meuro |
22 |
- |
10 |
Straach |
33 |
9 |
6 |
Elster |
51 |
3 |
1 |
Mochau |
13 |
25 |
6 |
Teuchel |
10 |
7 |
6 |
Euper |
24 |
12 |
3 |
Moschwig mit Vitriolwerk |
7 |
14 |
- |
Thießen |
8 |
27 |
- |
Eutsch |
54 |
25 |
11 |
Naderkau |
2 |
26 |
9 |
Trajuhn |
22 |
16 |
6 |
Feldheim |
24 |
22 |
1 |
Nudersdorf |
34 |
23 |
- |
Trebitz |
57 |
19 |
9 |
Gaditz |
16 |
24 |
6 |
Oesteritz |
9 |
11 |
6 |
Uthausen |
13 |
7 |
- |
Gallin |
19 |
25 |
9 |
Ogkeln |
17 |
23 |
- |
Wachsdorf, Rittergut |
8 |
24 |
- |
Gielsdorf |
11 |
14 |
3 |
Pannigkau |
23 |
18 |
3 |
Wartenburg |
97 |
17 |
- |
Globig |
62 |
22 |
5 |
Patzschwig |
19 |
5 |
2 |
Weddin |
19 |
- |
11 |
Gniest |
10 |
7 |
- |
Pratau |
80 |
16 |
3 |
Wergzahna |
19 |
22 |
9 |
Gommlo |
16 |
16 |
- |
Pretzsch, Domaine |
2 |
15 |
9 |
Wiesigk mit Antoniusmühle |
13 |
17 |
3 |
Grabo |
14 |
22 |
3 |
Priesitzt |
24 |
1 |
1 |
Wörblitz |
26 |
29 |
6 |
Greudnitz |
33 |
20 |
9 |
Proschwitz |
20 |
17 |
3 |
Woltersdorf |
11 |
- |
7 |
Großkorgau |
12 |
23 |
3 |
Prühlitz |
26 |
12 |
- |
Wüstemark |
16 |
- |
6 |
Großwig |
24 |
10 |
9 |
Rackith mit Köplitz und Lochau |
57 |
15 |
5 |
Zahna, Rittergut |
5 |
8 |
9 |
Hohndorf |
15 |
2 |
3 |
Radis |
42 |
22 |
- |
Zallmsdorf |
22 |
26 |
- |
Jahmo |
17 |
1 |
- |
Zörnigall |
10 |
9 |
6 |
||||
Isebegka |
19 |
6 |
- |
||||||||
Kerzendorf |
13 |
21 |
4 |
Zum Inhalt der damaligen Zeitungen.
Viele Inserate kommen von den Bäckern und den Gastwirtschaften. So zählte ich beim Durchblättern des Jahresbandes von 1843 22 Bäcker.
Es gab
Stolle, Knape, Haupt, Kraatz sen., Hempel, Pohlert, Flemming, Graul, Oßmann, Reinhardt, Fischer, Nenz, Mahlendorf, Weber, Eßbach, Triebel, Stegler, Heyne, Rabenalt, Schmidt, Dorno und Garz.
In jeder Woche waren 5 - 6 Bäcker zum Frischbacken eingeteilt. Ich nehme an, daß für das Wochenende galt.
Das sich die Bäcker untereinander auch nicht immer einig waren, zeigt folgende Anzeige:
Ich zeige hiermit an,daß ich wegen Innungsverhältnisse
das Sonntags- oder Reihebacken nicht mehr mithalte, werde jedoch am Abend eines
jeden Sonnabends so spät, als es gesetzlich zulässig ist, backen,
um meine werthen Kunden auch des Sonntags zufrieden zu stellen. Zugleich bemerke
ich, daß meine Warentaxe bei jeder Veröffentlichung der Bäckertaxe
mit bekannt machen werde, und zwar für die geegenwärtige wie folgt:
ein 7 Sgr 6
ch
Brod 10 Pfd. 16 Lth.
Ein 5 Sgr
Brod 7 Pfd.
Weißbrod und Semmel je Rt
5 Sgr. Rabatt
ein 1 Sgr-Brod
1 Pfd.
ein 6 ch
Brod 16 Lth.
Ein 3 ch
Brod 8
Lth.
1 Sgr Semmel
20 Lth.
6 ch Semmel
10 Lth.
3 ch Semmel
5 Lth.
Wittenberg den 23. Februar 1843
C. Stolle, Neugasse 241
In der selben Zeitung werden auch die Preise vom 18. Februar 1843 bekannt gegeben.
Bäckertaxe vom 18. Februar 1843
Pfd |
Lth. |
Dt. |
Sgr. |
Pfd. |
Lth. |
Dt. |
Sgr. |
ch. |
|
||||||||
Hausbackenbrod |
5 |
27 |
1 ½ |
5 |
Weißes Brod |
- |
31 |
1 ¾ |
1 |
- |
|
||||||
Hausbackenbrod |
4 |
21 |
3 ½ |
4 |
Weißes Brod |
- |
15 |
2 ¾ |
- |
6 |
|
||||||
Hausbackenbrod |
3 |
16 |
1 ¾ |
3 |
Weißes Brod |
- |
7 |
3 ½ |
- |
3 |
|
||||||
Hausbackenbrod |
2 |
10 |
3 ¾ |
2 |
Semmel |
- |
18 |
3 ¾ |
1 |
- |
|
||||||
Hausbackenbrod |
1 |
5 |
2 |
1 |
Semmel |
- |
9 |
1
¾ |
- |
6 |
|
||||||
Semmel |
- |
4 |
3 |
- |
3 |
|
|||||||||||
Semmel |
- |
1 |
2 ¼ |
- |
1 |
||||||||||||
Für die doch nicht allzu große Stadt gab es auffallend viele Gaststätten.
Insgesamt inserierten in diesem Jahre 27 Gaststätten und boten Kuchen, Schlachteplatten, Vergnügungen u. ä. an.
Es kam scheinbar auch damals schon vor, daß Geschäfte ihren Besitzer wechselten, denn bei 3 Gaststätten wechselten in diesem Jahre die Namen unter den Anzeigen.
Auffallend ist, daß kein Fleischer inseriert, aber viele Gaststätten laden oft zur frischen Wurst ein.
Die Behörden hatten damals schon ähnliche Probleme wie wir heute.
Allein in 3 Wochenausgaben finden wir Anzeigen von
10 Subhastations-Patenten, das heißt, zum Beispiel:
Subhastations-Patent.
Das dem Ackerbürger Johann Friedrich August Lange
gehörige, zu Wittenberg in der Elstervorstadt belegene Ackergut, Bestehend
aus:
A. dem sub. No. 10 Vol. I desHypothekenbuches von
der Elstervorstadt eingetragenen, in der Schatzung vor dem Elstethore belegenen,
aus zwei Stücken bestehenden Garten mit Wohnhaus, Scheune und Stall, welcher
am 6. September 1847 auf 668 Thl. 15 Sgr. gerichtlich abgeschätzt worden
ist,
B. dem sub. No. 11. Vol. I des Hypothekenbuchs von
der Elstervorstadt eingetragenen, in der Schatzung vor dem Elsterthore belegenen
Garten mit Wohnhaus und Stall in der Kreuzgasse, welchen der Besitzer am 2.
Februar 1842 für 300 Thl. und Uebernahme eines Auszugs erkauft hat,
C. der sub. Nr. 14. Vol. I des Hypothekenbuchs über
die Mark Stadthufen eingetragenen, in der Stadtmark belegenen, ursprünglich
aus 9 Ackerstückenden bestehenden ½ Hufe, welche der Besitzer im
Jahre 1837 für 852 Thl. erworben,wovon er jedoch,
1) 49 ½ quRuthen für 45 Thl. 12 Sgr. 6
Pf.
2) 34 ½ quRuthen für 56 Thl. 20 Sgr.
3) 91 ½ quRuthen für 48 Thl.
zus. 175 quRuthen für 150 Thl. 2 Sgr. 6 Pf. veräußert
hat,
D. den sub No. 8 des Hypothekenbuchs von der Flur Elstervorstadt
eingetragenen, in der gedachten Flur belegenen Grundstücken, als:
1) dem Planstück Nr. 20 von 1 Morgen 68 quRuthen,
2) dem Planstück Nr. 38 von 8 Morgen 64 quRuthen
3) dem Planstück Nr. 57 von 17 Morgen 29 quRuthen,
welche der Besitzer bei der Separation der wüsten Mark Bruder-Annendorf zugetheilt erhalten
hat,
abgeschätzt auf 5620 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf.,
soll am 30. November cur. Vormittags 11 Uhr an hiesiger
Gerichtsstelle subhastiert werden.
Interessant sind die Grundstückspreise und die Hinweise auf die wüste Mark Bruder-Annendorf .
Die Elstervorstadt wird hier als zur Vorstadt Schatzung gehörig bezeichnet.
Unter den zu versteigernden Objekten befanden sich Guts- und Mühlenbesitzer, Handwerker, Gastwirte und kleine Leute.
Vom Magistrat wurde die Schuttabfuhr zur Verpachtung ausgeschrieben.
Die hiesige Gesellschaft Sylvana hat dem Magistrat 1 Thlr. 6 sgr. zur Verteilung an hilfsbedürftige Familien eingezogener Landwehrmänner überwiesen.
es wird von Diebstählen und Fundstücken berichtet,
die Eltern werden über die Einschulung ihrer Kinder informiert,
Geschäftsleute empfehlen ihre Waren,
so inseriert z. B. Friedrich Lantzsch
Boonecamp of Maag
Bitter habe ich von Herrn H. Underberg-Albrecht in Rheinberg in
Commission erhalten, und verkaufe solchen nur in 1/1,
½, ¼ Flaschen a 25 sgr, 14 sgr,
7 ½ sgr
H. Niethe aus Friedrichstadt empfiehlt Kirschsaft
und in der Goldene Kugel aus der Schloßgasse 5 gibt es Neue Heringe.
In Schwabeck gibt es 1000 Mauersteine für 8 Thlr.
und H.E. Dehne, Wittenberg 38 liefert für 6 Thlr. 1 Tonne Zement.
mehrere Feuerversicherungen werben um Kundschaft,
wir finden Danksagungen ebenso wie Rücknahmen von Beleidigungen.
Wohn- und Mieträume sind im Angebot
und Hutmacher Naumann aus der Collegiengasse 31 empfiehlt
Seidene Herrenhüte neuester
Fasouns.
Die Wittenberger Geschäfte scheinen jeden bekannt zu sein, denn nur selten ist eine
Hausnummer angegeben.
man liest von Acker-, Wiesen-, Obst- und Weidenverpachtungen,
von Holzverkauf,
von der Suche nach Mägden, Wohnungen usw.
Es gibt auch Ausschreibungen der verschiedensten Art z. B.
Die Lieferung und das Setzen von 9 Stück weiß
glasierter Kachelöfen zu den im hiesigen Lutherhause neu eingerichteten
7 Stipendiaten-Wohnungen, der Krankenwärter- und der Krankenstube soll
dem Mindestfordernden übertragen werden, zu welchem Behufe ich am Freitag
den 13. Juni cr. Vormittags 10 Uhr in meinem Geschäftszimmer einen Licitationstermin
anberaumt habe, in welchem die näheren Bedingungen bekannt gemacht werden
sollen.
Der Königliche Bau-Inspektor Deutschmann.
Das Königliche große Militair-Mädchen-Waisenhaus,
untergebracht im Pretzscher Schloß, sucht Billigangebote für die
Anfuhr von 100 kiefern Scheitklafter aus der Königlichen Oberförsterei
Söllichau.
In Wartenburg sollen von Förster Wagner 30 Morgen gut bestandener Raps auf dem Stiele verkauft werden.
Der vor dem Elb- und Elsterthore aufgefahrene Bachenschlamm
darf ohne Anweisung von mir nicht abgefahren werden. R.
Wolkewitz.
Die Polizeiverwaltung-Bürgermeister Steinbach gibt bekannt:
Nach erfolgter Absteckung des öffentlichen Badeplatzes
bringen wir nachstehende
Verordnung:Der öffentliche Badeplatz in der Elbe
wird alljährlich in zwei gesonderten
Abtheilungen, von denen die Eine für das Militäir,
die Ander für Civiel- Einwohner
bestimmt ist, abgesteckt, durch Phähle begrenzt
und durch aufgestellte Tafeln näher
bezeichnet. Wer außerhalb der begrenzten Räume
frei in der Elbe badet, die Pfähle oder
aufgestellten Tafeln beschädigt oder auf den
Zuruf des mit der Beaufsichtigung des
Badeplatzes beauftragten Schwimmmeisters Morgan nicht
beachtet, hat in Gemäßheit §5 .
des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom
11. März 1850 eine Geldbuße bis zu 3 thlr.,
event. eine verhältnismäßige Geldstrafe
verwirkt.. hierdurch in Erinnerung.
Die Polizei-Verwaltung. Steinbach
Bürgermeister.
In den kirchlichen Nachrichten wird über das Kirchengeschehen berichtet,
verschiedene Hammelherden werden zum Kauf angeboten,
in der Gaststätte Kamschatka veranstaltet der hiesige Stadt- Musikchor ein Konzert.
Zur Zeit liegen die Preise für 1 Scheffel Weizen bei 3 thlr.
für 1 Scheffel Roggen bei
2 thlr. 1 sgr. 3 pf
für 1
Scheffel Hafer
bei 1thlr. 1
sgr. 3 pf
Bei Kitzing aus der Mittelgasse 161 werden bis zum 11. Juni Kartoffeln a Scheffel 15 Sgr. gekauft.
Hier las ich in dem gesamten Aktenberg erstmals etwas von Kartoffeln. Erstaunlich ist auch der sehr frühe Zeitpunkt 11.Juni.
Gute böhmische Braunkohlen, große und kleine, sind zu haben in Kleinwittenberg beim Schiffseigner Ferdinand Große.
Am Ende des Zehnten Jahresberichtes des Wittenberger Prämien-Spar-Vereins sind alle Mitglieder namentlich mit ihren Berufen aufgeführt.
Wie man sieht, waren hier viele Prominente vereinigt.
Name |
Beruf |
Name |
Beruf |
Name |
Beruf |
v. Alemann |
Oberförster a. D |
v. Alvensleben |
Oberst und Kommandant |
G. Arnold |
Kaufmann |
Apponious |
Kaufmann |
Baatz |
Kaufmann |
Becker |
Kämmerer |
Bilsing |
Senator |
Bohne |
Lehrer |
Bonsac |
Rechnungsrath |
Borak |
Universitätsdien. |
Bourzschutzky |
Destillateur |
Brase |
Oeconomie-Commisarius |
Braunsdorf |
Inspektor a. D. |
Dr. Breitenbach |
Professor |
v.Brodowsky |
Oberstlieut. |
Buchholz |
Revisor |
G. Bulius |
Posamentier |
Busch |
Kaufmann |
Cramer |
Hauptmann |
Dorno |
Bäckermeister |
Döring |
Oberstlieut./Abtheil-ungskommandeur |
Dr. Eberty |
Kreisrichter |
Dr. Eichel-baum |
prakt. Arzt |
Eichler |
Kaufmann |
Engelmann sen. |
Uhrmacher |
Epperlein |
Juwelier |
Eyle |
Buchdruckerei-Besitzer |
v. Forell |
Hauptmann |
Friedrich |
Appell-Ger-Rath |
Fuchs |
Diaconus |
Gause |
Bau-Inspektor |
Gerischer |
Schönfärberei-Besiter |
K. Giese |
Kaufmann |
Glöckner |
Justiz-Rath |
Haberland |
Kaufmann |
Haberland |
Rentier |
Haehner |
Referendar |
Hamel |
Rendant |
Hausen |
Post-Direktor |
Hellwig |
Auditeur |
Dr. Höre |
Med.-Rath und Direktor |
Kachelrieß |
Polizei-Commisarius |
Kayser |
Hauptmann |
Klare |
Rendant |
Knoke und Giesecke |
Kaufleute |
Knoke jun. |
Klempnermeister |
Knorre |
Lehrer |
Kretzmer |
Mützenfabrikant |
Kummer |
Steuer- Rath a.D. |
Lange |
Destillateur |
Lantzsch |
Hoftraiteur |
Lehmann |
Lehrer |
Leonhardt |
Bäckermeister |
Leonhardt |
Ziegeleipächter |
v. Lochov |
Hauptmann |
Loeber |
Rechtsanwalt |
Lösche |
Posthalter |
D.Lommatsch |
Professor |
Ludwig |
Zinngießermeister |
Lüdecke |
Webermeister |
Mahlendorf |
Rentier |
v. Manteuffel |
Kreis-Gerichts-Direktor |
Mayer |
Diaconus |
Metz |
Post-Secretair |
Müller |
Major a. D. |
O. Niethe |
Kaufmann |
Parreidt |
Gerichtsdirektor |
Pohle |
Revisor |
Prädikow |
Tuchfabrikant und Senator |
Rambau |
Kreis-Gerichts-Secretair |
Dr. Rauch |
Stabsarzt |
Reinhardt |
Senator |
Richter |
Senator |
O.Riese |
Kaufmann |
Roese |
Oberstlieutenant |
v.Rockhausen |
Major a. D. |
Rohnert |
Tuchfabrikant |
v.Rohwedell |
Major u. Bataillons-Kommandeuer |
Rostosky |
Justiz-Rath |
Rother |
Diaconus |
Rübener |
Stadt-Aeltester |
D. Sander |
Superint. und Director |
Schäfer II |
Lehrer |
Schellenberg |
Rentier |
Scheinert sen. |
Kaufmann |
Scheinert jun |
Kaufmann |
D. Schmieder |
Director |
Dr. Schmidt |
Gymnasial-Director |
Schmidt |
Kanzlei-Director |
Dr. Schmundt |
Stabs-und Bataillons-Arzt |
Schnevoigt |
Rendant |
Schomburg |
Lehrer |
Schreckenberger |
Lehrer |
G. Schreiber |
Restaurateur |
v. Schulenburg |
Major a. D. |
G. Schwädt |
Nadlermeister |
Schuster |
Lehrer |
M. Seelfisch |
Archidiaconus |
v.Seydewitz |
Kreisrichter |
Sommerlatte sen. |
Productenhänd-ler |
Stein |
Organist |
Steinbach |
Bürgermeister |
Stier |
Gymnasial-Oberlehrer |
Strensch |
Nadlermeister |
Strumpf |
Kupfer-Schmiedemeister. |
Timmich |
Rentier |
Treff |
Rechts-Anwalt |
Voigt sen. |
Fleischermeister |
Dr. Wachs |
prakt. Arzt |
Wagner |
Kreisrichter |
Wensch |
Professor |
Dr. Wentrup |
Gymnasial-Lehrer |
Winter |
Lehrer |
Zier |
Staats-Anwalt |
Zimmermann |
Maurermeister |
Zinnow |
Steuer-Rath |
Fuhrmann |
Kreis-Ger. Secretair |
Geißler |
Kaufmann |
Am 18. Juli sollen zwischen Bergwitz und der Strohwalder Grenze 272 Apfel- und 499 Birnenbäume verpachtet werden.
Von 10 bis 11 Uhr werden im Radiser Expeditionslokale der Chausseegeldhebestelle Gebote angenommen.
Oberförster Obbarius verkauft im Begang Serno ca 800 Klafter Scheitholz. 25 % sind anzuzahlen.
Ein Inserat der Königlichen Universitäts-Verwaltung könnte aus unserer Zeit stammen.
Bekanntmachung.
Der Besitzer der Privat- Braunkohlengrube Nr.95. der
Feldmark Teuchel bei Wittenberg, Herr Salzmann, beabsichtigt die bei dieser
Grube schon vorhandene Wasserhaltungs-Dampfmaschine nach einer anderen Stelle
dieser Grube, in nordöstlicher Richtung 49 Ruthen von der jetzigen Baustelle
entfernt, zu versetzen.
Mit Bezug auf das Regulativ vom 6. September 184?
und die §§. 27-33 der Allgemeinen
Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 wird solches mit
der Aufforderung zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, etwaige Einwendungen gegen die
neue Anlage binnen 4 Wochen bei uns anzumelden. Situations-Plan und Zeichnung kann während der
Geschäftsstunden bei uns eingesehen werden.
Unterschrift: Krüger
Patentirter Tinten-Extract in Flachen a 5 Sgr
Mit einer Flasche dieses Extracts kann man sich augenblicklich
durch bloßen Zusatz von
kaltem Wasser, 1Kanne gleich 2 Pfund oder dasselbe
Quantum nach und nach, von einer
ganz vorzüglichen schwarzen Tinte zu bereiten,
die in dunkler Farbe höchst angenehm,
ohne je zu stocken,der Feder entfließt, die
nie schimmelt, noch Satz bildet, und in
zunehmender Schwärze fest am Papier haftet. Stahlfedern
behaupten eine sehr lange
Dauer.
Für alle Behörden, Schulen, Expedionen,
die größern Bedarf an Tinte haben, ist dieses
billige praktische Präparat besonders empfehlenswerth.
Vorrätig in der Zimmermann’schen Buchhandlung.
Das unterzeichnete von der königl. preuss. Regierung
concessionierte Expeditionshaus befördert vermittelst der
Hamburg-Amerik.
Packetfahrt-Actien- Gesellschaft
Dampfschiffahrt
nach New- York.
Um jede Unterbrechung in der promten Beförderung
der über Hamburg nach New-York zu expedirenden Güter zu vermeiden,
hat die Direction - Angesichts der wachsenden Zusendungen- beschlossen, außer
den regelmäßigen Fahrten am 1. und 15. jeden Monats
Ein
extra Dampfschiff am Sonnabend den 23. Juli,
zu expediren. Somit
gehen
nach New-York via Southampton:
Hammonia,
Capt. Schwensen,
den 23. Juli,
Saxonia,
„ Ehlers
„ 1. August.
Bavaria,
„ Taube
„ 15. August
Borussia,
„ Trautmann „ 1. Septbr.
Fracht
pr. „Borussia“ Dollar 8. und 15 pCt.Primage pr. Ton von 40 Cubikfuss für
ordinaire Maasgüter und Baumwollwaren, Dollar 12. und 15 pCt.für feine
Maasgüter und Wollenwaren; pr. „Teutonia“, „Hammonia“ und „Saxonia“ Dollar 10. und
Dollar 15. mit 15 Pct. Primage.
Feuergefährliche Gegenstände sind ausgeschlossen.
Für Güter an Order muß die Fracht
hier bezahlt werden.
Passage:
I. Cajüte Pr.Crt. thlr 150, II. Cajüte Pr. Crt. thlr, 100, Zwischendeck
Pr. Crt thlr. 50, überrall incl. Beköstigung.
Güterfracht nach Southampton 30 Sh. pr. Ton und 15 pCt. Primage.
Passage: I. Cajüte Pfd. Sterl. 4, II. Cajüte Pfd.
Sterl. 2. 10 Sh.
Nach New-York direct:Packetschiff Centurion, Capt.
D.Caulkins, am 1.
August.
Ausser mir ist mein General-Agent H. C. Platzmann, Berlin, Louisenplatz Nr. 7, bereit, zuverlässige Auskünfte
zu ertheilen und ebenso zur Schliessung vollständig gültiger Verträge
ermächtigt.
August Bolten, Wm. Miller`s Nachfolger,
Schiffsmakler, Hamburg, Admiralitätsstrasse Nr.
37
Auf Vorstehendes Bezug nehmend, ersuche ich alle hierauf
Reflectirende, sich wegen Sicherung ihrer Schiffsplätze etc. frühzeitig
an mich an mich zu wenden und füge ich noch hinzu, dass alle von mir ausgehenden
Verträge sich unterm Schutz der preußischen und amerikanischen Gesetze
befinden. - Auf portofreie Anfragen ertheile ich unentgeldlich Auskunft und
Prospect, enthaltend Belehrungen, die Bedingungen und das gesetzliche Reglement.
H.
C. Platzmann, Louisenplatz Nr. 7 in Berlin,
Königl.
Preuss. concessionirter General-Agent.
Anmerkung. Für vorstehende concessionirte Expedition
werden in den Provinzen Vertretungen durch Haupt- und Special- Agenturen gewünscht;
hierauf Reflectirende belieben sich schriftlich an unterzeichneten Agenten zu
wenden.
Hamburg - Amerikanische Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft
Directe Post-Dampfschifffahrt zwischen
Hamburg und New-York
eventuell Southampton
anlaufend.
Post- Dampfschiff Teutonia
Capt. Taube,
am Sonnabend, den 14ten Juni,
„
Borussia „ Trautmann, am
Sonnabend, den 28sten Juni,
„
Saxonia
„ Ehlers, am Sonnabend, den 12ten Juli,
„
Bavaria
„ Meier,
am Sonnabend, den 26sten Juli,
„
Hammonia „ Schwensen am
Sonnabend, den 9ten August.
Erste Kajüte. Zweite Kajüte. Zwischendeck.
Passagepreise:
Nach New-York Pr. Ct. Rthl. 150,
Pr. Ct. Rthl. 100, Pr.
Ct. Rthl. 60.
Nach
Southampton
L. 4,
L. 2.10,
L. 1. 5.
Die Expeditionen der obiger Gesellschaft gehörigen
S e g e l p a c k s c h i f f e finden statt:
nach
New-York am 15. Juni per Packschiff Columbus, Capt. Gerdes.
Näheres zu erfahren bei
August Bolten, Wm. Miller`s Nachfolger, Hamburg.
Das Hamburger Post-Dampfschiff Bavaria, Capitain Meier,
von der Linie der Hamburg-Amerikanischen-Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft, ging,
expedirt von Herrn August Bolten, William Miller`s Nachf. am 31. Mai von Hamburg
nach New-York ab.
Außer einer starken Brief-und Packetpost hatte
dasselbe 300 Tons Güter und 339 Passagiere an Bord.
Vom nächsten Freitag,
den10. d. M. an,wird der bisher um 11 Uhr Vormittags
abgehende Güterzug mit Personen schon um 10 Uhr Vormittags von Berlin abgehen.
Dieser Zug kreuzt:
1) den des Morgens von Wittenberg nach Berlin abgehenden
Zwischenzug in Gr. Beeren,
2) den des Morgens 9 ¼ Uhr von Cöthen
abgehenden Personenzug in Jüterbogk,
3) den des Mittags 1 ½ von Cöthen abgehenden
Güterzug mit Personen in Roßlau.
Alle übrigen Kreuzungen und Abfahrzeiten bleiben,
so wie sie der jetzige Winterfahrplan angibt. Wittenberg,den &. Februar
1843.
Grahn, Abtheilungs-Ingeneuer der Berlin- Anhaltischen
Eisenbahn.
Die Lieferung unseres Bedarfs an Brennholz pro 18 ¾ wollen wir den mindest fordernden,
soweit derselbe die sonstige nöthige Garantie gewährt, überlassen.
Es werden zu liefern sein auf den Bahnhöfen
bei Dessau
122 Klftr. Kiefernholz
bei Koswig
40 Klftr.
Kiefernholz
bei Trebbin,Luckenwalde
oder Berlin
190 Klftr. Kiefernholz.
Wittenberg am 18. November 1843.
Thlr. |
Sgr. |
pf |
|
Weitzen |
2 |
- |
_ |
Roggen |
1 |
13 |
9 |
große Gerste |
1 |
3 |
2 |
- |
- |
- |
|
Hafer |
- |
20 |
10 |
ein Pfund Butter |
- |
8 |
- |
eine Mandel Eier |
- |
6 |
6 |
Eine Mandel Käse |
- |
10 |
- |
Ein Thaler Belohnung. Am Freitag, den 7. d. M. Abends ist auf
dem Wege vom grauen Wolf bis zur Mitte der Clausstraße eine
Brille mit silbernem Gestelle verloren worden .Wer dieselbe in de
Buchdruckerei abgibt, erhält obige Belohnung. Ein zweispänniger Leiterwagen mit
schmalen und mit breiten
Rädern, und zwei gute Zugpferde stehen zu verkaufen beiU. Weymeyer. Sonnabend den 15. d, M. erhalte ich eine
neue Sendung geräucherten Rheinlachs und empfehle solchen bestens. Friedrich Schulz. Den ersten Osterfeiertag Concert, den
zweiten und dritten Tanzvergnügen, wozu ergebenst einladet Heinrichs auf dem Herrenberge. Den zweiten und dritten Feiertag ladet
zum Tanzvergnügen ganz ergebenst ein F. Gotthard Auf dem Köllingschen Weinberge. |
||
Die 1000 Stück 1 Rt. 6 Sgr. incl.
Anweisegeld, ist in der Mühle des Unterzeichneten zu haben. Horstmühle bei Schmiedeberg. Schröder. |
||
Blühende Blumen in Töpfen sind
stets zu den billigsten Preisen zu haben bei dem Glasermeister Herrn
Lantzsch. M. Sichler, Kunstgärtner. |
||
In meiner Material- und Eisenhandlung
kann ein Lehrling placiert werden. C. G. Thomee. |
||
Gesuch Ein Logis,
bestehend aus zwei Stuben, Kammer, Küche und Zubehör,
am Markt oder Anfang der Kollegiengasse befindlich, wird von Ostern
d. J. ab zu miethen gesucht. Von wem, erfährt man in der Expedition
dieses Blattes. |
||
Sonnabend und Sonntag, 28. und 29. d,
M. lade ich zur frischen Wurst ergebenst ein. Hinze im grauen Wolf. |
||
Am zweiten und dritten Feiertage ladet
zum Tanzvergnügen ergebenst ein Pannier in Friedrichstadt |
||
Am zweiten und dritten Osterfeiertage wird Tanzvergnügen
gehalten.
Im Gasthofe zur Stadt Dresden.
Berlin-Anhaltische
Eisenbahn.
Die zeitraubende genaue Durchsicht der Frachtbriefe von den verschiedensten, und oft den
Bestimmungen unseres Betriebs-Reglements widersprechende Fassung erschwert die notwendige rasche Expedition beim Güterverkehr in solchem Grade ,und gibt zu so mancherlei andere Unannehmlichkeiten Veranlassung, das wir uns genöthigt sehen,
den Gebrauch der für unsere Eisenbahn gedruckten Frachtbrief-Formulare bei Annahme von Gütern zum Transport auf unserer Bahn zur Bedingung zu stellen.
Diese Frachtbrief-Formulare sind in den Güter-Expeditionen auf allen unseren Bahnhöfen, so wie in jedem unserer hiesigen Anmelde-Lokale, 12 Stück für 1 Sgr. zu haben.
Berlin den 13. April 1843.
Direction der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Kirchliche Nachrichten
Am Sonntage Quasimodogeniti predigen
In der Pfarrkirche:
Vorm. Herr Diaconus Bahr.
Confirmation: Herr Consistorialrat D. Heubner.
Nachm. Herr Archidiaconus M. Seelfisch,
in der Schloßkirche
Herr Candidat Michaelis.
(Meißnersche Stiftungspredigt.)
Montag, in der Pfarrkirche:
Herr Diaconus Goffmann.
Dienstag, in der Schloßkirche:
Herr Candidat Merleker:
Freitag, in der Pfarrkirche:
Herr Diaconus Prof. Schmieder.
Tapeten-Goldleisten
So wie andere dergl. in allen Breiten, zum Einrahmen
von Spiegeln und Bildern, empfiehlt billigst die Glas- und Spiegelhandlung von
C. E.G. Poccarr
Künftigen 11. Februar d. J. werde ich einen Maskenball hier selbs veranstalten, wozu ich ergebenst einlade und bemerke:
1) daß vom 10. Februar ab eine Auswahl passender
Anzüge in meinem Gasthof zur Auswahl dereit bereit liegen, und
2) daß nur anständigen Masken der Einlaß
gestattet wird.
Pretzsch am 20. Januar 1843
Weber,
Gastwirt zum goldenen Stern.
Sonnabend und Sonntag ist Fastnacht auf dem Schießhause,
wozu ergebenst einladet und um zahlreichen Zuspruch bittet
Paul Engel
Den 19. d. M. empfiehlt sich bestens mit frischer Wurst
Pohlert.
Den ersten Feiertag Concert vom zweiten und dritten Tanzmusik bei
F. Sichler
Musikchor des Hochlöbl. Füsilier-Bataillons,
den ersten und dritten Osterfeiertag Concert auf dem Bahnhofe, bei günstiger
Witterung im Sommersalon, bei ungünstiger im Wintersaale.
C. H. Lantzsch.
Den zweiten Feiertag werde ich einen Ball veranstalten,
und lade zu denselben hierdurch ergebenst ein.
Fabricius auf dem Luthersbrunnen.
Den 16. d. M. empfielt sich bestens mit frischer Wurst;
am 17. und 18. soll Verschiedenes ausgekegelt werden.
Pohlert.
Zwei Stück neue 3chörige Pianopforte stehen
zu verkaufen oder zu vermiethen bei dem Instrumentenmacher Steglich.i
Den zweiten Feiertag Tanzvergnügen und Pökelbraten
bei
S. Füssel in der goldenen Gans
Concert-Anzeige.
Sonntag, d. 11. d. M.ladet zum Concert auf der hohen
Mühle im Rudoschen Garten ergebenst ein. Schulze.
Nach den Pfingstfeiertagen ( der Tag soll in diesem Blatte
noch näher angegeben werden ) werde ich meinen Tanzstundenball abhalten,
wozu ich meine ehemaligen Scholaren mit der Bitte einlade, von jetzt an zur
Wiedereinübung der Tänze Dienstag,Donnerstag und Sonnabend Abends
8 Uhr, bei den Unterrichtsstunden einzufinden.
L. Krebs
Polizeiliche Bekanntmachung
Der öffentliche Badeplatz an der Elbe ist in 2 gesonderten
Abtheilungen angelegt durch, Pfähle und Leinen gehörig begrenzt und durch
Tafeln näher bezeichnet worden. Wer außerhalb der begrenzten Räume
im Freien badet, die Pfähle oder Leinen, sowie die aufgestellten Tafeln
beschädigt, hat eine Polizeistrafe von 2 Rt., welcher im Unvermögensfalle
eine dreitägige Gefängnisstrafe substituirt wird, verwirkt.
Wittenberg den 1. Juni 1843.
Der Magistrat.
Anections-Anzeige.
Wegen Versetzung des Herrn Hauptmann Teichert sollen
in der Wohnung desselben, Mittelgasse Nr. 153
Donnerstag den 8. d. M.
von früh 9 Uhr
verschiedene Meubles, als ein Sopha, 2 Kleiderschränke,
Bettstellen, Hausgeräthe, einige Orangerie- und Oleanderbäume, um
11 Uhr ein gut erhaltenes Fortepiano, öffentlich meistbietend gegen gleich
baare Bezahlung verkauft werden.
Wittenberg den 1. Juni 1843
Klare, Auct. Commisarius.
Im Fleischermeister Voigtschen Hause ist die Bel-Etage,
bestehend in 3 Stuben, 2 Kammern, Küche, Waschhaus, Holzgelaß und
Pferdestall, vom 1. Juli ab zu vermiethen.
Wittenberg, am 15. April 1843.
Thl.
Sgr
pf.
Weitzen
2
5
-
Roggen
2
3
9
Große Gerste
-
-
-
Kleine Gerste
-
-
-
Hafer
1
13
9
ein Pfund Butter -
8
6
eine Mandel Eier -
5
-
eine Mandel Käse -
10
-
Fleischpreise
1 Pfund gutes Rindfleisch 3
6
" geringes................ .3
4
" Kalbfleisch
2
-
" Schweinefleisch 4
-
" gutes
Schöpsenfleisch 3
4
Haus-
Verkauf
Mein zu Friedrichstadt belegenes, früher Heinrichsche
Wohnhaus
`nebst Scheune, Garten, ein Stück
Land und allem Zubehör, bin ich gesonnen aus freier Hand zu verkaufen.
Kaufliebhaber wollen sich deshalb bei mir persönlich melden, wo die näheren
Bedingungen zu erfahren sind.
Wittenberg, den 20. April 1843.
C. Marsch, Schankwirth.
Es wird hierdurch zur öffentlichenKenntnis gebracht, daß die Uebung der Pioniere des Wittenberger Kreises in diesem Jahre vom 1. bis 14. September c. bei der Königlichen 3. Pionier-Abtheilung in Magdeburg stattfindet.
Wittenberg den 16. Juli 1843
Königl. Landrhat Wittenberger Kreises.
von Jagov.
Gerichtlicher Verfügung zufolge sollen in dem früheren
Donseltschen Kaufladen in der Jüdengasse hierselbst
Am 22. Mai d. J.
Vormittags 10 Uhr
Zum Tanzvergnügen, welches Sonntag den 11. Juni
bei mir stattfinden wird, lade ich ergebenst ein.
Scheinig in Friedrichstadt.
Verkauf.
Große und mittlere Scheibenbüchsen wie auch
doppelte und einfache Jagdgewehre sind zu billigsten Preisen zu verkaufen.
G. Naumann
Collegiengasse Nr.33
mehrere feine Parfümerien, Waschpulver, schweizer
Haaröl, silberne Eß- und Kaffelöffel, sowie mehrere Fässer,
gegen gleich baare Bezahlung meistbietend verkauft werden.
Der Königl. Land- und Stadtgerichts-Auctions-Commisar
Anders.
Auction
Alte Belagsbohlen und Schwarten, aus der Unterhaltung des Belages der hiesigen Elbbrücke, sollen für Rechnung des betreffenden Baufonds
Dienstag den 30. Mai
Nachmittags 3 Uhr
Am Elbbrückenbauschuppen, öffentlich meistbietend
verkauft werden.
Wittenberg den 23. Mai 1843.
Wegebaumeister Brennhausen
Freitag den 23. d. M. früh um 9 Uhr sollen 150 Stück
grün angestrichene und noch in gutem Zustande befindlichen Bettstellen
von dem hiesigen Institute meistbietend gegen sofortige Bezahlung verkauft werden.
Schloß Annaburg den 12. Juni 1843
Direction des Militair- Knaben-
Eziehungs-Instituts
Wiesen-
Verpachtung
Donnerstag, den 11. Mai d. J Vormittags 10 Uhr,
sollen in der Wohnung der Unterzeichneten die sämmtlichen
Booser Wiesen, sowohl außerhalb und innerhalb des Landdammes gelegen,
welche bisher unter der Hand verpachtet worden sind, öffentlich meistbietet
auf ein, nach befinden auch auf mehrere Jahre, verpachtet werden. Das Verzeichnis
der zu verpachtenden Wiesen liegt von heute ab bei den Unterzeichneten stets
zur Einsicht bereit, auch hat der Wiesen-Aufseher Bormann Auftrag, Pachtlustigen
die Lage und Grenze der einzelnen Parcellen genau zu zeigen.
Gut Boos den 26. April 1843
Hammer senior und
junior
Sonntag den 18. Juni, am Jahrestage der Schlacht von
Belle-Alliance, Nachmittags ½
4 Uhr Koncert. Zum Schluß wird die Schlachtmusik von Pavest mit wirklichem
Geschütz- und Kleingewehr-Feuer aufgeführt. Hierzu ladet ergebenst
ein
Friedrich, Förster in der rothen Mark.
Da ich nur noch bis zum 1.Juli auf dem Weinberge bin,
so lade ich meine werthen Freunde und Gäste hierdurch zum Auswürfeln
und Auskegeln mehrerer Dutzend Flaschen Champagner und Rheinweine auf nächsten
Sonntag und Montag ganz ergebenst ein.
Heinrichs auf dem Herrenberge.
Großer
Nutzen aus dem Mistdampf
oder Anleitung, jede Juchart Acker, Wiese und Weide,
oder Reben schon allein mit dem Dampf von einem einzigen Fuder frischem Mist
besser zu düngen als mit 10 Wagen voll verjährten; und sofort allen
rohen Boden durch einige Arbeitstage in Gartenerde umzuwandeln.
Von J. J. Waibel.
Fünfte neu bearbeitete Auflage.
Preis 10 Sigr.
Andre`s "ökonomische Neuigkeiten" haben
den Werth dieser Schrift aufs Rühmlichste herausgehoben. Sie gibt dem denkenden
Landwirthe Winke, die von unberechenbaren Nutzen sind.
Mittwoch den 5. und Donnerstag den 6. April, Vormittags
findet die Prüfung sämmtlicher Gymnasialclassen, und am Donnerstag,
Nachmittags von 3 Uhr an, zugleich die feierliche Entlassung der diesmaligen
für reif erklärten Abiturienten statt; letztere in folgender Ordnung:
Modette von Klein: Betet an den Herrn.
Der Abiturient Baltzer: Die Größe des
menschlichen Geistes nach dem zweiten
Chore in Sophocles Antigona
Deutsches Gedicht.
Der Abiturient Gust. Kläber: De moribus et ingenio Antigona Sophocleae.
Rede.
Der Abituruent Ed. Pfeiffer: Lessing im Verhältnis
zu seiner Zeid.
Rede.
Der Primaner Ernst Spitzner: Suli`s, der der Sulioten-Festung,
Fall im Jahre 1803. Deutsches Gedicht.
Choral.
Entlassung der Abiturienten durch den Director.
Choral
Zu geneigter Theilnahme an dieser Feierlichkeit so wie
an den voraufgehenden Classenprüfungen ladet ein verehrtes Publicum im
Namen des gesammten Lehrercollegiums ehrerbietigst und ergebenst ein
Wittenberg den 30. März 1843
Dr. H. Schmidt, Dir. u. Prof.
Vermischte Anzeigen
Dagnerrotypische Lichtbilder-Portraits
in schönster Reinheit, Schärfe und sprechendster Ähnlichkeit werden, jedoch nur auf vorhergegangene Bestellung, gegen billigste Preise in einigen Minuten gefertigt. Kinder unter 6 Jahren können, wegen nicht ruhiger Haltung des Körpers, nicht portraitirt werden.
C Heyne
wohnhaft bei dem Tischlermeister Herrn Dähne Collegiengasse 2 Treppen hoch, Eingang rechts.
Buden-Verpachtung.
Nächsten Mittwoch, den 28. d. M. Nachmittags 6 Uhr
sollen sämmtliche Buden für das diesjährige Vogelschießen im Gartenlokale des Kaffetiers Herrn Markwordt meistbietend verpachtet werden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß die Auswahl unter den Licitanten vorbehalten bleibt.
Wittenberg den 22. Juni 1843.
Die Schützen-Deputation.
Feinen Copallack, Bernsteinlack, Wagenlack
und geriebene Bleiweißfarbe empfehlen
Gebr. Giese, Schloßgasse 293
Neue Heringe und Rheinische Sahnekäse empfingen
Gebr. Giese, Schloßgasse 293
Die dritte Sendung neuer Heringe empfing ich und ist
noch delicater wie die erste, welche billigst empfiehlt
C.G.
Thomee.
Mittwoch, den5. April Nachmittags um 2 Uhr findet das
Examen in meiner Anstalt statt, zu dem ich die Eltern meiner Schülerinnen
freundlichst einlade.
Die Ausstellung der Handarbeiten liegt schon früh
von 10-12 Uhr zur gütigen Ansicht bereit.
Wegen der Aufnahme neuer Schülerinnen bin ich in
der Woche vor dem Feste von 10-12 Uhr zu sprechen.
M. Bürstenbinder.
Auction.
Gerichtlicher Verfügung zufolge sollen in dem früheren Donseltschen Kaufladen in der Jüdengasse hierselbst
am 22. Mai d. J.
Vormittags 10 Uhr
mehrere feine Parfümerien, Waschpulver, schweizer
Haaröl, silberne Eß- und Kaffeelöffel, sowie mehrere Fässer,
gegen gleich baare Bezahlung meistbietend verkauft werden.
Wittenberg den 16. Mai 1843.
Der Königl. Land-und Stadtgerichts-Auctions-Commisar
Anders.
Bauernguts-Verkauf
Ich beabsichtige, mein in Teuchel gelegenes Bauerngut, bestehend
1) in 1 Wohnhause, 4 Ställen, Scheune und Garten,
2) in 1 Auszugshause, 3 Ställen, Scheune und Garten,
3) ungefähr 210 Morgen Weitzen-, Roggen-, Gersten-
und Haferland, Wiesen-und Holzbestand,
mit der diesjährigen Erndte in einzelnen Parzellen
oder nach befinden im Ganzen meistbietend zu verkaufen. Nach belieben der Käufer
können bei dem Stammgute Nr.1 20-30 Morgen Acker, Wiesen und Holzboden
verbleiben, so wie der Besitzung Nr. 2 auch eine beliebige Morgenzahl an Acker
ec mit überwiesen werden kann.
Hierzu habe ich einen Termin auf
den 10. Juli d. J. früh 8Uhr angesetzt, zu welchem
Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Termin im Gute
selbst abgehalten wird. Die Bedingungen, so wie ein Verzeichniß der in
neuerer Zeit genau berechneten und festgestellten Gutslasten, können bei
mir bis zum Termine eingesehen werden.
Die Herren Ortsrichter ersuche ich, gegenwärtige
Bekanntmachung vor versammelter Gemeinde vorzulesen.
Wittenberg den 15. Juni 1843.
Förster
Pferde-Verkauf.
Künftigen Mittwoch den 31. d.M.
Vormittags 11 Uhrsoll ein 6 Jahre altes Pferd der 2.
reitenden Kompagnie 3. Artillerie-Brigade, welches zum Dienst der Artillerie
nicht eingeschlagen ist, auf dem Arsenalplatze hierselbst öffentlich meistbietend
gegen gleich baare Bezahlung in Preußisch Courant verkauft werden, wozu
Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden ,daß der Staat weder für
innere noch äußere Fehler haftet.
Wittenberg den 25. Mai 1843
Bley, Hauptmann und Kompagnie-Chef.
Ganz vorzüglich guten Mocca-Caffee
Empfiehlt
C. G. Thomee.
Bei G.W. Niemeyer in Hamburg ist erschienen und in allen
Buchhandlungen zu haben, in Wittenberg in der Zimmermanschen Buchhandlung:
Der bewährte Arzt für Unterleibs-Kranke.
Guter Rath und sichere Hülfe für Alle, welche an Magenschwäche, schlechter Verdauung und den daraus entspringenden Uebeln, als Magendrücken, Magenkrampf, Verschleimung, Magensäure, Uebelkeiten, Erbrechen, Aufstoßen, Sodbrennen, Appetitlosigkeit, hartem und aufgetriebenen Leibe, Blähungen ,Herzklopfen, kurzem Athem, Seitenstechen, Rückenschmerzen, Beklemmung, Schlaflosigkeit, Kopfweh, Blut-Andrang nach dem Kopfe, Schwindel, vielen Arten von Augenkrankheiten, periodischen Krämpfen, Hypochondrie, Hämorrhoiden u.s.w. leiden. Nach bewährten Ansichten und praktischen Erfahrungen von Dr. C. Fränkel.-- 8 geh. 5. Aufl. 7 ½ Sgr.
Den 3. Juli treffe ich mit einen Transport neugerissener
Bettfedern und Daunen hier ein. Meine Wohnung ist wie früher in der Neugasse
Nr. 250 bei Herrn Wärmkessel.
Jos. Pöschel Federhändler aus Böhmen.
Colonia
Kölnische
Feuer-Versicherungs-Gesellschaft
Sicherheits-Kapital
Drei Millionen Thaler Preuß. Courant.
Beim Herannahen der Ernthe erlauben wir uns die obige
Gesellschaft dem landwirtschaftlichen Publikum zu empfehlen, und sichern im
Voraus jede Vergünstigung in Hinsicht der Prämiensätze zu, welche
von einer andern soliden Gesellschaft angeboten werden möchte. Halle a.
S. im Juli 1843
Schreiber, Haupt-Agent
Haberland, Agent in Wittenberg.
Zürkler, " "
Zahna
Mechsner, " " Jessen
Lichtbilder-Portraits
Jedes sprechend ähnlich, wovon mehrere am Fenster
der Glas- und Spiegelhandlung des Herrn Lantzsch am Markt ausgestellt sind,
werden täglich von Morgens 8 bis 5 Uhr Nachmittags im Garten des Tischlermeisters
Herrn Seyffert auf de Mittelgasse in einer Sitzung von einer Minute angefertigt.
Das Portrait schwarz kostet 1 ½ Rt , colorirt2 Rt. Gruppierungen in den
selben Preisen. Da mein Auffenthalt von kurzer Dauer sein wird, so bitte ich
um gütigen Zuspruch.
J Bierwagen.
Bekanntmachung
Die Schuttfuhren in hiesiger Stadt sollen vom 1. August
d. J. ab anderweit auf ein Jahr an den Mindestforderndem verdungen werden, wozu
ein Licitationstermin, welcher wie gewöhnlich in der Sessionsstube des
unterzeichneten Magistrats abgehalten wird, auf den
21. d. M. Vormittags 11 Uhr angesetzt worden ist.
Wittenberg den 7. Juli 1843
Der Magistrat.
Für
Herren
empfehle ich mein reichhaltiges Lager von neuen Rockzeugen,
Beinkleiderstoffen jeder Art, Westen in Seide, Wolle und Pique', sowie Halstücher,
Slipse und Ostind. Nanquins, Prima
Qualität
zu äussert billigen Preisen.
Louis Bulius
Cattune, neue Muster, gestickte und gestreifte Mullkleider
, Mousseline de laine, Thibets, Camlots, seidene und wollene Umschlagtücher,
Cravatten- und Putztücher, Gardinenzeuge mit Bordüren, Piqu´e
und Atlaswesten empfiehlt zu billigsten Preisen
Carl Vogel.
Bekanntmachung
Zur Ausstattung des Flügels A der Fridericiano-Kaserne
hierselbst sind nachbenannte Utensilien erforderlich, als:
1 Commode braun gebeitzt und polirt,von Fichtenholz,
1 Tisch mit Schubkasten und Verschluß, braun gebeitzt
und polirt,
2 Stühle mit Rohr geflochten,
272 Schemel ohne Lehne,
1 Brennmaterialien-Kasten, (gelbbräunlicher Oeelfarben-Anstrich),
26 Brennmaterialien-Kasten ohne Anstrich,
1 hölzerner Spuckkasten, braun gebeitzt und polirt,
1 Waschtoilette (auswendig gelbbräunlicher und inwendig
dunkelgrüner Oel-Anstrich,
1 verschließbarer Kleiderschrank,
26 Waschtische,
135 verschließbare Waffengerüste a 2 Mann,
incl. Anstrich von bräunlich geflammter Oelfarbe,
26 hölzerne Spucknäpfe,
26 Tische mit Schubkasten ohne Schloß, 27 eiserne Feuerschippen,
27 eiserne Ascheimer
5 Zt. 98 Pfund Roßhaar
Bekanntmachung
Von heute ab steht auf der sogenannten Specke bei Wittenberg
ganz trockner
und brauchbarer Torf zu dem Preise:
aus dem Haufen a mille 1Rt. 7 Sgr. 6 ch
aus der Scheune a mille 1 Rt. 12 Sgr. 6 ch
zur beliebigen Aufnahme bereit.
Die Herren Abnehmer werden ersucht, ihre Bestellung entweder
in der hiesigen Fabrik beim Buchhalter Herrn Richter, oder bei dem Aufseher
Knape auf der Specke recht bald gefälligst abzugeben. Auch wird die Anfuhre
gegen billigste Fuhrlöhne von dem Knape besorgt werden.
Zugleich steht im Wüstemarker Forstreviere eine
Partie kiefernes Stock- und Knüppelholz zum Verkauf; die Bedingungen des
Verkaufs wird der Unterzeichnete auf Anfrage gern ertheilen.
Wüstemark den 17. Juli 1843
Kneisel
Einladung
Montag den 31. Juli d. J. wird
das Vogelschießen vor dem Elsterthore seinen Anfang nehmen. Alle Freunde
dieses geselligen Vergnügens werden hierzu ergebenst eingeladen und ersucht,wenn
am Schießen Theil zu nehmen gesonnen sind, Endestgenanntem davon gefälligst
in Kenntnis zu setzen, damit des Einschreibens wegen das Weiter besorgt werden
kann.
Am Freitag zuvor, als den 28. d. M. , Nachmittags 2 Uhr,
wird, wie bekannt, der Probevogel beschossen werden.
Wittenberg den 22. Juli 1842
Poccar.
Dienstag den 12. September, Vormittags um 10 Uhr, sollen
auf dem Pfarrgute zu Pratau 10 Kühe, 3 Stück Jungrind und 1 zweijähriges
dunkelrothes Saamenrind, gegen gleich baare Bezahlung in Pr.Courant meistbietend
verkauft werden.
Einem hochgeehrten Publikum und allen hohen Hewrrschaften
die ergebensnste Anzeige daß ich mich
hierselbst als Kupferschmidt, etablirt habe und bitte, mich mit Aufträgen
in allen in dieß Fach schlagenden Artikeln, als: Brau-, Brennerei- und
Küchengeräthschaften, so wie jeder andern Arbeit gütigst zu beehren;
für gute und solid gefertigte Arbeit werde ich stets Sorge tragen. Altes
Kupfer ,Messing, Zinn und Blei kaufe ich und zahle dafür die höchsten
Preise.
Wittenberg den 25. Juli 1843
Heinrich Reimann, Kupferschmidtmeister.
Coswigergasse 318.
Frische Tonnenbutter und Sahnenkäse, so auch fetten
Schweitzerkäse empfielt
Ernst Arnoldt, Collegiengasse.
Es bedarf das hiesige Institut für das Jahr 1844
ungefähr
1790 Pfund gegossene Lichte,
2733 "
gereinigtes Rüböl und
802 "
trockene weiße Seife.
Lieferungslustige können sich bis zum 8. October
d. J. in portofreien Briefen an die unterzeichnete Direction wenden.
Die Bekanntmachungskosten werden von dem getragen, welchem
die Lieferung zuerkannt wird.
Schloß Annaburg den 2. Sept. 1843.
Die Direction des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts.
Als derzeitiger Besitzer des hiesigen Bahnhofes begehe
ich nächsten Sonntag den 10. September meine Einzugsfeier durch Concert
Nachmittags und Abends Ballmusik, wozu ich, in dem ich für Speise und Trank
auf das beste sorgen werde, um um gütigen und zahlreichen Zuspruch ergebenst
bitte.
Coswig den 7. September 1843
Friedrich Schadewald.
Das aus 50 Personen bestehende Musikchor des Soldaten-Knaben-Erziehungs-Instituts zu Annaburg wird nächsten Sonntag, den 10. d. M. Abends ½ 8 Uhr, im Meynerschen Saale ein Concert zum Besten de Abgebrannten in Dahme gebe. Das Publikum wird auf musikalischen Genuß hierdurch vorläufig aufmerksam gemacht und darf in Betracht des wohlthätigen Zweckes wohl eine recht zahlreiche Thelinnahme erwartet werden.
Bekanntmachung
Die unterzeichnete Verwaltung bedarf pro
18 ¼ 2/4 circa
1200 Pfund grüne Seife
540 Pfund a 14 Stück
Lichte
90 Pfund a 10
Stück
Lichte
16 Pfund Dochtgarn und
36 Ztr. Gutes raffinirtes Rüböl,
und diese Erleuchtungs-Materialien sollen im Wege der
Licitationbeschafft werden, wozu ein Terminauf den
18. Septbr. C. Vormittags 10 Uhr
im Geschäfts-Locale derselben angesetzt worden,
zu welchem qualificirte Unternehmer eingeladen werden. Die Bedingungen werden
im Termine bekannt gemacht.
Wittenberg den 12. September 1843
Königl. Garnison-Verwaltung.
Gärtner.
Die seit dem Jahre 1816 hier bestandene Einrichtung,
wodurch das Elstrthor von der Zeit des Zapfenstreichs bis zur Reveille verschlossen
gehalten wurde, ist von der Königl. Hochlöbl. Commandantur der hiesigen
Festung auf unsere Verwendung zur Erleichterung des Verkehrs dahin abgeändert
worden:
daß das genannte Festungsthor in den Monaten April
bis September von früh 4 Uhr bis Abends 10 Uhr und in den Monaten October bis einschließlich
März von früh 5 Uhr bis Abends 10 Uhr offen bleiben soll, was hiermit
zur Kenntnis des Publikums gebracht wird.
Wittenberg den 10. September 1843
Der Magistrat
Lotterie-Anzeige
Meinen geehrten Interessenten in Coswig und dessen Umgebung
zur gefälligen Beachtung, daß zu ihrer Bequemlichkeit und unserer
beiderseitigen Porto-Ersparung der Kaufmann Herr R, Thermann zu Coswig erbötig
ist, Loose in Königl. Preußischer und Königl. Sächsischer
Landes-Lotterie für meine Rechnung abzugeben und Gelder für mich in
Empfang zu nehmen.
Bernburg den 16. September 1843
Hirsch Gumpel,
Lotterie-Einnehmer
Bekanntmachung
Für das hiesige Militair-Knaben-Erziehungs-Institut
sind:
2800 Scheffel Roggen,
80 " weiße Bohnen,
80 " Erbsen
72 " Linsen,
9 Centner gebackene Äpfel,
9 "
gebackene Birnen,
4 "
gebackene Pflaumen,
23 "
Graupen,
23 "
Hirse.
18 "
Reis
10 "
Waizenmehl
55 "
Butter
2500 Stück Eier
40 Centner Sauerkraut,
11 ½ Schock langes Roggenstroh
12 Tonnen Salz, auf dem Wege der Licitation zu beschaffen.
Lieferlustige, insbesondere Producenten, werden ersucht,
zu dem auf
Den 11. November d. J.
Anberaumten Termine, in welchem die desfallsigen Bedingungen
näher bekannt gemacht werden, in dem Geschäftslokal
Schriftliche Anerbietungen sind versiegelt einzureichen.
Schloß Annaburg den 7. October 1843.
Dierection des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts.
Polizeiliche
Bekanntmachung und Warnung
Die beiden Feldwege, welche zwischen dem Gasthofe zur
Stadt Mailand und dem Chausseehause, insbesondere zwischen den Nummersteinen
1243 und 1244, sowie 1250 und 1251, von der Berliner Chaussee nach Friedrichstadt
abführen und durch aufgestellte Warnungstafeln an Ort und Stelle gehörig
bezeichnet worden sind, dürfen nur in dieser Qualität und lediglich
von den Besitzern der Feldmarken Bruder-Annendorf und Trajuhn benutzt, von anderen Personen aber weder mit Fuhrwerk und Reitpferden,
noch mit anderem Viehe, bei Vermeidung einer Polizeistrafe von 15 Sgr für
jedes Stück Vieh, passirt werden, was zur Warnung hiermit bekannt gemacht
wird.
Wittenberg den 13. October 1843
Der Magistrat.
Auction
von Cigarren
Dienstag den 24. d. M.
Vormittags 10 Uhr
sollen im Brauer
Höhneschen Hause,Kollegiengasse Nr. 30, eine Quantität Cigarren in
¼ und 1/10 Kisten öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung
verauctioniert werden werden. Wittenberg den 19. October 1843.
Klare Auctions-Commisarius.
Frische Trüffeln empfing und empfiehlt
Fr. Schulze
Am 10. d. M. sind dem Halbhüfner Gottfried Kirchhof zu Schleesen mittelst Einbruchs folgende Gegenstände entwendet worden:
1) 20 Rt. In einem Zweithalerstück,
14 Einthalerstücken, den Rest in 1/6 Thalerstücken
bestehend,
2) ein etwas abgetragener
Rock von Blauem Tuche mit übersponnenen Knöpfen,
3) ein paar Beinkleider
von blau und schwarzstreifigem Sommerzeuge.
Der That dringend verdächtig ist der Tagelöhner
Leopold Schmidt aus Münsterberg bei Wörlitz. Derselbe hat den angestellten
Ermittlungen zufolge von Schleesen aus seinen Weg nach Wörlitz und Deßau
genommen, und daselbst die Absicht ausgesprochen, nach Sondersleben zu gehen.
Wir ersuchen alle Behörden, den Schmidt im Betretungsfalle zu arretiren
und uns zuführen lassen zu wollen.
Kemberg den 17. October 1843.
Königl. Gerichts-Kommission.
Teichmann.
Signalement.
Alter, 31 bis 32 Jahre;Größe 5 Fuß 6
Zoll; Haar, blond; Stirn, schmal; Augenbraunen, blond; Augen, blau; Nase, lang;
Mund, proportionirt; Kinn, oval; Gesicht, oval; Gesichtsfarbe, gesund.
Derselbe war bekleidet mit einer alten blauen Piquesche,
einer stahlgrünen abgetragenen Tuchmütze mit ledernem Schild, alten
weißen Leinwandhosen, kurzen kalbledernen Stiefeln und einem röthlichem
Halstuche.
Bekanntmachung
Für das hiesige Königl. Große Militair-
Mädchen-Waisenhaus soll die Lieferung nachstehender Gegenstände dem
Mindestforderndem in Entreprise überlassen werden:
24 Scheffel weiße Bohnen,
46 "
Buchweitzengrütze, oder in
deren Stelle
40 "
Weitzengrieß,
16 "
Erbsen
1 Ctr. Perlgraupen,
6 "
Mittelgraupen,
8 "
ordinäre Graupen
58 Scheffel Hafergrütze,
30 "
Hirse,
2 "
gebackene Pflaumen,
12 "
gebackene Birnen,
7 Ctr. Reiß,
36 bis 40 Scheffel Weitzen,
20 Ctr. raffinirtes Rüböl,
1½ Ctr. Gegossene Lichte und
3 ½ Ctr. grüne
Seife, wozu ein Termin auf den 31. October d. J.
Vormittags 10 Uhr
im Geschäftslokaleder hiesigen Anstalt anberaumt
ist, zu welchem Bietungslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß
jeder ohnfehlbar eine Probe der von ihm offerirten Gegenstände mit zur
Stelle bringen muß, auswärtige Unternehmer auch, vor Abgabe ihrer
Gebote, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen und auf erfordern, eine angemessene
Caution zu bestellen haben.
Die Lieferbedingungen können an gedachter Stelle
täglich eingesehen werden.
Schloß Pretzsch den 17. October 1843.
Königl. Militair-Waisenhaus-Justitiariat
Hartstein
Bekanntmachung
Höherer Bestimmung gemäß soll die Beschaffung
der für das hiesige Garnison-Lazareth pro 1844 erforderlichen Cosumtibilien
im Wege öffentlicher Licitation dem Mindestfordernden überlassen werde, und haben wir zu
diesem Behuf auf den 28. October d. J.
Vormittags 10 Uhr
im hiesigen Lazarethgebäude Termin anberaumt, wozu
wir Reflectirende einladen.
Kemberg den 20. October 1843.
Garnison-Lazareth-Kommission.
von Weise
Harpke
Lieutenant
Eskadrons-Chirurgus.
Bekanntmachung
Zur Verpflegung der Gefangenen in der Königl. Straff- und Besserungs-Anstalt zu Lichtenburg sollen nachfolgende Gegenstände in dem Wege des öffentlichen Ankaufs angeschaft werden:
1. 150 Wispel Roggen,
2. 5
" Gerste,
3. 10 "
Erbsen,
4. 10 "
Linsen,
5. 6 " weiße Bohnen,
6. 130 Ctr Heidegrütze,
7. 100 "
Hirsegrütze,
8. 55 "
große Graupen
9. 4
" Mittelgrupen,
10. 3500 Scheffel Kartoffeln,
11. 8 Wispel Hafer.
Der Ankauftermin findet
Dienstag, den 7. November früh um 9
Uhr in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten statt. Die Lieferungsbedingungen
liegen zur Einsicht bereit.
Da die Gegenstände nicht auf einmal gebraucht werden,
so findet die Ablieferung in vier verschiedenen Zeiträumen statt, die in
den Bedingungen festgesetzt sind.
Um den Herren Gutsbesitzern und anderen Producenten es
möglichnzu machen an der Lieferung Theil nehmen zu könne, so werden
bei dem Roggen und den Kartoffeln Parthien zu 5, bei den Hülsenfrüchten
zu 2 Wispel ausgeboten werden.
Rest fehlt leider.
Bekanntmachung.
Der Preis des Bieres ist auf
2 Rt. 15 Sgr. für 1 Tonne a 100
Quart berl Maß,
1 Rt. 7 Sgr. 6 ch für ½ Tonne a 50 Quart und
11 ch für ein Quart
vorläufig festgesetzt worden, wofür es vom
15. d. M. ab in den hiesigen Brauereien verkauft werden muß, was mit Vorbehalt
anderweiter Festsetzung hierdurch bekannt gemacht wird.
Wittenberg am 7. November 1843.
Der Magistrat.
Da die von dem Glockengießer und Feuerspritzenbaumeister
Eduard Senke zu Wittenberg für hiesige Commun gefertigte neue Feuerspritze
wie auch die Reparatur einer älteren ganz zu unserer Zufriedenheit ausgefallen
ist, so finden wir uns bewogen, die Geschicklichkeit, die der c Senke dadurch
in seinem Fach bekundet hat, hierdurch öffentlich anzuerkennen und ihn
jeder Commune behufs Ausführung von dergleichen
Arbeiten zu empfehlen.
Görtzke den 18. Juli 1843.
Der Vorstand.
Weiße, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Der Tuchfabrikant Friedrich August Tamm beabsichtigt
sein jetzt unterschlächtiges Werk, daß seine Spinnerei bei Labetz
treibt, zu einem oberschlächtigen umzuwandeln, wodurch die Höherlegung
des Fachbaums um einen Fuß erforderlich wird. Dagegen soll der Spiegelpfahl
unverändert bleiben.
Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
Bringe, bemerke ich, daß Widersprüche dagegen binnen 8 Wochen, von
heute ab gerechnet, bei mir auf dem gesetzlichen Stempel von 5 Sgr. anzubringen sind.
Wittenberg, den 11. August 1843.
Der Königl. Landrath Wittenberger Kreises.
Amtliche Bekanntmachung des Königlichen Landrats v. Jagow im Wittenberger Kreis-Blatt vom 17. Juni 1843.
Da bei den anhaltenden Regengüssen ein Sommerhochwasser der Elbe zu befürchten ist, so sehe ich mich veranlaßt, meine Anordnungen vom 17. Januar v. J. im 3. Stück des Kreisblattes pro 1843 im Beteff der Beförderung der Wasserrapporte nochmals zur pünktlichen Befolgung bekannt zu machen.
Bei Sommerhochwasser soll durch die schleunige Beförderung der Wasserrapporte dem Wiesenbesitzer die Möglichkeit gewährt werden, seine auf den Wiesen noch befindlichen Heuvorräte vor Ankunft des Wassers zu retten. Bei Winterhochwasser und Eisgang ist der Schutz der Dämme gegen das andringende Element der Hauptzweck, der durch die Wasserrapporte erreicht werden soll. In beiden Fällen ist daher ihre schleunige Beförderung und möglichste Verbreitung Hauptsache. Deshalb sollen
1) alle Wasserrapporte offen befördert werden.
2)Alle von Dommitzsch aus in den hiesigen Kreis kommenden Rapporte werden durch reitende, von den Dörfern Proschwitz, Wörblitz, Greudnitz, Sachau, Priesitz zu stellende Boten auf das Schleunigste und zwar binnen einer Stunde an den Oberamtmann Khün zu Pretzsch befördert.
3) Der Herr Oberamtmann Khün wird die Rapporte in doppelten Exemplaren nach Merschwitz weiter senden. Von hier wird das Hauptexemplar durch reitende Boten über Trebitz, Dorna, Rackith, Lammsdorf, Eutzsch und Pratau auf das Schleunigste binnen 2 Stunden an mich befördert. Die Abschrift wird von Merschwitz aus durch Fußboten. Im Winter auf den Elbdämmen durch die Dammwachen, im Sommer über die Dörfer Klein Zerbst, Bösewig, Bleddin, Wartenburg, Melzwig, Dabrun, Boos und Pratau ebenfalls an mich geschickt.
In allen Dörfern, die ein Wasserrapport berührt, und im Winter von den Dammwachen, ist die Zeit der Ankunft und der Beförderung auf demselben zu bemerken. Nachlässigkeiten und Säumigkeit werde ich nach meiner Kreisblattsbekanntmachung vom 17. Januar v. J. bestrafen.
Wittenberg den 13. Juni 1843.
Königl. Landrath Wittenberger Kreises.
von Jagow
Im Kreisblatt Nr.15 vom 15. April 1843 wird gemeldet:
Aufruf
zur Hülfe
In der Nacht vom 2. Zum 3. D. M. hat eine verheerende
Feuersbrunst im Dorfe Gallien, die wahrscheinlich durch ruchlose Hand gestiftet
worden ist, in kurzer Zeit drei Hüfnergehöfte ganz, im Vierten das
Wohnhaus, im Fünften 2 Auszugshäuser und im Sechsten die Scheune in
Asche gelegt, und der Nothstand der abgebrannten ist um so größer,
als die Meisten derselben zugleich ihre bewegliche Habe, Betten, Wäsche,
Kleidungsstücke, Haus- und Ackergerätschaften, sowie ihre Vorräthe
an Brodkorn, Kartoffeln und anderen Lebensmitteln, auch das Saatgetreide zur
Sommerbestellung nebst dem Futter für das gerettete Vieh, durch den Brand
verloren haben.
Möge der Aufruf zur Linderung dieses unverschuldeten
großen Unglücks und unsre Bitte darum nicht fruchtlos vorüber
gehen.
Die Unterzeichneten sind bereit, beliebige Geldbeiträge
dazu, für deren gewissenhafte Vertheilung gesorgt werden wird, von edlen
Menschenfreunden aus der Stadt und Umgegend anzunehmen
und zu berechnen. Etwaige Unterstützung mit Naturalien aber wird der Richter
Schrödter in dem Nachbardorfe Prühlitz in Empfang nehmen, da die Gerichtspersonen
von Gallien selbst mit abgebrannt sind.
Wittenberg den 9. April 1843.
Der Magistrat.
Fließbach , Rübener.
In späteren Ausgaben wurden eingegangenen Spendenbeträge veröffentlicht.
Der
Brand in Dahme
Wittenberger Kreisblatt vom 14. Oktober 1843
Aufruf
zur Wohlthätigkeit
Mit Bezug auf die im vorigen Stück des Jüterbog-Luckenwaldischen
Kreis-Wochenblatts Seitens
Des Wohllöblichen Magistrats zu Dahme erfolgte Nachricht
über den dort neuerdings in der Nacht vom 25. zum 26. V. M. stattgefundenen
Brand, glaube ich zuerst den Umfang desselben dahin angweben zu müssen,
daß fast die ganze Jüterboger Vorstadt, und zwar:
a) an städtischen Gebäuden:
31 Wohnhäuser
75 Hintergebäude und
29 Scheunen
b) an zur Amtsfreiheit, folglich zum platten Land gehörigen
Gebäuden, deren 20, und zwar
6 Wohnhäuser,
10 Ställe und Schuppen und
4 Scheunen
total eingeäschert worden sind, nachdem bereits
am 23. August c. in der Stadt Dahme selbst:
13 Wohnhäuser,
33 Hintergebäude,
2 Scheunen
ein Raub der Flammen geworden waren.
Ueber die Entstehung dieser Feuersbrünste werden
später erst die eingeleiteten gerichtlichen Verhandlungen Auskunft geben.
Muthmaßlich sind sie aber aus bösem Vorsatz und Nachlässigkeit
hervorgegangen, ohne daß auch nur einer der verunglückten Wirthe
das geringste verschuldet haben dürfte.
Die Lage derselben bei dem Umstande, das eine an Armuth
grenzende Hülfsbedürftigkeit eine angemessene Versicherung der Gebäude
gegen Feuersgefahr, wegen der dadurch bedingten fortlaufenden Beiträge,
nicht erlaubte, so daß durchschnittlich nicht die Hälfte des erfahrenen
Schadens vergütet werden kann, daß Mobilien der meisten Abgebrannten
gar nicht versichert sind, dergleichen aber bei der alten, schlechten engen
Bauart der Gebäude und bei der reißenden Schnelligkeit, womit die
Flammen über die selben sich verbreiteten, in Menge, namentlich Getreide
und Futtervorräthe aller Art, der ganze Segen einer reichen Erndte, vernichtet
worden, ist höchst bejammernswerth und verdient die innigste Theilnahme
und Berücksichtigung aller gefühlvollen Menschen.
An diese und vornämlich an die, die von einem ähnlich
harten Schlag noch nicht betroffen worden sind, und die Gott in diesem Jahre
durch eine selten so gut gewesene Erndte an Früchten aller Art ganz außerordentlich
begünstigt hat und die daher eine kleine Spende an Geld oder Naturalien
abstoßen können, ergeht daher hierdurch die dringende und freundliche
Bitte:
einige Liebesgaben, worin sie auch besitzen mögen,
den Unglücklichen direct durch den Magistrat und das Königliche Rentamt
Dahme recht bald zufließen zu lassen, da beide Behörden mit der größten
Gewissenhaftigkeit nach Maßgabe der Hülfsbedürftigkeit sich
der Vertheilung derselben unterziehen werden.
Damm bei Jüterbog den 5. Oktober 1843.
Der Kreis-Landrath.
(gez.)Hauschteck
Einen größeren Raum nehmen Gesetze und Verordnungen ein.
z.B.
§.1.
Freiwillige der Schiffsjungen-Division.
Im Allgemeinen.
Die Schiffsjungen-Division hat die Bestimmung, Matrosen
und Unteroffiziere für die Marine auszubilden.
§.2.
Militair-Dienstzeit der in die Schiffsjungen-Division
eingetretenen Individuen.
Diejenigen, die in der Schiffsjungen-Division auf Staatskosten
ausgebildet werden, müssen sich verpflichten, nach Ablauf von drei Jahren
- welche Zeit auf ihre Ausbildung, bis sie in die Rangstufe der Matrosen 3ter
resp. 4ter Klasse einzutreten fähig sind, verwandt worden ist - für
jedes dieser Jahre außer der Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen
dreijährigen Dienstpflicht noch anderweitige zwei Jahre der Königlichen
Marine zu dienen - Wer daher volle drei jahre in der Schiffsjungen-Division
bleibt, hat im Ganzen zwölf Jahre zu dienen.
§.3.
Ausbildung behufs freiwilligen Eintritts in die Schiffsjungen-Division.
Wer die Aufnahme in die Schiffsjungen-Division wünscht,
hat sich persöhnlich bei dem Landwehr-Bataillons-Kommando seiner Heimath
oder wer in der Nähe der Marine-Station wohnt, bei dem Kommando der Station
zu melden und sich einer Prüfung zu unterwerfen, zu welcher er folgende
Papiere beizubringen hat:
a) Taufschein,Konfirmationsschein,
b) ärztliches Attest incl. Impfschein,
c) Einwilligung des Vaters oder Vormundes, worin ausgesprochen
sein muß, daß sie mit den Aufnahmebedingungen bekannt, ihren Sohn
oder Mündel erlauben, sich zur Aufnahme in die Schiffsjungen-Division einschreiben
zu lassen.
§.4.
Annahme-Bedingungen.
1. Der einzustellende muß 14 Jahre alt sein, darf
jedoch das 16te Lebensjahr nicht überschritten haben.
2. Er muß gesund, im Verhältnis zu seinem
Alter kräftig gebaut (starke Knochen, kräftige Muskulatur ) und frei
von Fehlern (Anlage zu Unterleibsbrüchen) sein, ein scharfes Auge, gutes
Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.
Hierüber hat sich der Landwehr-Bataillons-Kommandeur
mit dem untersuchenden Arzte in einem Attest auszusprechen.
3. Er muß sich gut geführt haben.
4. Er muß confirmiert sein.
5. Er muß lesen, schreiben und die vier Species
rechnen können.
6. Er muß sich bei seiner Ankunft in Danzig zu
einer 12jährigen Dienstzeit in der Marine verpflichten.
7. Er muß mit Schuhzeug und Wäsche so versehen
sein, wie jeder in die Armee eintretende Rekrut. Ingleichen mit zwei Thalern
um sich nach seiner Ankunft in der Division das nöthige Putzzeug verschaffen
zu können.
8. Jeder eingestellte Schiffsjunge, welcher den an ihn
zu machenden Anforderungen nicht genügt, kann ohne Weiteres entlassen werden.
9. Für den Fall, daß der Schiffsjunge für
den Matrosen-Dienst oder Werft-Dienst nicht geeignet erscheint, hat er, wie
jeder andere Militairpflichtige seine Dienstzeit in dem Landheere zu erfüllen
und wird demselben eine besondere Dienstverpflichtung für seine Ausbildung
in der Marine nicht auferlegt.
§.5.
Einberufung der Freiwilligen zur Schiffsjungen-Division.
1. Die Landwehr-Battailons haben, sobald nach stattgehabter
Prüfung der sich Meldende zur Aufnahme in die Schiffsjungen-Division geeignet
erscheint, ein National desselben nach dem für die Aufnahme in die Unteroffizier-Schulen
vorgeschriebene Schema nebst den Attesten zum 1.sten des der Prüfung folgenden
Monats an die Marine-Station einzusenden.
2. Das Ober-Kommando der Marine hat nach Maßgabe
der eingegangenen und von der Marine-Station demselben vorzulegenden Anmeldungen
die Aufnahme zu verfügen.
3. Reklamationen oder Vorstellungen wegen etwaiger Nichteinberufung
bleiben unbesichtigt.
4. Diejenigen Individuen, welche in dem ersten Jahre
ihrer Anmeldung wegen mangelnder Vacanz nicht angenommen werden, können
in den nächsten Jahren bei wiederholt nachgewiesener Qualifikation wiederum
zur Aufnahme in Vorschlag gebracht werden, soweit dies das festgesetzte Alter
gestattet.
Berlin, den 2. Mai 1862
Der Kriegs-und Marine-Minister
von Roon.
Für die Zunft der Fischer wurde folgende Verordnung erlassen.
veröffentlicht im Wittenberger Kreis- Blatt vom
23. Juli 1859
Auf Grund des § 11 sequ.der Verordnung vom 11. März
1850 über die Polizei-Verwaltung wird hierdurch für den Umfang des
Regierungsbezirkes Merseburg Folgendes verordnet:
§.1. Die Fischerei in öffentlichen und solchen
Privatgewässern, in welchen der Fischfang verschiedenen Berechtigten zusteht
oder welche mit fischhaltigen Gewässern, in denen Andere zur Ausübung
der Fischerei berechtigt sind, dergestalt in Verbindung stehen, daß die
Fische aus dem einen in das andere frei übertreten können, ist den
nachstehenden polizeilichen Bestimmungen unterworfen.
§.2. Jede, den Zug der Fische auf irgend eine Art
störende oder Verstellung oder Sperrung in den §1
bezeichneten Gewässern, wohin namentlich die Anlagen von Lachswehren und
Aalfängen gehört, ist fortan verboten, wenn dieselbe nicht entweder
auf eine ausdrückliche Concession der Regierung oder auf eine besondere
Berechtigung sich gründet.
Einrichtungen der vorgedachten Art müssen auch in
den letztgedachten Fällen der Erhaltung und der Vermehrung der Fische entsprechend
hergestellt werden, widrigenfalls solche unstatthaft sind.
Ueber die Zulässigkeit der Anlage hat die betreffende
Polizeibehörde unter Zuziehung Sachverständiger zu befinden. Die Bestimmungen
dieses §2 finden auch Anwendung, wenn und wo jene Gewässer (§1)
in Brüchen, Wiesen- Niederungen u.s.w. über- oder austreten.
§.3. Jede den Fischen schädliche Verunreinigung
der §1 gedachten fischhaltenden Gewässer ist von den Polizeibehörden
zu verbieten, falls nicht nachweisbare Privatrechte entgegenstehen.
§.4. Fischereiberechtigte Gemeinden und andere Corporationen,
insofern sie nicht die Befugniß zur Ausübung der Fischereigerechtigkeit
durch ihre Mitglieder besonders erworben haben, sind verpflichtet, dieselbe
ganz oder in angemessenen Districten einzelnen, dazu geeigneten und zuverlässigen
Personen zu übertragen. Darüber, ob jene Person die erforderlichen
Eigenschaften besitzen, entscheidet im Zweifel die Polizeibehörde.
§.5. Der Fischfang darf nur auf solche Art und mit
solchem Gezeuge betrieben werden, welches der Erhaltung und der Vermehrung des
Fischbestandes nicht nachtheilig ist. Hierüber zu entscheiden, steht der
Polizeibehörde unter Zuziehung Sachverständiger zu. Allgemein verboten
ist jedoch:
1) das Nachtfischen mit Leuchten, Schragen, Schaben oder
Schiefern, Fließ- und
Treibegarn oder Klebenetzen, namentlich
die Fischerei mit Latten und Schwederichen,
welche die Müller einzuhängen pflegen;
2 ) das einlegen der Gebündel, der Gebrauch der
Streich- oder Kratzhamen, desgleichen
alle Querdter und die Einwerfung von Gekörn zur
Betäubung der Fische mit betäubenden
Ingredienzien, sowie das Tollkeulen
der Fische unter dem Eise;
3) das Speerstechen
und Schießen der Fische.
§.6. Die Maschen der zum Fischfang anzuwendenden
Netze sollen und zwar im nassen Zustande wenigstens 8 Preußische Linien
an jeder Seite halten. Bei den Stintfange ist der Gebrauch noch enger gemaschter
Säcke an den Flügeln der Netze gestattet.. Für Gründlinge
und Igelei sind Netze zu 2 Linien gemascht von Bartholomäi bis zum 1. April
erlaubt.
Dagegen sollen da, wo die sogenannte Stellfischerei mit
Reusen betrieben wird, die Maschen derselben wenigstens 3 Zoll lang und 3 Zoll
breit sein. Netze, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, sind verboten.
§.7. Die
Fischerei auf unausgewachsene und auf laichende Fische ist verboten. Werden
solche Fische mit andern gefangen, so sind diese sofort in das nächste
geeignete Gewässer zurückzubringen. In gleicher Weise ist mit der
Fischbrut und dem Fischsaamen zu verfahren, welche in Lachen die im Sommer auszutrocknen
pflegen, und in ausgetretenem Wasser vorgefunden werden.
Die Laich- und Schonzeit für die verschiedenen Fischgattungen
wird wie folgt festgesetzt. Dieselbe umfaßt:
1) für Lachse, Hechte, Zander, Barse und Kaulbarse
die Monate März und April,
2) für Barben, Dickfische, Rappen, Zährten,
Elritzen, Aalraupen die Monate Mai und Juni,
3) für Karpfen, Schleien und Karauschen die Monate
Mai, Juini und August,
4) für Blanden, Brassen, Welse die
Monate Juni und Juli.
5) für Forellen die Monate September, October, November
und December,
6) für Krebse und Schmerlen die Monate September
bis April incl.
Der Regierung bleibt vorbehalten, in gewissen Jahren
wegen zeitigen Eintritts der warmen Jahreszeit Abänderungen der vorstehenden
Laich- und Schonzeiten ausnahmsweise festzusetzen.
§.8. Während
der Laich- und Schonzeit dürfen die nachfolgenden Fischarten nur zum Verkauf
gestellt werden, wenn die Fische die hier angegebene Länge haben, nämlich:
Aale
13 Preuß. Zoll
Blanden, Bratfisch
6
„
oder Döbel und Giesen
Barben |
8 |
„ |
||
Barse |
4 |
„ |
||
Bleie oder Brassen |
7 |
„ |
||
Karpfen |
12 |
„ |
||
Karauschen |
5 |
„ |
||
Kaulbarse |
3 |
„ |
||
Schleien |
5 |
„ |
||
Zährten |
6 |
„ |
||
Hechte und Zander |
9 |
„ |
||
Rappen |
8 |
„ |
||
Aalraupen |
5 |
„ |
||
Wels |
9 |
„ |
||
Lachse |
18 |
„ |
||
Lachskinder |
10 |
„ |
||
Forellen |
6 |
„ |
||
Krebse |
4 |
„ |
||
§.9. Wer die Verbotsbestimmungen dieser Verordnung
in §§. 2, 5, 6, 7 und 8 übertritt oder den Anordnungen und Entscheidungen
der Polizeibehörden im Falle des §. 2, 3, 4, und 5 der Verordnung
zuwiderhandelt, verfällt für jeden Contraventionsfall in eine Polizeistrafe
von 10 Silbergroschen bis 10 Thaler.
Außerdem werden die vorschriftswidrigen Fischgeräthe
und Anlagen (§§ 2,3,5 und 6) und die gegen das Verbot gefangenen oder
zum Verkauf gestellten Fische (§.7 und 8) polizeilich unbrauchbar gemacht,
beziehungsweise beseitigt.
Merseburg den 21 October 1855.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
Vorstehende Verordnung bringe ich hiermit in Erinnerung
und verwarne gleichzeitig vor unbefugter Ausübung der Fischerei in der
Elbe, wozu auch das in neuerer Zeit überhand genommene Angeln gehört.
Wittenberg den 8. Juli1859 Der
Königl. Landrath v. Jagow.
Salzpreis-Tarif für den Verkauf des weißen
Salzes zum Preise von 12 Thalern für die Tonne zu 405 Pfund.
Dafür muß an Salz verabreicht werden |
Dafür muß an Salz verabreicht werden |
Dafür muß an Salz verabreicht werden |
Dafür muß an Salz verabreicht werden |
Geldbetrag
Geldbetrag
Geldbetrag
Geldbetrag
Sgr. |
ch. |
Pfd |
Lth. |
Rtl. |
Sgr. |
ch. |
Pfd |
Lth. |
Rtl. |
Sgr. |
ch. |
Pfd |
Lth. |
Rtl. |
Sgr. |
ch. |
Pfd |
Lth. |
0 |
1 |
0 |
3 |
1 |
2 |
0 |
36 |
-4 |
4 |
24 |
0 |
162 |
0 |
8 |
16 |
0 |
288 |
0 |
0 |
2 |
0 |
6 |
1 |
4 |
8 |
39 |
-4 |
4 |
26 |
8 |
165 |
0 |
8 |
18 |
8 |
291 |
0 |
0 |
3 |
0 |
9 |
1 |
7 |
4 |
42 |
-4 |
4 |
29 |
4 |
168 |
0 |
8 |
21 |
4 |
294 |
0 |
0 |
4 |
0 |
12 |
1 |
10 |
0 |
45 |
-5 |
5 |
2 |
0 |
171 |
0 |
8 |
24 |
0 |
297 |
0 |
0 |
5 |
0 |
15 |
1 |
12 |
8 |
48 |
-5 |
5 |
4 |
8 |
174 |
0 |
8 |
26 |
8 |
300 |
0 |
0 |
6 |
0 |
18 |
1 |
15 |
4 |
51 |
-5 |
5 |
7 |
4 |
177 |
0 |
8 |
29 |
4 |
303 |
0 |
0 |
7 |
0 |
21 |
1 |
18 |
0 |
54 |
-5 |
5 |
10 |
0 |
180 |
0 |
9 |
2 |
0 |
306 |
0 |
0 |
8 |
0 |
24 |
1 |
20 |
8 |
57 |
-5 |
5 |
12 |
8 |
183 |
0 |
9 |
4 |
8 |
309 |
0 |
0 |
9 |
0 |
27 |
1 |
23 |
4 |
60 |
-5 |
5 |
15 |
4 |
186 |
0 |
9 |
7 |
4 |
312 |
0 |
0 |
10 |
0 |
30 |
1 |
26 |
0 |
63 |
-5 |
5 |
18 |
0 |
189 |
0 |
9 |
10 |
0 |
315 |
0 |
0 |
11 |
1 |
1 |
1 |
28 |
8 |
66 |
-5 |
5 |
8 |
192 |
0 |
9 |
12 |
8 |
318 |
0 |
|
1 |
0 |
1 |
4 |
2 |
1 |
4 |
69 |
-5 |
5 |
23 |
4 |
195 |
0 |
9 |
15 |
4 |
321 |
0 |
1 |
1 |
1 |
7 |
2 |
4 |
0 |
72 |
-5 |
5 |
26 |
0 |
198 |
0 |
9 |
18 |
0 |
324 |
0 |
1 |
2 |
1 |
10 |
2 |
6 |
8 |
75 |
-5 |
5 |
28 |
8 |
201 |
0 |
9 |
20 |
8 |
327 |
0 |
1 |
3 |
1 |
13 |
2 |
9 |
4 |
78 |
-6 |
6 |
1 |
4 |
204 |
0 |
9 |
23 |
4 |
330 |
0 |
1 |
4 |
1 |
16 |
2 |
12 |
0 |
81 |
-6 |
6 |
4 |
0 |
207 |
0 |
9 |
26 |
0 |
333 |
0 |
1 |
5 |
1 |
19 |
2 |
14 |
8 |
84 |
-6 |
6 |
6 |
8 |
210 |
0 |
9 |
28 |
8 |
336 |
0 |
1 |
6 |
1 |
22 |
2 |
17 |
4 |
87 |
-6 |
6 |
9 |
4 |
213 |
0 |
10 |
1 |
4 |