Aus alten Zeitungen

In der Mitte des 18. Jahrhunderts war das Wittenberger-Kreisblatt die amtliche Zeitung des Wittenberger Kreises.

 

In ihm veröffentlichten der Landrat und die Kommunen ihre Verordnungen.

Die Zeitung besaß 8 Seiten in der etwaigen Größe unseres heutigen DIN A4-Formates und erschien wöchentlich.

Titelseite , Redaktion, Druck und Verlag blieben in den Jahren unverändert.

Auf diesen Seiten wurde alles geboten.

 

Man findet neben den amtlichen Bekanntmachungen Anzeigen der Kaufläden, Bäcker, Gastwirte und anderer Gewerbe.

Es gab Ausschreibungen, Reiseangebote, Steckbriefe, Polizeiberichte, kulturelle Nachrichten und noch vieles andere.

Auffallend sind die vielen verwendeten Fremdwörter.

Interessant sind auch die damalige Schreib- und Ausdrucksweise.

 

Nachdem ich schon einige Zeitungsexemplare von 1858/62 besaß, bekam ich von einem Freund aus dem Heimatverein - Otto Blütgen -im gegenseitigen Tausch den Jahresband von 1843 des Wittenberger Kreisblatts zum Studium.

Diese war für mich so interessant, daß ich beschloß wesentliche Teile zusammenzustellen, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich über die damaligen Verhältnisse zu informieren.

Da man viele Passagen frei gar nicht so wiedergeben kann, habe ich das Meiste im Originaltext und in Kursivschrift geschrieben. Um dem Leser einen möglichst großen Überblick zu verschaffen, habe ich versucht, von allen Arten der Inserate etwas zu bringen und ich denke man kann sich ein Bild von den damaligen Verhältnissen machen.

In der damals noch kleinen Stadt kannte scheinbar jeder jeden, denn nur in ganz wenige Anzeigen sind Adressen angegeben.

 

 

Dahlenberg mit itterg.Leipnitz

37

27

 5

Mahlitzsch

15

23

 3

Schönefeld

22

21

 3

Danna

19

15

 9

Mellnsdorf

16

 2

 9

Schwabeck

15

29

 2

Dietrichsdorf

17

 8

 3

Melzwig

28

28

 -

Seegrehna mit Heinrichswalde

64

21

10

Dobien

14

15

 -

Merkwitz

 9

23

 -

Selbitz

40

25

 9

Dorna

27

 4

 -

Merschwitz

26

 3

 -

Splau

14

 -

 3

Eckmannsdorf

26

 22

-

Meuro

22

 -

10

Straach

33

 9

 6

Elster

51

 3

 1

Mochau

13

25

 6

Teuchel

10

 7

 6

Euper

24

12

 3

Moschwig mit Vitriolwerk

 7

14

 -

Thießen

 8

27

 -

Eutsch

54

25

11

Naderkau

 2

26

 9

Trajuhn

22

16

 6

Feldheim

24

22

 1

Nudersdorf

34

23

 -

Trebitz

57

19

 9

Gaditz

16

24

 6

Oesteritz

 9

11

 6

Uthausen

13

 7

 -

Gallin

19

25

 9

Ogkeln

17

23

 -

Wachsdorf, Rittergut

 8

24

 -

Gielsdorf

11

14

 3

Pannigkau

23

18

 3

Wartenburg

97

17

 -

Globig

62

22

 5

Patzschwig

19

 5

 2

Weddin

19

 - 

11

Gniest

10

 7

 -

Pratau

80

16

 3

Wergzahna

19

22

 9

Gommlo

16

16

 -

Pretzsch, Domaine

 2

15

 9

Wiesigk mit Antoniusmühle

13

17

 3

Grabo

14

22

 3

Priesitzt

24

 1

 1

Wörblitz

26

29

 6

Greudnitz

33

20

 9

Proschwitz

20

17

 3

Woltersdorf

11

 -

 7

Großkorgau

12

23

 3

Prühlitz

26

12

 -

Wüstemark

16

 -

 6

Großwig

24

10

 9

Rackith mit Köplitz und Lochau

57

15

 5

Zahna, Rittergut

 5

 8

 9

Hohndorf

15

 2

 3

Radis

42

22

 -

Zallmsdorf

22

26

 -

Jahmo

17

 1

 -

 

 

 

 

Zörnigall

10

 9

 6

Isebegka

19

 6

 -

 

 

 

 

 

 

 

 

Kerzendorf

13

21

 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum Inhalt der damaligen Zeitungen.

 

 

Viele Inserate kommen von den Bäckern und den Gastwirtschaften. So zählte ich beim Durchblättern des Jahresbandes von 1843    22 Bäcker.

Es gab

Stolle, Knape, Haupt, Kraatz sen., Hempel, Pohlert, Flemming, Graul, Oßmann, Reinhardt, Fischer, Nenz, Mahlendorf, Weber, Eßbach, Triebel, Stegler, Heyne, Rabenalt, Schmidt, Dorno und Garz.

In jeder Woche waren 5 - 6 Bäcker zum Frischbacken eingeteilt. Ich nehme an, daß für das Wochenende galt.

 

Das sich die Bäcker untereinander auch nicht immer einig waren, zeigt folgende Anzeige:

 

Ich zeige hiermit an,daß ich wegen Innungsverhältnisse das Sonntags- oder Reihebacken nicht mehr mithalte, werde jedoch am Abend eines jeden Sonnabends so spät, als es gesetzlich zulässig ist, backen, um meine werthen Kunden auch des Sonntags zufrieden zu stellen. Zugleich bemerke ich, daß meine Warentaxe bei jeder Veröffentlichung der Bäckertaxe mit bekannt machen werde, und zwar für die geegenwärtige wie folgt:

ein       7 Sgr   6 ch     Brod    10 Pfd. 16 Lth.

Ein      5 Sgr               Brod    7 Pfd.

Weißbrod und Semmel je Rt              5 Sgr. Rabatt

            ein 1 Sgr-Brod            1 Pfd.

            ein 6 ch           Brod    16 Lth.

            Ein 3 ch          Brod       8 Lth.

            1 Sgr Semmel               20 Lth.

            6 ch Semmel                 10 Lth.

            3 ch Semmel                   5 Lth.

Wittenberg den 23. Februar 1843

                        C. Stolle, Neugasse 241

 

 

In der selben Zeitung werden auch die Preise vom 18. Februar 1843 bekannt gegeben.

Bäckertaxe vom 18. Februar 1843

 

Pfd

Lth.

Dt.

Sgr.

 

 

Pfd.

Lth.

Dt.

Sgr.

ch.

 

Hausbackenbrod

5

27

1 ½

5

 

Weißes Brod

-

31

1 ¾

1

-

 

Hausbackenbrod

4

21

3 ½

4

 

Weißes Brod

-

15

2 ¾

-

6

 

Hausbackenbrod

3

16

1 ¾

3

 

Weißes Brod

-

7

3 ½

-

3

 

Hausbackenbrod

2

10

3 ¾

2

 

Semmel

-

18

3 ¾

1

-

 

Hausbackenbrod

1

5

2

1

 

Semmel

-

9

1 ¾

-

6

 

 

 

 

 

 

 

Semmel

-

4

3

-

3

 

 

 

 

 

 

 

Semmel

-

1

2 ¼

-

1

 

Für die doch nicht allzu große Stadt gab es auffallend viele Gaststätten.

 

Insgesamt inserierten in diesem Jahre 27 Gaststätten und boten Kuchen, Schlachteplatten, Vergnügungen u. ä. an.

Es kam scheinbar auch damals schon vor, daß Geschäfte ihren Besitzer wechselten, denn bei 3 Gaststätten wechselten in diesem Jahre die Namen unter den Anzeigen.

Auffallend ist, daß kein Fleischer inseriert, aber viele Gaststätten laden oft zur frischen Wurst ein.

 

Die Behörden hatten damals schon ähnliche Probleme wie wir heute.

Allein in 3 Wochenausgaben finden wir Anzeigen von 10 Subhastations-Patenten, das heißt, zum Beispiel:

 

1.1.1.1.         Konkursverkäufe in der Elstervorstadt

Subhastations-Patent.

Das dem Ackerbürger Johann Friedrich August Lange gehörige, zu Wittenberg in der Elstervorstadt belegene Ackergut, Bestehend aus:

A. dem sub. No. 10 Vol. I desHypothekenbuches von der Elstervorstadt eingetragenen, in der Schatzung vor dem Elstethore belegenen, aus zwei Stücken bestehenden Garten mit Wohnhaus, Scheune und Stall, welcher am 6. September 1847 auf 668 Thl. 15 Sgr. gerichtlich abgeschätzt worden ist,

B. dem sub. No. 11. Vol. I des Hypothekenbuchs von der Elstervorstadt eingetragenen, in der Schatzung vor dem Elsterthore belegenen Garten mit Wohnhaus und Stall in der Kreuzgasse, welchen der Besitzer am 2. Februar 1842 für 300 Thl. und Uebernahme eines Auszugs erkauft hat,

C. der sub. Nr. 14. Vol. I des Hypothekenbuchs über die Mark Stadthufen eingetragenen, in der Stadtmark belegenen, ursprünglich aus 9 Ackerstückenden bestehenden ½ Hufe, welche der Besitzer im Jahre 1837 für 852 Thl. erworben,wovon er jedoch,

1) 49 ½ quRuthen für 45 Thl. 12 Sgr. 6 Pf.

2) 34 ½ quRuthen für 56 Thl. 20 Sgr.

3) 91 ½ quRuthen für 48 Thl.

zus. 175 quRuthen für 150 Thl. 2 Sgr. 6 Pf. veräußert hat,

D. den sub No. 8 des Hypothekenbuchs von der  Flur  Elstervorstadt eingetragenen, in der gedachten Flur belegenen Grundstücken, als:

1) dem Planstück Nr. 20 von 1 Morgen 68 quRuthen,

2) dem Planstück Nr. 38 von 8 Morgen 64 quRuthen

3) dem Planstück Nr. 57 von 17 Morgen 29 quRuthen,

welche der Besitzer bei der Separation der  wüsten Mark Bruder-Annendorf zugetheilt erhalten hat,

abgeschätzt auf 5620 Thlr. 8 Sgr. 4 Pf.,

soll am 30. November cur. Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle subhastiert werden.

 

Interessant sind die Grundstückspreise  und die Hinweise auf die wüste Mark Bruder-Annendorf .

 

 Die Elstervorstadt wird hier als zur Vorstadt Schatzung gehörig bezeichnet.

Unter den zu versteigernden Objekten befanden sich Guts- und Mühlenbesitzer, Handwerker, Gastwirte und kleine Leute.

 

1.1.1.2.        Der Anzeigenteil

Vom Magistrat wurde die Schuttabfuhr zur Verpachtung ausgeschrieben.

Die hiesige Gesellschaft Sylvana hat dem Magistrat 1 Thlr. 6 sgr. zur Verteilung an hilfsbedürftige Familien eingezogener Landwehrmänner überwiesen.

es wird von Diebstählen und Fundstücken berichtet,

die Eltern werden über die Einschulung ihrer Kinder informiert,

Geschäftsleute empfehlen ihre Waren,

so inseriert z. B. Friedrich Lantzsch

 

Boonecamp of  Maag Bitter habe ich von Herrn H. Underberg-Albrecht in Rheinberg in  

Commission erhalten, und verkaufe solchen nur in 1/1, ½, ¼ Flaschen a 25 sgr, 14 sgr,  

7 ½ sgr

 

H. Niethe aus Friedrichstadt empfiehlt Kirschsaft

und in der Goldene Kugel aus der Schloßgasse 5 gibt es Neue Heringe.

In Schwabeck gibt es 1000 Mauersteine für 8 Thlr.

und H.E. Dehne, Wittenberg 38 liefert für 6 Thlr. 1 Tonne Zement.

mehrere Feuerversicherungen werben um Kundschaft,

wir finden Danksagungen ebenso wie Rücknahmen von Beleidigungen.

Wohn- und Mieträume sind im Angebot

und Hutmacher Naumann aus der Collegiengasse 31 empfiehlt

 Seidene Herrenhüte   neuester Fasouns.   

 

Die Wittenberger Geschäfte scheinen jeden bekannt zu sein, denn nur selten ist eine  

Hausnummer angegeben.

man liest von Acker-, Wiesen-, Obst- und Weidenverpachtungen,

von Holzverkauf,

von der Suche nach Mägden, Wohnungen usw.

 

Es gibt auch Ausschreibungen der verschiedensten Art z. B.

Die Lieferung und das Setzen von 9 Stück weiß glasierter Kachelöfen zu den im hiesigen Lutherhause neu eingerichteten 7 Stipendiaten-Wohnungen, der Krankenwärter- und der Krankenstube soll dem Mindestfordernden übertragen werden, zu welchem Behufe ich am Freitag den 13. Juni cr. Vormittags 10 Uhr in meinem Geschäftszimmer einen Licitationstermin anberaumt habe, in welchem die näheren Bedingungen bekannt gemacht werden sollen.

Der Königliche Bau-Inspektor  Deutschmann.

 

Das Königliche große Militair-Mädchen-Waisenhaus, untergebracht im Pretzscher Schloß, sucht Billigangebote für die Anfuhr von 100 kiefern Scheitklafter aus der Königlichen Oberförsterei Söllichau.

 

In Wartenburg sollen von Förster Wagner 30 Morgen gut bestandener Raps auf dem Stiele  verkauft werden.

 

Der vor dem Elb- und Elsterthore aufgefahrene Bachenschlamm darf ohne Anweisung von mir nicht abgefahren werden.   R. Wolkewitz.

 

Die Polizeiverwaltung-Bürgermeister Steinbach gibt bekannt:

Nach erfolgter Absteckung des öffentlichen Badeplatzes bringen wir nachstehende   

Verordnung:Der öffentliche Badeplatz in der Elbe wird alljährlich in zwei gesonderten    

Abtheilungen, von denen die Eine für das Militäir, die Ander für Civiel- Einwohner   

bestimmt ist, abgesteckt, durch Phähle begrenzt und durch aufgestellte Tafeln näher   

bezeichnet. Wer außerhalb der begrenzten Räume frei in der Elbe badet, die Pfähle oder   

aufgestellten Tafeln beschädigt oder auf den Zuruf des mit der Beaufsichtigung des 

Badeplatzes beauftragten Schwimmmeisters Morgan nicht beachtet, hat in Gemäßheit §5 . 

des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 eine Geldbuße bis zu 3 thlr., 

event. eine verhältnismäßige Geldstrafe verwirkt.. hierdurch in Erinnerung.

 Die Polizei-Verwaltung.  Steinbach Bürgermeister. 

 

In den kirchlichen Nachrichten wird über das Kirchengeschehen berichtet,

 

verschiedene Hammelherden werden zum Kauf angeboten,

 

in der Gaststätte  Kamschatka veranstaltet der hiesige Stadt- Musikchor ein Konzert.

 

Zur Zeit liegen die  Preise für 1 Scheffel Weizen  bei 3 thlr.      

für 1 Scheffel Roggen  bei 2 thlr. 1 sgr. 3 pf

für   1 Scheffel Hafer  bei 1thlr.  1 sgr. 3 pf

 

Bei Kitzing aus der Mittelgasse 161  werden bis zum 11. Juni Kartoffeln a Scheffel 15 Sgr. gekauft.

Hier las ich in dem gesamten Aktenberg erstmals etwas von Kartoffeln. Erstaunlich ist auch der sehr frühe Zeitpunkt 11.Juni.

 

Gute böhmische Braunkohlen, große und kleine, sind zu haben in Kleinwittenberg beim Schiffseigner Ferdinand Große.

 

Am Ende des Zehnten Jahresberichtes des Wittenberger Prämien-Spar-Vereins sind alle Mitglieder namentlich  mit ihren Berufen aufgeführt.

Wie man sieht, waren hier viele Prominente vereinigt.

 

Name

Beruf

Name

Beruf

Name

Beruf

v. Alemann

Oberförster a. D

v. Alvensleben

Oberst und Kommandant

G. Arnold

Kaufmann

Apponious

Kaufmann

Baatz

Kaufmann

Becker

Kämmerer

Bilsing

Senator

Bohne

Lehrer

Bonsac

Rechnungsrath

Borak

Universitätsdien.

Bourzschutzky

Destillateur

Brase

Oeconomie-Commisarius

Braunsdorf

Inspektor a. D.

Dr. Breitenbach

Professor

v.Brodowsky

Oberstlieut.

Buchholz

Revisor

G. Bulius

Posamentier

Busch

Kaufmann

Cramer

Hauptmann

Dorno

Bäckermeister

Döring

Oberstlieut./Abtheil-ungskommandeur

Dr. Eberty

Kreisrichter

Dr. Eichel-baum

prakt. Arzt

Eichler

Kaufmann

Engelmann sen.

Uhrmacher

Epperlein

Juwelier

Eyle

Buchdruckerei-Besitzer

v. Forell

Hauptmann

Friedrich

Appell-Ger-Rath

Fuchs

Diaconus

Gause

Bau-Inspektor

Gerischer

Schönfärberei-Besiter

K. Giese

Kaufmann

Glöckner

Justiz-Rath

Haberland

Kaufmann

Haberland

Rentier

Haehner

Referendar

Hamel

Rendant

Hausen

Post-Direktor

Hellwig

Auditeur

Dr. Höre

Med.-Rath und Direktor

Kachelrieß

Polizei-Commisarius

Kayser

Hauptmann

Klare

Rendant

Knoke und Giesecke

Kaufleute

Knoke jun.

Klempnermeister

Knorre

Lehrer

Kretzmer

Mützenfabrikant

Kummer

Steuer- Rath a.D.

Lange

Destillateur

Lantzsch

Hoftraiteur

Lehmann

Lehrer

Leonhardt

Bäckermeister

Leonhardt

Ziegeleipächter

v. Lochov

Hauptmann

Loeber

Rechtsanwalt

Lösche

Posthalter

D.Lommatsch

Professor

Ludwig

Zinngießermeister

Lüdecke

Webermeister

Mahlendorf

Rentier

v. Manteuffel

Kreis-Gerichts-Direktor

Mayer

Diaconus

Metz

Post-Secretair

Müller

Major a. D.

O. Niethe

Kaufmann

Parreidt

Gerichtsdirektor

Pohle

Revisor

Prädikow

Tuchfabrikant und Senator

Rambau

Kreis-Gerichts-Secretair

Dr. Rauch

Stabsarzt

Reinhardt

Senator

Richter

Senator

O.Riese

Kaufmann

Roese

Oberstlieutenant

v.Rockhausen

Major a. D.

Rohnert

Tuchfabrikant

v.Rohwedell

Major u. Bataillons-Kommandeuer

Rostosky

Justiz-Rath

Rother

Diaconus

Rübener

Stadt-Aeltester

D. Sander

Superint. und Director

Schäfer II

Lehrer

Schellenberg

Rentier

Scheinert sen.

Kaufmann

Scheinert jun

Kaufmann

D. Schmieder

Director

Dr. Schmidt

Gymnasial-Director

Schmidt

Kanzlei-Director

Dr. Schmundt

Stabs-und Bataillons-Arzt

Schnevoigt

Rendant

Schomburg

Lehrer

Schreckenberger

Lehrer

G. Schreiber

Restaurateur

v. Schulenburg

Major a. D.

G. Schwädt

Nadlermeister

Schuster

Lehrer

M. Seelfisch

Archidiaconus

v.Seydewitz

Kreisrichter

Sommerlatte sen.

Productenhänd-ler

Stein

Organist

Steinbach

Bürgermeister

Stier

Gymnasial-Oberlehrer

Strensch

Nadlermeister

Strumpf

Kupfer-Schmiedemeister.

Timmich

Rentier

Treff

Rechts-Anwalt

Voigt sen.

Fleischermeister

Dr. Wachs

prakt. Arzt

Wagner

Kreisrichter

Wensch

Professor

Dr. Wentrup

Gymnasial-Lehrer

Winter

Lehrer

Zier

Staats-Anwalt

Zimmermann

Maurermeister

Zinnow

Steuer-Rath

Fuhrmann

Kreis-Ger. Secretair

Geißler

Kaufmann

 

 

 

 

 

 

 

Am 18. Juli sollen zwischen Bergwitz und der Strohwalder Grenze 272 Apfel- und 499 Birnenbäume verpachtet werden.

Von 10 bis 11 Uhr werden im Radiser Expeditionslokale der Chausseegeldhebestelle Gebote angenommen.

 

Oberförster Obbarius verkauft im Begang Serno ca 800 Klafter Scheitholz. 25 % sind anzuzahlen.

 

Ein Inserat der Königlichen Universitäts-Verwaltung könnte aus unserer Zeit stammen.

Bekanntmachung.

Der Besitzer der Privat- Braunkohlengrube Nr.95. der Feldmark Teuchel bei Wittenberg, Herr Salzmann, beabsichtigt die bei dieser Grube schon vorhandene Wasserhaltungs-Dampfmaschine nach einer anderen Stelle dieser Grube, in nordöstlicher Richtung 49 Ruthen von der jetzigen Baustelle entfernt, zu versetzen.

Mit Bezug auf das Regulativ vom 6. September 184? und die §§. 27-33 der Allgemeinen   

Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 wird solches mit der Aufforderung zur öffentlichen   

Kenntnis gebracht, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage binnen 4 Wochen bei uns    anzumelden. Situations-Plan und Zeichnung kann während der Geschäftsstunden bei uns    eingesehen werden.

Unterschrift:  Krüger

 

Patentirter Tinten-Extract in Flachen a 5 Sgr

Mit einer Flasche dieses Extracts kann man sich augenblicklich durch bloßen Zusatz von  

kaltem Wasser, 1Kanne gleich 2 Pfund oder dasselbe Quantum nach und nach, von einer  

ganz vorzüglichen schwarzen Tinte zu bereiten, die in dunkler Farbe höchst angenehm,  

ohne je zu stocken,der Feder entfließt, die nie schimmelt, noch Satz bildet, und in 

zunehmender Schwärze fest am Papier haftet. Stahlfedern behaupten eine sehr lange

Dauer.

Für alle Behörden, Schulen, Expedionen, die größern Bedarf an Tinte haben, ist dieses  

billige praktische Präparat besonders empfehlenswerth.

Vorrätig in der Zimmermann’schen Buchhandlung.


 

1.1.1.3.        Die Anfänge der Reisebüros

 

1.1.1.4.        1859

Das unterzeichnete von der königl. preuss. Regierung concessionierte Expeditionshaus befördert vermittelst der

Hamburg-Amerik. Packetfahrt-Actien- Gesellschaft

Dampfschiffahrt nach New- York.

Um jede Unterbrechung in der promten Beförderung der über Hamburg nach New-York zu expedirenden Güter zu vermeiden, hat die Direction - Angesichts der wachsenden Zusendungen- beschlossen, außer den regelmäßigen Fahrten am 1. und 15. jeden Monats

Ein extra Dampfschiff am Sonnabend den 23. Juli,

zu expediren.  Somit gehen

nach New-York via Southampton:

Hammonia,        Capt. Schwensen,            den 23. Juli,

Saxonia,                    Ehlers                            1. August.

Bavaria,                    Taube                          15.  August

Borussia,                  Trautmann                      1. Septbr.

Fracht pr. „Borussia“ Dollar 8. und 15 pCt.Primage pr. Ton von 40 Cubikfuss für ordinaire Maasgüter und Baumwollwaren, Dollar 12. und 15 pCt.für feine Maasgüter und Wollenwaren; pr. „Teutonia“, „Hammonia“ und „Saxonia“ Dollar 10. und Dollar 15. mit 15 Pct. Primage.

Feuergefährliche Gegenstände sind ausgeschlossen.

Für Güter an Order muß die Fracht hier bezahlt werden.

Passage: I. Cajüte Pr.Crt. thlr 150, II. Cajüte Pr. Crt. thlr, 100, Zwischendeck Pr. Crt thlr. 50, überrall incl. Beköstigung.

Güterfracht nach Southampton 30 Sh. pr. Ton und 15 pCt. Primage.       

Passage:  I. Cajüte Pfd. Sterl. 4, II. Cajüte Pfd. Sterl. 2. 10 Sh.

Nach New-York direct:Packetschiff Centurion, Capt. D.Caulkins, am 1. August.

Ausser mir ist mein General-Agent H. C. Platzmann, Berlin, Louisenplatz Nr. 7, bereit, zuverlässige Auskünfte zu ertheilen und ebenso zur Schliessung vollständig gültiger Verträge ermächtigt.

August Bolten, Wm. Miller`s Nachfolger,

Schiffsmakler, Hamburg, Admiralitätsstrasse Nr. 37

Auf Vorstehendes Bezug nehmend, ersuche ich alle hierauf Reflectirende, sich wegen Sicherung ihrer Schiffsplätze etc. frühzeitig an mich an mich zu wenden und füge ich noch hinzu, dass alle von mir ausgehenden Verträge sich unterm Schutz der preußischen und amerikanischen Gesetze befinden. - Auf portofreie Anfragen ertheile ich unentgeldlich Auskunft und Prospect, enthaltend Belehrungen, die Bedingungen und das gesetzliche Reglement.

H. C. Platzmann, Louisenplatz Nr. 7 in Berlin,

Königl. Preuss. concessionirter General-Agent.

Anmerkung. Für vorstehende concessionirte Expedition werden in den Provinzen Vertretungen durch Haupt- und Special- Agenturen gewünscht; hierauf Reflectirende belieben sich schriftlich an unterzeichneten Agenten zu wenden.


 

 

1.1.1.5.        1862

Hamburg - Amerikanische Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft

Directe Post-Dampfschifffahrt zwischen

Hamburg und New-York

eventuell Southampton anlaufend.

 

Post- Dampfschiff  Teutonia    Capt. Taube,          am Sonnabend, den 14ten Juni,

                            Borussia            Trautmann,   am Sonnabend, den 28sten Juni,

                            Saxonia               Ehlers,         am Sonnabend, den 12ten Juli,

                            Bavaria               Meier,          am Sonnabend, den 26sten Juli,

                            Hammonia          Schwensen   am Sonnabend, den 9ten August.

                                                             Erste Kajüte.  Zweite Kajüte.  Zwischendeck.

Passagepreise: Nach New-York Pr. Ct. Rthl. 150, Pr. Ct. Rthl. 100, Pr. Ct. Rthl. 60.         

Nach Southampton                    L. 4,                               L.  2.10,                 L. 1. 5.

Die Expeditionen der obiger Gesellschaft gehörigen S e g e l p a c k s c h i f f e finden statt:

nach New-York am 15. Juni per Packschiff  Columbus, Capt. Gerdes.

Näheres zu erfahren bei

August Bolten, Wm. Miller`s Nachfolger, Hamburg.

 

Das Hamburger Post-Dampfschiff Bavaria, Capitain Meier, von der Linie der Hamburg-Amerikanischen-Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft, ging, expedirt von Herrn August Bolten, William Miller`s Nachf. am 31. Mai von Hamburg nach New-York ab.

Außer einer starken Brief-und Packetpost hatte dasselbe 300 Tons Güter und 339 Passagiere an Bord.

 

1.1.1.6.        Diese Anzeige der Eisenbahn zeugt vom Kundendienst:

Vom nächsten Freitag,

den10. d. M. an,wird der bisher um 11 Uhr Vormittags abgehende Güterzug mit Personen schon um 10 Uhr Vormittags von Berlin abgehen.

Dieser Zug kreuzt:

1) den des Morgens von Wittenberg nach Berlin abgehenden Zwischenzug in Gr. Beeren,

2) den des Morgens 9 ¼ Uhr von Cöthen abgehenden Personenzug in Jüterbogk,

3) den des Mittags 1 ½ von Cöthen abgehenden Güterzug mit Personen in Roßlau.

Alle übrigen Kreuzungen und Abfahrzeiten bleiben, so wie sie der jetzige Winterfahrplan angibt. Wittenberg,den &. Februar 1843.

Grahn, Abtheilungs-Ingeneuer der Berlin- Anhaltischen Eisenbahn.

 

Berlin-Anhaltische Eisenbahn

Die Lieferung unseres Bedarfs an Brennholz  pro 18 ¾ wollen wir den mindest fordernden, soweit derselbe die sonstige nöthige Garantie gewährt, überlassen.

Es werden zu liefern sein auf den Bahnhöfen

bei Dessau                              122 Klftr. Kiefernholz

bei Koswig                             40  Klftr. Kiefernholz

bei Trebbin,Luckenwalde

oder Berlin                             190 Klftr. Kiefernholz.

 

1.1.1.7.        Weitere Anzeigen

 
Getreide- und andere Preise.

Wittenberg am 18. November 1843.

 

Thlr.

Sgr.

pf

Weitzen

2

-

_

Roggen

1

13

9

große Gerste

1

3

2

kleine Gerste

-

-

-

Hafer

-

20

10

ein Pfund Butter

-

8

-

eine Mandel Eier

-

6

6

Eine Mandel Käse

-

10

-

 

 

 

Ganz trockener Torf

 

Ein Thaler Belohnung.

Am Freitag, den 7. d. M. Abends ist auf dem Wege vom grauen Wolf bis zur Mitte der Clausstraße eine Brille mit silbernem Gestelle verloren worden .Wer dieselbe in de Buchdruckerei abgibt, erhält obige Belohnung.

 

Ein zweispänniger Leiterwagen mit     schmalen und mit breiten Rädern, und zwei gute Zugpferde stehen zu verkaufen beiU. Weymeyer.

 

Sonnabend den 15. d, M. erhalte ich eine neue Sendung geräucherten Rheinlachs und empfehle solchen bestens.

Friedrich Schulz.

 

Den ersten Osterfeiertag Concert, den zweiten und dritten Tanzvergnügen, wozu ergebenst einladet

Heinrichs auf dem Herrenberge.

 

Den zweiten und dritten Feiertag ladet zum Tanzvergnügen ganz ergebenst ein

F. Gotthard

Auf dem Köllingschen Weinberge.

 

 

Die 1000 Stück 1 Rt. 6 Sgr. incl. Anweisegeld, ist in der Mühle des Unterzeichneten zu haben.

Horstmühle bei Schmiedeberg.

Schröder.

 

 

 

Blühende Blumen in Töpfen sind stets zu den billigsten Preisen zu haben bei dem Glasermeister Herrn Lantzsch.

M. Sichler, Kunstgärtner.

 

 

 

In meiner Material- und Eisenhandlung kann ein Lehrling placiert werden.

C. G. Thomee.

 

 

 

Gesuch Ein Logis, bestehend aus zwei Stuben, Kammer, Küche und Zubehör, am Markt oder Anfang der Kollegiengasse befindlich, wird von Ostern d. J. ab zu miethen gesucht. Von wem, erfährt man in der Expedition dieses Blattes.

 

 

 

Sonnabend und Sonntag, 28. und 29. d, M. lade ich zur frischen Wurst ergebenst ein.

Hinze im grauen Wolf.

 

 

 

Am zweiten und dritten Feiertage ladet zum Tanzvergnügen ergebenst ein

Pannier in Friedrichstadt

 

 

 

 

Am zweiten und dritten Osterfeiertage wird Tanzvergnügen gehalten.

Im Gasthofe zur Stadt Dresden.

 

Berlin-Anhaltische Eisenbahn.

  Die zeitraubende genaue Durchsicht der Frachtbriefe von den verschiedensten, und oft den

Bestimmungen unseres Betriebs-Reglements widersprechende Fassung erschwert die notwendige rasche Expedition beim Güterverkehr in solchem Grade ,und gibt zu so mancherlei andere Unannehmlichkeiten Veranlassung, das wir uns genöthigt sehen,

den Gebrauch der für unsere Eisenbahn      gedruckten Frachtbrief-Formulare bei Annahme von Gütern zum Transport auf unserer Bahn zur Bedingung zu stellen.

Diese Frachtbrief-Formulare sind in den Güter-Expeditionen auf allen unseren Bahnhöfen, so wie in jedem unserer hiesigen Anmelde-Lokale, 12 Stück für       1 Sgr. zu haben.

Berlin den 13. April 1843.

Direction der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft.

 

Kirchliche Nachrichten

 Am Sonntage Quasimodogeniti predigen

In der Pfarrkirche:

Vorm. Herr Diaconus Bahr.

Confirmation: Herr Consistorialrat D. Heubner.

Nachm. Herr Archidiaconus  M. Seelfisch,

in der Schloßkirche

Herr Candidat Michaelis.

(Meißnersche Stiftungspredigt.)

Montag, in der Pfarrkirche:

Herr Diaconus Goffmann.

Dienstag, in der Schloßkirche:

Herr Candidat Merleker:

Freitag, in der Pfarrkirche:

Herr Diaconus Prof. Schmieder.

 

Tapeten-Goldleisten

So wie andere dergl. in allen Breiten, zum Einrahmen von Spiegeln und Bildern, empfiehlt billigst die Glas- und Spiegelhandlung von C. E.G. Poccarr

Einladung zum Maskenball

 

 

Künftigen 11. Februar d. J. werde ich einen Maskenball hier selbs veranstalten, wozu ich ergebenst einlade und bemerke:

1) daß vom 10. Februar ab eine Auswahl passender Anzüge in meinem Gasthof zur Auswahl dereit bereit liegen, und

2) daß nur anständigen Masken der Einlaß gestattet wird.

Pretzsch am 20. Januar 1843

Weber,

Gastwirt zum goldenen Stern.

 

Sonnabend und Sonntag ist Fastnacht auf dem Schießhause, wozu ergebenst einladet und um zahlreichen Zuspruch bittet

Paul Engel

 

Den 19. d. M. empfiehlt sich bestens mit frischer Wurst

Pohlert.

 

Den ersten Feiertag Concert vom        zweiten und dritten Tanzmusik bei

F. Sichler

 

Musikchor des Hochlöbl. Füsilier-Bataillons, den ersten und dritten Osterfeiertag Concert auf dem Bahnhofe, bei günstiger Witterung im Sommersalon, bei ungünstiger im Wintersaale.

C. H. Lantzsch.

 

Den zweiten Feiertag werde ich einen Ball veranstalten, und lade zu denselben hierdurch ergebenst ein.

Fabricius auf dem Luthersbrunnen.

 

Den 16. d. M. empfielt sich bestens mit frischer Wurst; am 17. und 18. soll Verschiedenes ausgekegelt werden.

Pohlert.

 

Zwei Stück neue 3chörige Pianopforte stehen zu verkaufen oder zu vermiethen bei dem Instrumentenmacher Steglich.i

 

Den zweiten Feiertag Tanzvergnügen und Pökelbraten bei

S. Füssel in der goldenen Gans

 

Concert-Anzeige.

Sonntag, d. 11. d. M.ladet zum Concert auf der hohen Mühle im Rudoschen Garten ergebenst ein.  Schulze.

 

Nach den Pfingstfeiertagen ( der Tag soll in diesem Blatte noch näher angegeben werden ) werde ich meinen Tanzstundenball abhalten, wozu ich meine ehemaligen Scholaren mit der Bitte einlade, von jetzt an zur Wiedereinübung der Tänze Dienstag,Donnerstag und Sonnabend Abends 8 Uhr, bei den Unterrichtsstunden einzufinden.

L. Krebs

 

Polizeiliche Bekanntmachung

Der öffentliche Badeplatz an der Elbe ist in 2 gesonderten Abtheilungen angelegt durch, Pfähle und Leinen gehörig begrenzt und durch Tafeln näher bezeichnet worden. Wer außerhalb der begrenzten Räume im Freien badet, die Pfähle oder Leinen, sowie die aufgestellten Tafeln beschädigt, hat eine Polizeistrafe von 2 Rt., welcher im Unvermögensfalle eine dreitägige Gefängnisstrafe substituirt wird, verwirkt.

Wittenberg den 1. Juni 1843.

Der Magistrat.

 

Anections-Anzeige.

Wegen Versetzung des Herrn Hauptmann Teichert sollen in der Wohnung desselben, Mittelgasse Nr. 153

Donnerstag den 8. d. M.

von früh 9 Uhr

verschiedene Meubles, als ein Sopha, 2 Kleiderschränke, Bettstellen, Hausgeräthe, einige Orangerie- und Oleanderbäume, um 11 Uhr ein gut erhaltenes Fortepiano, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

Wittenberg den 1. Juni 1843

Klare, Auct. Commisarius.

 

Im Fleischermeister Voigtschen Hause ist die Bel-Etage, bestehend in 3 Stuben, 2 Kammern, Küche, Waschhaus, Holzgelaß und Pferdestall, vom 1. Juli ab zu vermiethen.

1.1.1.8.         

1.1.1.9.         

1.1.1.10.         

1.1.1.11.        Getreide-und andere Preise.

Wittenberg, am 15. April 1843.

                                Thl.          Sgr           pf.

Weitzen                    2              5               - 

Roggen                    2              3               9

Große Gerste           -              -               -

Kleine Gerste           -             -               -

Hafer                       1            13            9

ein Pfund Butter      -              8            6

eine Mandel Eier     -              5            -

eine Mandel Käse    -           10             -

 

Fleischpreise

1 Pfund gutes Rindfleisch      3             6

      "     geringes................   .3             4

      "     Kalbfleisch               2              -

      "      Schweinefleisch      4              -

      "    gutes Schöpsenfleisch  3          4

Haus- Verkauf

Mein zu Friedrichstadt belegenes, früher Heinrichsche Wohnhaus  `nebst Scheune, Garten, ein Stück Land und allem Zubehör, bin ich gesonnen aus freier Hand zu verkaufen. Kaufliebhaber wollen sich deshalb bei mir persönlich melden, wo die näheren Bedingungen zu erfahren sind.

Wittenberg, den 20. April 1843.

C. Marsch, Schankwirth.

 

 

Es wird hierdurch zur öffentlichenKenntnis gebracht, daß die Uebung der Pioniere des Wittenberger Kreises in diesem Jahre vom 1. bis 14. September c. bei der Königlichen 3. Pionier-Abtheilung in Magdeburg stattfindet.

Wittenberg den 16. Juli 1843

Königl. Landrhat Wittenberger Kreises.

    von  Jagov.

 

 

 

Gerichtlicher Verfügung zufolge sollen in dem früheren Donseltschen Kaufladen in der Jüdengasse hierselbst

Am 22. Mai d. J.

Vormittags 10 Uhr

 

Zum Tanzvergnügen, welches Sonntag den 11. Juni bei mir stattfinden wird, lade ich ergebenst ein.

Scheinig in Friedrichstadt.

 

Verkauf. 

Große und mittlere Scheibenbüchsen wie auch doppelte und einfache Jagdgewehre sind zu billigsten Preisen zu verkaufen.

G. Naumann

Collegiengasse Nr.33

 

 

mehrere feine Parfümerien, Waschpulver, schweizer Haaröl, silberne Eß- und Kaffelöffel, sowie mehrere Fässer, gegen gleich baare Bezahlung meistbietend verkauft werden.

Der Königl. Land- und Stadtgerichts-Auctions-Commisar

Anders.

 

Auction

Alte Belagsbohlen und Schwarten, aus der Unterhaltung des Belages der hiesigen Elbbrücke, sollen für Rechnung des betreffenden Baufonds

Dienstag den 30. Mai

Nachmittags 3 Uhr

Am Elbbrückenbauschuppen, öffentlich meistbietend verkauft werden.

Wittenberg den 23. Mai 1843.

Wegebaumeister Brennhausen

 

 

Freitag den 23. d. M. früh um 9 Uhr sollen 150 Stück grün angestrichene und noch in gutem Zustande befindlichen Bettstellen von dem hiesigen Institute meistbietend gegen sofortige Bezahlung verkauft werden.

Schloß Annaburg den 12. Juni 1843

Direction des Militair- Knaben-

Eziehungs-Instituts

 

 

Wiesen- Verpachtung

Donnerstag, den 11. Mai d. J Vormittags 10 Uhr,

sollen in der Wohnung der Unterzeichneten die sämmtlichen Booser Wiesen, sowohl außerhalb und innerhalb des Landdammes gelegen, welche bisher unter der Hand verpachtet worden sind, öffentlich meistbietet auf ein, nach befinden auch auf mehrere Jahre, verpachtet werden. Das Verzeichnis der zu verpachtenden Wiesen liegt von heute ab bei den Unterzeichneten stets zur Einsicht bereit, auch hat der Wiesen-Aufseher Bormann Auftrag, Pachtlustigen die Lage und Grenze der einzelnen Parcellen genau zu zeigen.

Gut Boos den 26. April 1843

Hammer senior und junior

 

 

Sonntag den 18. Juni, am Jahrestage der Schlacht von Belle-Alliance, Nachmittags ½ 4 Uhr Koncert. Zum Schluß wird die Schlachtmusik von Pavest mit wirklichem Geschütz- und Kleingewehr-Feuer aufgeführt. Hierzu ladet ergebenst ein

Friedrich, Förster in der rothen Mark.

 

 

Da ich nur noch bis zum 1.Juli auf dem Weinberge bin, so lade ich meine werthen Freunde und Gäste hierdurch zum Auswürfeln und Auskegeln mehrerer Dutzend Flaschen Champagner und Rheinweine auf nächsten Sonntag und Montag ganz ergebenst ein.

Heinrichs auf dem Herrenberge.

 

 

Großer Nutzen aus dem Mistdampf

oder Anleitung, jede Juchart Acker, Wiese und Weide, oder Reben schon allein mit dem Dampf von einem einzigen Fuder frischem Mist besser zu düngen als mit 10 Wagen voll verjährten; und sofort allen rohen Boden durch einige Arbeitstage in Gartenerde umzuwandeln.

Von J. J.   Waibel.

 Fünfte neu bearbeitete Auflage.

Preis 10 Sigr.

Andre`s "ökonomische Neuigkeiten" haben den Werth dieser Schrift aufs Rühmlichste herausgehoben. Sie gibt dem denkenden Landwirthe Winke, die von unberechenbaren Nutzen sind.

 

 

 

Mittwoch den 5. und Donnerstag den 6. April, Vormittags findet die Prüfung sämmtlicher Gymnasialclassen, und am Donnerstag, Nachmittags von 3 Uhr an, zugleich die feierliche Entlassung der diesmaligen für reif erklärten Abiturienten statt; letztere in folgender Ordnung:

  Modette von Klein: Betet an den Herrn.

Der Abiturient Baltzer: Die Größe des      menschlichen Geistes nach dem zweiten Chore in Sophocles Antigona

Deutsches Gedicht.

Der Abiturient Gust. Kläber: De moribus et ingenio Antigona Sophocleae.

 Rede.

Der Abituruent Ed. Pfeiffer: Lessing im Verhältnis zu seiner Zeid.   Rede.

Der Primaner Ernst Spitzner: Suli`s, der der Sulioten-Festung, Fall im Jahre 1803. Deutsches Gedicht.

Choral.

Entlassung der Abiturienten durch den Director.

Choral

   Zu geneigter Theilnahme an dieser Feierlichkeit so wie an den voraufgehenden Classenprüfungen ladet ein verehrtes Publicum im Namen des gesammten Lehrercollegiums ehrerbietigst und ergebenst ein

Wittenberg den 30. März 1843

   Dr. H. Schmidt, Dir. u. Prof.

 

 

 

       Vermischte Anzeigen

   Dagnerrotypische Lichtbilder-Portraits

in schönster Reinheit, Schärfe und sprechendster Ähnlichkeit werden, jedoch nur auf vorhergegangene Bestellung,  gegen billigste Preise in einigen Minuten gefertigt. Kinder unter 6 Jahren können, wegen nicht ruhiger Haltung des Körpers, nicht portraitirt werden.

C Heyne

wohnhaft bei dem Tischlermeister  Herrn  Dähne Collegiengasse 2 Treppen hoch, Eingang rechts.

 

Buden-Verpachtung.

Nächsten Mittwoch, den 28. d. M.    Nachmittags 6 Uhr

sollen sämmtliche Buden für das diesjährige Vogelschießen im Gartenlokale des Kaffetiers Herrn Markwordt meistbietend verpachtet werden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß die Auswahl unter den Licitanten vorbehalten bleibt.

Wittenberg den 22. Juni 1843.

Die Schützen-Deputation.

 

           Feinen Copallack, Bernsteinlack, Wagenlack und geriebene Bleiweißfarbe empfehlen

Gebr. Giese, Schloßgasse 293

 

Neue Heringe und Rheinische Sahnekäse empfingen

Gebr. Giese, Schloßgasse 293

Die dritte Sendung neuer Heringe empfing ich und ist noch delicater wie die erste, welche billigst empfiehlt

C.G. Thomee.

 

 

Mittwoch, den5. April Nachmittags um 2 Uhr findet das Examen in meiner Anstalt statt, zu dem ich die Eltern meiner Schülerinnen freundlichst einlade.

 Die Ausstellung der Handarbeiten liegt schon früh von 10-12 Uhr zur gütigen Ansicht bereit.

Wegen der Aufnahme neuer Schülerinnen bin ich in der Woche vor dem Feste von 10-12 Uhr zu sprechen.

M. Bürstenbinder.

 

 

 

Auction.

Gerichtlicher Verfügung zufolge sollen in dem früheren Donseltschen Kaufladen in der Jüdengasse hierselbst

am 22. Mai d. J.

Vormittags 10 Uhr

mehrere feine Parfümerien, Waschpulver, schweizer Haaröl, silberne Eß- und Kaffeelöffel, sowie mehrere Fässer, gegen gleich baare Bezahlung meistbietend verkauft werden.

Wittenberg den 16. Mai 1843.

Der Königl. Land-und Stadtgerichts-Auctions-Commisar Anders. 

 

 

Bauernguts-Verkauf

Ich beabsichtige, mein in Teuchel gelegenes Bauerngut, bestehend                       

1) in 1 Wohnhause, 4 Ställen, Scheune und Garten,

2) in 1 Auszugshause, 3 Ställen, Scheune und Garten,

3) ungefähr 210 Morgen Weitzen-, Roggen-, Gersten- und Haferland, Wiesen-und Holzbestand,

 mit der diesjährigen Erndte in einzelnen Parzellen oder nach befinden im Ganzen meistbietend zu verkaufen. Nach belieben der Käufer können bei dem Stammgute Nr.1 20-30 Morgen Acker, Wiesen und Holzboden verbleiben, so wie der Besitzung Nr. 2 auch eine beliebige Morgenzahl an Acker ec mit überwiesen werden kann.

Hierzu habe ich einen Termin auf

den 10. Juli d. J. früh 8Uhr angesetzt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Termin im Gute selbst abgehalten wird. Die Bedingungen, so wie ein Verzeichniß der in neuerer Zeit genau berechneten und festgestellten Gutslasten, können bei mir bis zum Termine eingesehen werden.

 Die Herren Ortsrichter ersuche ich, gegenwärtige Bekanntmachung vor versammelter Gemeinde vorzulesen.

Wittenberg den 15. Juni 1843.

Förster

 

Pferde-Verkauf.

Künftigen Mittwoch den 31. d.M.

Vormittags 11 Uhrsoll ein 6 Jahre altes Pferd der 2. reitenden Kompagnie 3. Artillerie-Brigade, welches zum Dienst der Artillerie nicht eingeschlagen ist, auf dem Arsenalplatze hierselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung in Preußisch Courant verkauft werden, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden ,daß der Staat weder für innere noch äußere Fehler haftet.

Wittenberg den 25. Mai 1843

Bley, Hauptmann und Kompagnie-Chef.

Ganz vorzüglich guten Mocca-Caffee

 

Empfiehlt

C. G. Thomee.

 

Bei G.W. Niemeyer in Hamburg ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Wittenberg in der Zimmermanschen Buchhandlung:

Der bewährte Arzt für Unterleibs-Kranke.

Guter Rath und sichere Hülfe für Alle, welche an Magenschwäche, schlechter Verdauung und den daraus entspringenden Uebeln, als Magendrücken, Magenkrampf, Verschleimung, Magensäure, Uebelkeiten, Erbrechen, Aufstoßen, Sodbrennen, Appetitlosigkeit, hartem und aufgetriebenen Leibe, Blähungen ,Herzklopfen, kurzem Athem, Seitenstechen, Rückenschmerzen, Beklemmung, Schlaflosigkeit, Kopfweh, Blut-Andrang nach dem Kopfe, Schwindel, vielen Arten von Augenkrankheiten, periodischen Krämpfen, Hypochondrie, Hämorrhoiden u.s.w. leiden. Nach bewährten Ansichten und praktischen Erfahrungen von Dr. C. Fränkel.-- 8 geh. 5. Aufl. 7 ½ Sgr.

Den 3. Juli treffe ich mit einen Transport neugerissener Bettfedern und Daunen hier ein. Meine Wohnung ist wie früher in der Neugasse Nr. 250 bei Herrn Wärmkessel.

Jos. Pöschel Federhändler aus Böhmen.

 

Colonia

Kölnische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft

Sicherheits-Kapital

Drei Millionen Thaler Preuß. Courant.

Beim Herannahen der Ernthe erlauben wir uns die obige Gesellschaft dem landwirtschaftlichen Publikum zu empfehlen, und sichern im Voraus jede Vergünstigung in Hinsicht der Prämiensätze zu, welche von einer andern soliden Gesellschaft angeboten werden möchte. Halle a. S. im Juli 1843

Schreiber, Haupt-Agent

Haberland, Agent in Wittenberg.

Zürkler,        "       "  Zahna

Mechsner,    "       "  Jessen

 

Lichtbilder-Portraits

Jedes sprechend ähnlich, wovon mehrere am Fenster der Glas- und Spiegelhandlung des Herrn Lantzsch am Markt ausgestellt sind, werden täglich von Morgens 8 bis 5 Uhr Nachmittags im Garten des Tischlermeisters Herrn Seyffert auf de Mittelgasse in einer Sitzung von einer Minute angefertigt. Das Portrait schwarz kostet 1 ½ Rt , colorirt2 Rt. Gruppierungen in den selben Preisen. Da mein Auffenthalt von kurzer Dauer sein wird, so bitte ich um gütigen Zuspruch.

J Bierwagen.

 

Bekanntmachung

Die Schuttfuhren in hiesiger Stadt sollen vom 1. August d. J. ab anderweit auf ein Jahr an den Mindestforderndem verdungen werden, wozu ein Licitationstermin, welcher wie gewöhnlich in der Sessionsstube des unterzeichneten Magistrats abgehalten wird, auf  den

 21. d. M. Vormittags 11 Uhr angesetzt worden ist.

Wittenberg den 7. Juli 1843

        Der Magistrat.

 

Für Herren

empfehle ich mein reichhaltiges Lager von neuen Rockzeugen, Beinkleiderstoffen jeder Art, Westen in Seide, Wolle und Pique', sowie Halstücher, Slipse und Ostind. Nanquins, Prima Qualität

zu äussert billigen Preisen.

                      Louis Bulius

 

 

Cattune, neue Muster, gestickte und gestreifte Mullkleider , Mousseline de laine, Thibets, Camlots, seidene und wollene Umschlagtücher, Cravatten- und Putztücher, Gardinenzeuge mit Bordüren, Piqu´e und Atlaswesten empfiehlt zu billigsten Preisen

Carl Vogel.

 

Bekanntmachung

Zur Ausstattung des Flügels A der Fridericiano-Kaserne hierselbst sind nachbenannte Utensilien erforderlich, als:

1 Commode braun gebeitzt und polirt,von Fichtenholz,

1 Tisch mit Schubkasten und Verschluß, braun gebeitzt und polirt,

2 Stühle mit Rohr geflochten,

272 Schemel ohne Lehne,

1 Brennmaterialien-Kasten, (gelbbräunlicher Oeelfarben-Anstrich),

26 Brennmaterialien-Kasten ohne Anstrich,

1 hölzerner Spuckkasten, braun gebeitzt und polirt,

1 Waschtoilette (auswendig gelbbräunlicher und inwendig dunkelgrüner Oel-Anstrich,

1 verschließbarer Kleiderschrank,

26 Waschtische,

135 verschließbare Waffengerüste a 2 Mann, incl. Anstrich von bräunlich geflammter Oelfarbe,

26 hölzerne Spucknäpfe,

26 Tische mit Schubkasten ohne Schloß,  27 eiserne Feuerschippen,

27 eiserne Ascheimer

5 Zt. 98 Pfund Roßhaar

Bekanntmachung

Von heute ab steht auf der sogenannten Specke bei Wittenberg ganz trockner  und brauchbarer Torf zu dem Preise:

aus dem Haufen a mille 1Rt. 7 Sgr. 6 ch 

 aus der Scheune a mille 1 Rt. 12 Sgr. 6 ch

 zur beliebigen Aufnahme bereit.

Die Herren Abnehmer werden ersucht, ihre Bestellung entweder in der hiesigen Fabrik beim Buchhalter Herrn Richter, oder bei dem Aufseher Knape auf der Specke recht bald gefälligst abzugeben. Auch wird die Anfuhre gegen billigste Fuhrlöhne von dem Knape besorgt werden.

Zugleich steht im Wüstemarker Forstreviere eine Partie kiefernes Stock- und Knüppelholz zum Verkauf; die Bedingungen des Verkaufs wird der Unterzeichnete auf Anfrage gern ertheilen.

Wüstemark den 17. Juli 1843

     Kneisel

 

Einladung

Montag den 31. Juli d. J.  wird das Vogelschießen vor dem Elsterthore seinen Anfang nehmen. Alle Freunde dieses geselligen Vergnügens werden hierzu ergebenst eingeladen und ersucht,wenn am Schießen Theil zu nehmen gesonnen sind, Endestgenanntem davon gefälligst in Kenntnis zu setzen, damit des Einschreibens wegen das Weiter besorgt werden kann.

Am Freitag zuvor, als den 28. d. M. , Nachmittags 2 Uhr, wird, wie bekannt, der Probevogel beschossen werden.

Wittenberg den 22. Juli 1842

             Poccar.

 

 

Dienstag den 12. September, Vormittags um 10 Uhr, sollen auf dem Pfarrgute zu Pratau 10 Kühe, 3 Stück Jungrind und 1 zweijähriges dunkelrothes Saamenrind, gegen gleich baare Bezahlung in Pr.Courant meistbietend verkauft werden.

 

 

Einem hochgeehrten Publikum und allen hohen Hewrrschaften die ergebensnste Anzeige  daß ich mich hierselbst als Kupferschmidt, etablirt habe und bitte, mich mit Aufträgen in allen in dieß Fach schlagenden Artikeln, als: Brau-, Brennerei- und Küchengeräthschaften, so wie jeder andern Arbeit gütigst zu beehren; für gute und solid gefertigte Arbeit werde ich stets Sorge tragen. Altes Kupfer ,Messing, Zinn und Blei kaufe ich und zahle dafür die höchsten Preise.

Wittenberg den 25. Juli 1843

Heinrich Reimann, Kupferschmidtmeister.

Coswigergasse 318.

 

 

Frische Tonnenbutter und Sahnenkäse, so auch fetten Schweitzerkäse empfielt

Ernst Arnoldt, Collegiengasse.

 

 

Es bedarf das hiesige Institut für das Jahr 1844 ungefähr

1790 Pfund gegossene Lichte,

2733    "      gereinigtes Rüböl und

802      "      trockene weiße Seife.

Lieferungslustige können sich bis zum 8. October d. J. in portofreien Briefen an die unterzeichnete Direction wenden.

Die Bekanntmachungskosten werden von dem getragen, welchem die Lieferung zuerkannt wird.

Schloß Annaburg den 2. Sept. 1843.

Die Direction des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts.

 

 

Als derzeitiger Besitzer des hiesigen Bahnhofes begehe ich nächsten Sonntag den 10. September meine Einzugsfeier durch Concert Nachmittags und Abends Ballmusik, wozu ich, in dem ich für Speise und Trank auf das beste sorgen werde, um um gütigen und zahlreichen Zuspruch ergebenst bitte.

Coswig den 7. September 1843

Friedrich Schadewald.

Das aus 50 Personen bestehende Musikchor des Soldaten-Knaben-Erziehungs-Instituts zu Annaburg wird nächsten Sonntag, den 10. d. M. Abends ½ 8 Uhr, im Meynerschen Saale ein Concert zum Besten de Abgebrannten in Dahme gebe. Das Publikum wird auf musikalischen Genuß hierdurch vorläufig aufmerksam gemacht und darf in Betracht des wohlthätigen Zweckes wohl eine recht zahlreiche Thelinnahme erwartet werden.

 

1.1.1.12.        Ausschreibungen

Bekanntmachung

Die unterzeichnete Verwaltung bedarf  pro

18 ¼ 2/4 circa

1200 Pfund grüne Seife

540  Pfund a 14 Stück        Lichte

90   Pfund a 10 Stück         Lichte

16   Pfund  Dochtgarn und

36 Ztr. Gutes raffinirtes Rüböl,

und diese Erleuchtungs-Materialien sollen im Wege der Licitationbeschafft werden, wozu ein Terminauf den

18. Septbr. C. Vormittags 10 Uhr

im Geschäfts-Locale derselben angesetzt worden, zu welchem qualificirte Unternehmer eingeladen werden. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht.

Wittenberg den 12. September 1843

Königl. Garnison-Verwaltung.

Gärtner.

 

 

Die seit dem Jahre 1816 hier bestandene Einrichtung, wodurch das Elstrthor von der Zeit des Zapfenstreichs bis zur Reveille verschlossen gehalten wurde, ist von der Königl. Hochlöbl. Commandantur der hiesigen Festung auf unsere Verwendung zur Erleichterung des Verkehrs dahin abgeändert worden:

 daß das genannte Festungsthor in den Monaten April bis September von früh       4 Uhr bis Abends 10 Uhr und in den Monaten October bis einschließlich März von früh 5 Uhr bis Abends 10 Uhr offen bleiben soll, was hiermit zur Kenntnis des Publikums gebracht wird.

Wittenberg den 10. September 1843

Der Magistrat

 

 

Lotterie-Anzeige

Meinen geehrten Interessenten in Coswig und dessen Umgebung zur gefälligen Beachtung, daß zu ihrer Bequemlichkeit und unserer beiderseitigen Porto-Ersparung der Kaufmann Herr R, Thermann zu Coswig erbötig ist, Loose in Königl. Preußischer und Königl. Sächsischer Landes-Lotterie für meine Rechnung abzugeben und Gelder für mich in Empfang zu nehmen.

Bernburg den 16. September 1843

Hirsch Gumpel,

Lotterie-Einnehmer

 

Bekanntmachung

Für das hiesige Militair-Knaben-Erziehungs-Institut sind:

2800 Scheffel Roggen,

80          "       weiße Bohnen,

80          "       Erbsen

72          "       Linsen,

 9 Centner      gebackene Äpfel,

 9     "             gebackene Birnen,

 4     "             gebackene Pflaumen,

23     "            Graupen,

23     "            Hirse.

18     "            Reis

10     "            Waizenmehl

55     "            Butter

2500 Stück Eier

40 Centner Sauerkraut,

11 ½ Schock langes Roggenstroh

12 Tonnen Salz, auf dem Wege der Licitation zu beschaffen.

Lieferlustige, insbesondere Producenten, werden ersucht, zu dem auf

Den 11. November d. J.

Anberaumten Termine, in welchem die desfallsigen Bedingungen näher bekannt gemacht werden, in dem Geschäftslokal

der Anstalt früh um 9 Uhr sich einzufinden, und dort ihre Forderungen unter Vorlegung der bezüglichen Proben zu Protokoll zu geben.

Schriftliche Anerbietungen sind versiegelt einzureichen.

Schloß Annaburg den 7. October 1843.

Dierection des Militair-Knaben-Erziehungs-Instituts.

 

Polizeiliche Bekanntmachung und Warnung

Die beiden Feldwege, welche zwischen dem Gasthofe zur Stadt Mailand und dem Chausseehause, insbesondere zwischen den Nummersteinen 1243 und 1244, sowie 1250 und 1251, von der Berliner Chaussee nach Friedrichstadt abführen und durch aufgestellte Warnungstafeln an Ort und Stelle gehörig bezeichnet worden sind, dürfen nur in dieser Qualität und lediglich von den Besitzern der Feldmarken Bruder-Annendorf und Trajuhn benutzt, von  anderen Personen aber weder mit Fuhrwerk und Reitpferden, noch mit anderem Viehe, bei Vermeidung einer Polizeistrafe von 15 Sgr für jedes Stück Vieh, passirt werden, was zur Warnung hiermit bekannt gemacht wird.

Wittenberg den 13. October 1843

Der Magistrat.

 

 

Auction von Cigarren

Dienstag den 24. d. M.

Vormittags 10 Uhr

sollen im Brauer Höhneschen Hause,Kollegiengasse Nr. 30, eine Quantität Cigarren in ¼ und 1/10 Kisten öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verauctioniert werden werden. Wittenberg den 19. October 1843.

Klare Auctions-Commisarius.

 

 

Frische Trüffeln empfing und empfiehlt

Fr. Schulze

 

 

1.1.1.12.1..1      
Steckbrief

Am 10. d. M.  sind dem Halbhüfner Gottfried Kirchhof zu Schleesen mittelst Einbruchs folgende Gegenstände entwendet worden:

1) 20 Rt. In einem Zweithalerstück,

 14 Einthalerstücken, den Rest in 1/6 Thalerstücken bestehend,

2)  ein etwas abgetragener Rock von Blauem Tuche mit übersponnenen Knöpfen,

3)   ein paar Beinkleider von blau und schwarzstreifigem Sommerzeuge.

Der That dringend verdächtig ist der Tagelöhner Leopold Schmidt aus Münsterberg bei Wörlitz. Derselbe hat den angestellten Ermittlungen zufolge von Schleesen aus seinen Weg nach Wörlitz und Deßau genommen, und daselbst die Absicht ausgesprochen, nach Sondersleben zu gehen. Wir ersuchen alle Behörden, den Schmidt im Betretungsfalle zu arretiren und uns zuführen lassen zu wollen.

Kemberg den 17. October 1843.

Königl. Gerichts-Kommission.

Teichmann.

        Signalement.

Alter, 31 bis 32 Jahre;Größe 5 Fuß 6 Zoll; Haar, blond; Stirn, schmal; Augenbraunen, blond; Augen, blau; Nase, lang; Mund, proportionirt; Kinn, oval; Gesicht, oval; Gesichtsfarbe, gesund.

Derselbe war bekleidet mit einer alten blauen Piquesche, einer stahlgrünen abgetragenen Tuchmütze mit ledernem Schild, alten weißen Leinwandhosen, kurzen kalbledernen Stiefeln und einem röthlichem Halstuche.

 

 

Bekanntmachung

Für das hiesige Königl. Große Militair- Mädchen-Waisenhaus soll die Lieferung nachstehender Gegenstände dem Mindestforderndem in Entreprise überlassen werden:

24 Scheffel weiße Bohnen,

46    "        Buchweitzengrütze, oder in 

                  deren Stelle

40    "        Weitzengrieß,

16    "        Erbsen

  1  Ctr.     Perlgraupen,

   6   "        Mittelgraupen,

   8   "      ordinäre Graupen

58  Scheffel Hafergrütze,

30    "        Hirse,

   2   "        gebackene Pflaumen,

12    "        gebackene Birnen,

  7 Ctr.      Reiß,

36 bis 40 Scheffel Weitzen,

20 Ctr. raffinirtes Rüböl,

1½ Ctr.     Gegossene Lichte und

3 ½ Ctr.    grüne Seife, wozu ein Termin auf den 31. October d. J.

Vormittags 10 Uhr

im Geschäftslokaleder hiesigen Anstalt anberaumt ist, zu welchem Bietungslustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß jeder ohnfehlbar eine Probe der von ihm offerirten Gegenstände mit zur Stelle bringen muß, auswärtige Unternehmer auch, vor Abgabe ihrer Gebote, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen und auf erfordern, eine angemessene Caution zu bestellen haben.

Die Lieferbedingungen können an gedachter Stelle täglich eingesehen werden.

Schloß Pretzsch den 17. October 1843.

Königl. Militair-Waisenhaus-Justitiariat

Hartstein

 

Bekanntmachung

Höherer Bestimmung gemäß soll die Beschaffung der für das hiesige Garnison-Lazareth pro 1844 erforderlichen Cosumtibilien im Wege öffentlicher Licitation dem Mindestfordernden überlassen werde,  und haben wir zu

diesem Behuf auf den 28. October d. J.

Vormittags 10 Uhr 

im hiesigen Lazarethgebäude Termin anberaumt, wozu wir Reflectirende einladen.

Kemberg den 20. October 1843.

Garnison-Lazareth-Kommission.

von Weise                    Harpke

Lieutenant          Eskadrons-Chirurgus.

  

Bekanntmachung

Zur Verpflegung der Gefangenen in der Königl. Straff- und Besserungs-Anstalt zu Lichtenburg sollen nachfolgende Gegenstände in dem Wege des öffentlichen Ankaufs angeschaft werden:

1. 150 Wispel Roggen,

2.   5       "       Gerste,

3. 10       "       Erbsen,

4. 10       "       Linsen,

5.  6        "       weiße Bohnen,

6. 130 Ctr       Heidegrütze,

7. 100   "         Hirsegrütze,

8.  55    "         große Graupen

9.   4     "        Mittelgrupen,

10. 3500 Scheffel Kartoffeln,

11. 8 Wispel        Hafer.

Der Ankauftermin findet

Dienstag, den 7. November früh um   9 Uhr in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten statt. Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsicht bereit.

Da die Gegenstände nicht auf einmal gebraucht werden, so findet die Ablieferung in vier verschiedenen Zeiträumen statt, die in den Bedingungen festgesetzt sind.

Um den Herren Gutsbesitzern und anderen Producenten es möglichnzu machen an der Lieferung Theil nehmen zu könne, so werden bei dem Roggen und den Kartoffeln Parthien zu 5, bei den Hülsenfrüchten zu 2 Wispel ausgeboten werden.

Rest  fehlt leider.

 

 

 

Bekanntmachung.

Der Preis des Bieres ist auf

       2 Rt. 15 Sgr. für 1 Tonne a 100 Quart berl Maß,

       1 Rt.  7 Sgr.  6 ch für ½ Tonne a 50 Quart und

       11 ch für ein Quart

vorläufig festgesetzt worden, wofür es vom 15. d. M. ab in den hiesigen Brauereien verkauft werden muß, was mit Vorbehalt anderweiter Festsetzung hierdurch bekannt gemacht wird.

Wittenberg am 7. November 1843.

Der Magistrat.

 

 

Da die von dem Glockengießer und Feuerspritzenbaumeister Eduard Senke zu Wittenberg für hiesige Commun gefertigte neue Feuerspritze wie auch die Reparatur einer älteren ganz zu unserer Zufriedenheit ausgefallen ist, so finden wir uns bewogen, die Geschicklichkeit, die der c Senke dadurch in seinem Fach bekundet hat, hierdurch öffentlich anzuerkennen und ihn jeder Commune behufs Ausführung von  dergleichen Arbeiten zu empfehlen.

Görtzke den 18. Juli 1843.

Der Vorstand.

Weiße, Bürgermeister.

 

 

Bekanntmachung.

Der Tuchfabrikant Friedrich August Tamm beabsichtigt sein jetzt unterschlächtiges Werk, daß seine Spinnerei bei Labetz treibt, zu einem oberschlächtigen umzuwandeln, wodurch die Höherlegung des Fachbaums um einen Fuß erforderlich wird. Dagegen soll der Spiegelpfahl unverändert bleiben.

Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß Bringe, bemerke ich, daß Widersprüche dagegen binnen 8 Wochen, von heute ab gerechnet, bei mir auf dem gesetzlichen Stempel von 5 Sgr.   anzubringen sind.

Wittenberg, den 11. August 1843.

Der Königl. Landrath Wittenberger Kreises.

 

 

1.1.1.13.        Hochwassermeldungen

Amtliche Bekanntmachung des Königlichen Landrats v. Jagow im Wittenberger Kreis-Blatt vom 17. Juni 1843.

Da bei den anhaltenden Regengüssen ein Sommerhochwasser der Elbe zu befürchten ist, so sehe ich mich veranlaßt, meine Anordnungen vom 17. Januar v. J. im 3. Stück des Kreisblattes pro 1843 im Beteff der Beförderung der Wasserrapporte nochmals zur pünktlichen Befolgung bekannt zu machen.

Bei Sommerhochwasser soll durch die schleunige Beförderung der Wasserrapporte dem Wiesenbesitzer die Möglichkeit gewährt werden, seine auf den Wiesen noch befindlichen Heuvorräte vor Ankunft des Wassers zu retten. Bei Winterhochwasser und Eisgang ist der Schutz der Dämme gegen das andringende Element der Hauptzweck, der durch die Wasserrapporte erreicht werden soll. In beiden Fällen ist daher ihre schleunige Beförderung und möglichste Verbreitung Hauptsache. Deshalb sollen

1) alle Wasserrapporte offen befördert werden.

2)Alle von Dommitzsch aus in den hiesigen Kreis kommenden Rapporte werden durch reitende, von den Dörfern Proschwitz, Wörblitz, Greudnitz, Sachau, Priesitz zu stellende Boten auf das Schleunigste und zwar binnen einer Stunde an den Oberamtmann Khün zu Pretzsch befördert.

3) Der Herr Oberamtmann Khün wird die Rapporte in doppelten Exemplaren nach Merschwitz weiter senden. Von hier wird das Hauptexemplar durch reitende Boten über Trebitz, Dorna, Rackith, Lammsdorf, Eutzsch und Pratau auf das Schleunigste binnen 2 Stunden an mich befördert. Die Abschrift wird von Merschwitz aus durch Fußboten. Im Winter auf den Elbdämmen durch die Dammwachen, im Sommer über die Dörfer Klein Zerbst, Bösewig, Bleddin, Wartenburg, Melzwig, Dabrun, Boos und Pratau ebenfalls an mich geschickt.

In allen Dörfern, die ein Wasserrapport berührt, und im Winter von den Dammwachen, ist die Zeit der Ankunft und der Beförderung auf demselben zu bemerken. Nachlässigkeiten und Säumigkeit werde ich nach meiner Kreisblattsbekanntmachung vom 17. Januar v. J. bestrafen.

Wittenberg den 13. Juni 1843.

Königl. Landrath Wittenberger Kreises.

von Jagow

 

 

1.1.1.14.        Brandgeschehen in Gallin und Dahme

Im Kreisblatt Nr.15 vom 15. April 1843 wird gemeldet:

Aufruf zur Hülfe

In der Nacht vom 2. Zum 3. D. M. hat eine verheerende Feuersbrunst im Dorfe Gallien, die wahrscheinlich durch ruchlose Hand gestiftet worden ist, in kurzer Zeit drei Hüfnergehöfte ganz, im Vierten das Wohnhaus, im Fünften 2 Auszugshäuser und im Sechsten die Scheune in Asche gelegt, und der Nothstand der abgebrannten ist um so größer, als die Meisten derselben zugleich ihre bewegliche Habe, Betten, Wäsche, Kleidungsstücke, Haus- und Ackergerätschaften, sowie ihre Vorräthe an Brodkorn, Kartoffeln und anderen Lebensmitteln, auch das Saatgetreide zur Sommerbestellung nebst dem Futter für das gerettete Vieh, durch den Brand verloren haben.

Möge der Aufruf zur Linderung dieses unverschuldeten großen Unglücks und unsre Bitte darum nicht fruchtlos vorüber gehen.

Die Unterzeichneten sind bereit, beliebige Geldbeiträge dazu, für deren gewissenhafte Vertheilung gesorgt werden wird, von edlen Menschenfreunden aus der Stadt und Umgegend  anzunehmen und zu berechnen. Etwaige Unterstützung mit Naturalien aber wird der Richter Schrödter in dem Nachbardorfe Prühlitz in Empfang nehmen, da die Gerichtspersonen von Gallien selbst mit abgebrannt sind.

Wittenberg den 9. April 1843.

Der Magistrat.

Fließbach ,       Rübener.

 

 

                           

In späteren Ausgaben wurden eingegangenen Spendenbeträge veröffentlicht.

Der Brand in Dahme

Wittenberger Kreisblatt vom 14. Oktober 1843

 

Aufruf zur Wohlthätigkeit

 

Mit Bezug auf die im vorigen Stück des Jüterbog-Luckenwaldischen Kreis-Wochenblatts Seitens

Des Wohllöblichen Magistrats zu Dahme erfolgte Nachricht über den dort neuerdings in der Nacht vom 25. zum 26. V. M. stattgefundenen Brand, glaube ich zuerst den Umfang desselben dahin angweben zu müssen, daß fast die ganze Jüterboger Vorstadt, und zwar:

a) an städtischen Gebäuden:

     31 Wohnhäuser

     75 Hintergebäude und

     29 Scheunen

b) an zur Amtsfreiheit, folglich zum platten Land gehörigen Gebäuden, deren 20, und zwar

     6 Wohnhäuser,

     10 Ställe und Schuppen und

     4 Scheunen

total eingeäschert worden sind, nachdem bereits am 23. August c. in der Stadt Dahme selbst:                 

     13 Wohnhäuser,

     33 Hintergebäude,

     2 Scheunen

ein Raub der Flammen geworden waren.

 Ueber die Entstehung dieser Feuersbrünste werden später erst die eingeleiteten gerichtlichen Verhandlungen Auskunft geben. Muthmaßlich sind sie aber aus bösem Vorsatz und Nachlässigkeit hervorgegangen, ohne daß auch nur einer der verunglückten Wirthe das geringste verschuldet haben dürfte.

Die Lage derselben bei dem Umstande, das eine an Armuth grenzende Hülfsbedürftigkeit eine angemessene Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr, wegen der dadurch bedingten fortlaufenden Beiträge, nicht erlaubte, so daß durchschnittlich nicht die Hälfte des erfahrenen Schadens vergütet werden kann, daß Mobilien der meisten Abgebrannten gar nicht versichert sind, dergleichen aber bei der alten, schlechten engen Bauart der Gebäude und bei der reißenden Schnelligkeit, womit die Flammen über die selben sich verbreiteten, in Menge, namentlich Getreide und Futtervorräthe aller Art, der ganze Segen einer reichen Erndte, vernichtet worden, ist höchst bejammernswerth und verdient die innigste Theilnahme und Berücksichtigung aller gefühlvollen Menschen.

An diese und vornämlich an die, die von einem ähnlich harten Schlag noch nicht betroffen worden sind, und die Gott in diesem Jahre durch eine selten so gut gewesene Erndte an Früchten aller Art ganz außerordentlich begünstigt hat und die daher eine kleine Spende an Geld oder Naturalien abstoßen können, ergeht daher hierdurch die dringende und freundliche Bitte:

   einige Liebesgaben, worin sie auch besitzen mögen, den Unglücklichen direct durch den Magistrat und das Königliche Rentamt Dahme recht bald zufließen zu lassen, da beide Behörden mit der größten Gewissenhaftigkeit nach Maßgabe der Hülfsbedürftigkeit sich der Vertheilung derselben unterziehen werden.

Damm bei Jüterbog den 5. Oktober 1843.

     Der Kreis-Landrath.

     (gez.)Hauschteck

Einen größeren Raum nehmen Gesetze und Verordnungen ein.

z.B.

1.1.1.15.        Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Schiffsjungen-Division eingestellt zu werden wünschen.

§.1.

Freiwillige der Schiffsjungen-Division.

Im Allgemeinen.

Die Schiffsjungen-Division hat die Bestimmung, Matrosen und Unteroffiziere für die Marine auszubilden.

§.2.

Militair-Dienstzeit der in die Schiffsjungen-Division eingetretenen Individuen.

Diejenigen, die in der Schiffsjungen-Division auf Staatskosten ausgebildet werden, müssen sich verpflichten, nach Ablauf von drei Jahren - welche Zeit auf ihre Ausbildung, bis sie in die Rangstufe der Matrosen 3ter resp. 4ter Klasse einzutreten fähig sind, verwandt worden ist - für jedes dieser Jahre außer der Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen dreijährigen Dienstpflicht noch anderweitige zwei Jahre der Königlichen Marine zu dienen - Wer daher volle drei jahre in der Schiffsjungen-Division bleibt, hat im Ganzen zwölf Jahre zu dienen.

§.3.

Ausbildung behufs freiwilligen Eintritts in die Schiffsjungen-Division.

Wer die Aufnahme in die Schiffsjungen-Division wünscht, hat sich persöhnlich bei dem Landwehr-Bataillons-Kommando seiner Heimath oder wer in der Nähe der Marine-Station wohnt, bei dem Kommando der Station zu melden und sich einer Prüfung zu unterwerfen, zu welcher er folgende Papiere beizubringen hat:

a) Taufschein,Konfirmationsschein,

b) ärztliches Attest incl. Impfschein,

c) Einwilligung des Vaters oder Vormundes, worin ausgesprochen sein muß, daß sie mit den Aufnahmebedingungen bekannt, ihren Sohn oder Mündel erlauben, sich zur Aufnahme in die Schiffsjungen-Division einschreiben zu lassen.

§.4.

Annahme-Bedingungen.

1. Der einzustellende muß 14 Jahre alt sein, darf jedoch das 16te Lebensjahr nicht überschritten haben.

2. Er muß gesund, im Verhältnis zu seinem Alter kräftig gebaut (starke Knochen, kräftige Muskulatur ) und frei von Fehlern (Anlage zu Unterleibsbrüchen) sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.

Hierüber hat sich der Landwehr-Bataillons-Kommandeur mit dem untersuchenden Arzte in einem Attest auszusprechen.

3. Er muß sich gut geführt haben.

4. Er muß confirmiert sein.

5. Er muß lesen, schreiben und die vier Species rechnen können.

6. Er muß sich bei seiner Ankunft in Danzig zu einer 12jährigen Dienstzeit in der Marine verpflichten.

7. Er muß mit Schuhzeug und Wäsche so versehen sein, wie jeder in die Armee eintretende Rekrut. Ingleichen mit zwei Thalern um sich nach seiner Ankunft in der Division das nöthige Putzzeug verschaffen zu können.

8. Jeder eingestellte Schiffsjunge, welcher den an ihn zu machenden Anforderungen nicht genügt, kann ohne Weiteres entlassen werden.

 

 

9. Für den Fall, daß der Schiffsjunge für den Matrosen-Dienst oder Werft-Dienst nicht geeignet erscheint, hat er, wie jeder andere Militairpflichtige seine Dienstzeit in dem Landheere zu erfüllen und wird demselben eine besondere Dienstverpflichtung für seine Ausbildung in der Marine nicht auferlegt.

§.5.

Einberufung der Freiwilligen zur Schiffsjungen-Division.

1. Die Landwehr-Battailons haben, sobald nach stattgehabter Prüfung der sich Meldende zur Aufnahme in die Schiffsjungen-Division geeignet erscheint, ein National desselben nach dem für die Aufnahme in die Unteroffizier-Schulen vorgeschriebene Schema nebst den Attesten zum 1.sten des der Prüfung folgenden Monats an die Marine-Station einzusenden.

2. Das Ober-Kommando der Marine hat nach Maßgabe der eingegangenen und von der Marine-Station demselben vorzulegenden Anmeldungen die Aufnahme zu verfügen.

3. Reklamationen oder Vorstellungen wegen etwaiger Nichteinberufung bleiben unbesichtigt.

4. Diejenigen Individuen, welche in dem ersten Jahre ihrer Anmeldung wegen mangelnder Vacanz nicht angenommen werden, können in den nächsten Jahren bei wiederholt nachgewiesener Qualifikation wiederum zur Aufnahme in Vorschlag gebracht werden, soweit dies das festgesetzte Alter gestattet.

 

Berlin, den 2. Mai 1862

Der Kriegs-und Marine-Minister

von Roon.

 

 

Für die Zunft der Fischer wurde  folgende Verordnung erlassen.

 

1.1.1.16.        Fischereiordnung

veröffentlicht im Wittenberger Kreis- Blatt vom 23. Juli 1859

Auf Grund des § 11 sequ.der Verordnung vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung wird hierdurch für den Umfang des Regierungsbezirkes Merseburg Folgendes verordnet:

§.1. Die Fischerei in öffentlichen und solchen Privatgewässern, in welchen der Fischfang verschiedenen Berechtigten zusteht oder welche mit fischhaltigen Gewässern, in denen Andere zur Ausübung der Fischerei berechtigt sind, dergestalt in Verbindung stehen, daß die Fische aus dem einen in das andere frei übertreten können, ist den nachstehenden polizeilichen Bestimmungen unterworfen.

§.2. Jede, den Zug der Fische auf irgend eine Art störende oder Verstellung oder Sperrung in den  §1 bezeichneten Gewässern, wohin namentlich die Anlagen von Lachswehren und Aalfängen gehört, ist fortan verboten, wenn dieselbe nicht entweder auf eine ausdrückliche Concession der Regierung oder auf eine besondere Berechtigung sich gründet.

Einrichtungen der vorgedachten Art müssen auch in den letztgedachten Fällen der Erhaltung und der Vermehrung der Fische entsprechend hergestellt werden, widrigenfalls solche unstatthaft sind.

Ueber die Zulässigkeit der Anlage hat die betreffende Polizeibehörde unter Zuziehung Sachverständiger zu befinden. Die Bestimmungen dieses §2 finden auch Anwendung, wenn und wo jene Gewässer (§1) in Brüchen, Wiesen- Niederungen u.s.w. über- oder austreten.

§.3. Jede den Fischen schädliche Verunreinigung der §1 gedachten fischhaltenden Gewässer ist von den Polizeibehörden zu verbieten, falls nicht nachweisbare Privatrechte entgegenstehen.

§.4. Fischereiberechtigte Gemeinden und andere Corporationen, insofern sie nicht die Befugniß zur Ausübung der Fischereigerechtigkeit durch ihre Mitglieder besonders erworben haben, sind verpflichtet, dieselbe ganz oder in angemessenen Districten einzelnen, dazu geeigneten und zuverlässigen Personen zu übertragen. Darüber, ob jene Person die erforderlichen Eigenschaften besitzen, entscheidet im Zweifel die Polizeibehörde.

§.5. Der Fischfang darf nur auf solche Art und mit solchem Gezeuge betrieben werden, welches der Erhaltung und der Vermehrung des Fischbestandes nicht nachtheilig ist. Hierüber zu entscheiden, steht der Polizeibehörde unter Zuziehung Sachverständiger zu. Allgemein verboten ist jedoch:

1)         das Nachtfischen mit Leuchten, Schragen, Schaben oder Schiefern, Fließ- und                        Treibegarn oder Klebenetzen, namentlich die Fischerei mit Latten und Schwederichen,  

welche die Müller einzuhängen pflegen;

2 ) das einlegen der Gebündel, der Gebrauch der Streich- oder Kratzhamen, desgleichen      

alle Querdter und die Einwerfung von Gekörn zur Betäubung der Fische mit betäubenden  

Ingredienzien, sowie das  Tollkeulen der Fische unter dem Eise;

3)  das Speerstechen und Schießen der Fische.

§.6. Die Maschen der zum Fischfang anzuwendenden Netze sollen und zwar im nassen Zustande wenigstens 8 Preußische Linien an jeder Seite halten. Bei den Stintfange ist der Gebrauch noch enger gemaschter Säcke an den Flügeln der Netze gestattet.. Für Gründlinge und Igelei sind Netze zu 2 Linien gemascht von Bartholomäi bis zum 1. April erlaubt.

Dagegen sollen da, wo die sogenannte Stellfischerei mit Reusen betrieben wird, die Maschen derselben wenigstens 3 Zoll lang und 3 Zoll breit sein. Netze, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, sind verboten.

§.7.  Die Fischerei auf unausgewachsene und auf laichende Fische ist verboten. Werden solche Fische mit andern gefangen, so sind diese sofort in das nächste geeignete Gewässer zurückzubringen. In gleicher Weise ist mit der Fischbrut und dem Fischsaamen zu verfahren, welche in Lachen die im Sommer auszutrocknen pflegen, und in ausgetretenem Wasser vorgefunden werden.

Die Laich- und Schonzeit für die verschiedenen Fischgattungen wird wie folgt festgesetzt. Dieselbe umfaßt:

1) für Lachse, Hechte, Zander, Barse und Kaulbarse die Monate März und April,

2) für Barben, Dickfische, Rappen, Zährten, Elritzen, Aalraupen die Monate Mai und Juni,

3) für Karpfen, Schleien und Karauschen die Monate Mai, Juini und August,

4) für Blanden, Brassen, Welse  die Monate Juni und Juli.

5) für Forellen die Monate September, October, November und December,

6) für Krebse und Schmerlen die Monate September bis April incl.

Der Regierung bleibt vorbehalten, in gewissen Jahren wegen zeitigen Eintritts der warmen Jahreszeit Abänderungen der vorstehenden Laich- und Schonzeiten ausnahmsweise festzusetzen.

§.8.  Während der Laich- und Schonzeit dürfen die nachfolgenden Fischarten nur zum Verkauf gestellt werden, wenn die Fische die hier angegebene Länge haben, nämlich:

 Aale                                   13       Preuß. Zoll

Blanden, Bratfisch                6                                                                              

oder Döbel und Giesen

Barben

  8

 

 

Barse

  4

 

 

Bleie oder Brassen

   7

 

 

Karpfen

 12

 

 

Karauschen

   5

 

 

Kaulbarse

   3

 

 

Schleien

   5

 

 

Zährten

   6

 

 

Hechte und Zander

   9

 

 

Rappen

   8

 

 

Aalraupen

   5

 

 

Wels

   9

 

 

Lachse

 18

 

 

Lachskinder

 10

 

 

Forellen

   6

 

 

Krebse

   4

 

 

 

§.9. Wer die Verbotsbestimmungen dieser Verordnung in §§. 2, 5, 6, 7 und 8 übertritt oder den Anordnungen und Entscheidungen der Polizeibehörden im Falle des §. 2, 3, 4, und 5 der Verordnung zuwiderhandelt, verfällt für jeden Contraventionsfall in eine Polizeistrafe von 10 Silbergroschen  bis 10 Thaler.

Außerdem werden die vorschriftswidrigen Fischgeräthe und Anlagen (§§ 2,3,5 und 6) und die gegen das Verbot gefangenen oder zum Verkauf gestellten Fische (§.7 und 8) polizeilich unbrauchbar gemacht, beziehungsweise beseitigt.

 

Merseburg den 21 October 1855.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern

Vorstehende Verordnung bringe ich hiermit in Erinnerung und verwarne gleichzeitig vor unbefugter Ausübung der Fischerei in der Elbe, wozu auch das in neuerer Zeit überhand genommene Angeln gehört.

Wittenberg den 8. Juli1859  Der Königl. Landrath  v. Jagow.

 

 

 

Salzpreis-Tarif für den Verkauf des weißen Salzes zum Preise von 12 Thalern für die Tonne zu 405 Pfund.

 

 

Dafür muß an Salz verabreicht werden

 

Dafür muß an Salz verabreicht werden

 

Dafür muß an Salz verabreicht werden

 

Dafür muß an Salz verabreicht werden

 Geldbetrag                               Geldbetrag                                         Geldbetrag                                           Geldbetrag

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